Rechtsprechung
| EuGH, 15.11.2012 - C-102/12 P |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Rechtsmittel - Beschlüsse der Europäischen Zentralbank - Nichtigkeitsklage - Verspätete Klageerhebung - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel
- Europäischer Gerichtshof
Städter / EZB
Rechtsmittel - Beschlüsse der Europäischen Zentralbank - Nichtigkeitsklage - Verspätete Klageerhebung - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel
- EU-Kommission
Städter / EZB
Rechtsmittel - Beschlüsse der Europäischen Zentralbank - Nichtigkeitsklage - Verspätete Klageerhebung - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Städter / EZB
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 16. Dezember 2011, Städter/EZB (T"532/11), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Beschlüsse der EZB vom 6. Mai 2010, 31. März 2011 und 7. Juli 2011 über temporäre Maßnahmen hinsichtlich der ...
Verfahrensgang
- EuG, 16.12.2011 - T-532/11
- EuGH, 15.11.2012 - C-102/12 P
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 23.01.1997 - C-246/95
Coen / Belgischer Staat
Auszug aus EuGH, 15.11.2012 - C-102/12
Rn. 13 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die Klagefristen des Art. 263 AEUV zwingendes Recht und stehen nicht zur Disposition der Parteien und des Gerichts (vgl. u. a Urteil vom 23. Januar 1997, Coen, C-246/95, Slg. 1997, I-403, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Beschluss vom 17. Dezember 2010, Platis/Rat und Griechenland, C-513/10 P, Randnr. 9). - EuGH, 22.10.2010 - C-266/10
Rechtsmittel-Zurückweisung
Auszug aus EuGH, 15.11.2012 - C-102/12
Rn. 12 Das Gericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Klagefristen der Wahrung der Rechtssicherheit dienen, indem sie verhindern, dass Handlungen der Union, die Rechtswirkungen entfalten, unbegrenzt in Frage gestellt werden können, und dass das Datum einer etwaigen Veröffentlichung das entscheidende Kriterium für die Bestimmung des Beginns der Klagefrist ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 22. Oktober 2010, Seacid/Parlament und Rat, C-266/10 P, Randnr. 25). - EuGH, 17.12.2010 - C-513/10
Rechtsmittel-Zurückweisung
Auszug aus EuGH, 15.11.2012 - C-102/12
Rn. 13 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die Klagefristen des Art. 263 AEUV zwingendes Recht und stehen nicht zur Disposition der Parteien und des Gerichts (vgl. u. a Urteil vom 23. Januar 1997, Coen, C-246/95, Slg. 1997, I-403, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Beschluss vom 17. Dezember 2010, Platis/Rat und Griechenland, C-513/10 P, Randnr. 9). - EuG, 16.12.2011 - T-532/11
Städter / EZB - Nichtigkeitsklage - Rechtsbehelfsfrist - Offensichtliche …
Auszug aus EuGH, 15.11.2012 - C-102/12
Rn. 1 Mit seinem Rechtsmittel beantragt Herr Städter die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 16. Dezember 2011, Städter/EZB (T-532/11, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem das Gericht seine Klage auf Nichtigerklärung der Beschlüsse der Europäischen Zentralbank vom 6. Mai 2010, vom 31. März 2011 und vom 7. Juli 2011 über temporäre Maßnahmen hinsichtlich der Notenbankfähigkeit der von der griechischen, der irischen bzw. der portugiesischen Regierung begebenen oder garantierten marktfähigen Schuldtitel (…ABl. 2010, L 117, S. 102, ABl. 2011, L 94, S. 33, und ABl. 2011, L 182, S. 31) und auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Europäischen Zentralbank vom 14. Mai 2010 zur Einführung eines Programms für die Wertpapiermärkte (…ABl. L 124, S. 8) (im Folgenden zusammen: streitige Beschlüsse) abgewiesen hat.
- EuGH, 23.04.2013 - C-478/11
und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel zurück, die Herr …
Bestünde eine solche Möglichkeit, ohne dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt, liefe dies dem eigentlichen Zweck der Klagefrist zuwider, der darin besteht, der Wahrung der Rechtssicherheit zu dienen, indem sie verhindert, dass Handlungen der Union, die Rechtswirkungen entfalten, unbegrenzt in Frage gestellt werden können (vgl. u. a. Urteile vom 30. Januar 1997, Wiljo, C-178/95, Slg. 1997, I-585, Randnr. 19, vom 22. Oktober 2002, National Farmers' Union, C-241/01, Slg. 2002, I-9079, Randnr. 34, und Beschluss vom 15. November 2012, Städter/EZB, C-102/12 P, Randnr. 12). - Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-127/13
Strack / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang zu …
{FN:4} - Urteil Coen (…C-246/95, EU:C:1997:33, Rn. 21) und Beschluss Städter/EZB (C-102/12 P, EU:C:2012:723, Rn. 13). - Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-102/15
Siemens Aktiengesellschaft Österreich - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …
Rn. 76 Aus den vorgenannten Gründen schlage ich dem Gerichtshof vor, die vom Fővárosi Ítélőtábla (Berufungsgericht Budapest, Ungarn) in der Rechtssache C-102/12 vorgelegte Frage dahin zu beantworten, dass eine Klage der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art auf Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung, die ihren Ursprung in der Rückzahlung einer in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren verhängten Geldbuße hat, keine "Zivil- und Handelssache" im Sinne von Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen darstellt. - EuGH, 14.03.2019 - C-700/18
Hungary Restaurant Company und Evolution Gaming Advisory/ Kommission - …
Rn. 21 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass das Datum der Veröffentlichung eines Rechtsakts der Union im Amtsblatt, sofern vorhanden, das entscheidende Kriterium für die Bestimmung des Beginns der Klagefrist ist (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 15. November 2012, Städter/EZB, C-102/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:723, Rn. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 29. November 2017, Società agricola Taboga Leandro e Fidenato Giorgio/Parlament und Rat, C-467/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:916' Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 02.10.2015 - T-540/13
Société européenne des chaux und liants / ECHA - Nichtigkeitsklage - REACH - …
Rn. 29 Zunächst ist hinsichtlich der auf die Klagefristen anwendbaren Regelung festzuhalten, dass die Klagefristen des Art. 263 AEUV zwingendes Recht sind und nicht zur Disposition der Parteien und des Gerichts stehen (Beschluss vom 15. November 2012, Städter/EZB, C-102/12 P, EU:C:2012:723, Rn. 13).
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