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Rechtsprechung
   EuGH, 17.03.2016 - C-161/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,4188
EuGH, 17.03.2016 - C-161/15 (https://dejure.org/2016,4188)
EuGH, Entscheidung vom 17.03.2016 - C-161/15 (https://dejure.org/2016,4188)
EuGH, Entscheidung vom 17. März 2016 - C-161/15 (https://dejure.org/2016,4188)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bensada Benallal

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/38/EG - Entscheidung über die Beendigung eines Aufenthaltsrechts - Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte - Recht auf Anhörung - Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten - Zulässigkeit von Kassationsgründen - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Bensada Benallal

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/38/EG - Entscheidung über die Beendigung eines Aufenthaltsrechts - Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte - Recht auf Anhörung - Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten - Zulässigkeit von Kassationsgründen - ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Bensada Benallal

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/38/EG - Entscheidung über die Beendigung eines Aufenthaltsrechts - Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte - Recht auf Anhörung - Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten - Zulässigkeit von Kassationsgründen - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 21.01.2016 - C-74/14

    Eturas u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Aufeinander …

    Auszug aus EuGH, 17.03.2016 - C-161/15
    Rn. 24 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es mangels einschlägiger Unionsregeln nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, entsprechende Regeln festzulegen, vorausgesetzt allerdings, dass sie nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (Urteil vom 21. Januar 2016, Eturas u. a., C-74/14, EU:C:2016:42, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.10.2015 - C-69/14

    Târșia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze der Äquivalenz und der …

    Auszug aus EuGH, 17.03.2016 - C-161/15
    Die Beachtung dieses Grundsatzes verlangt somit die Gleichbehandlung auf einen Verstoß gegen das nationale Recht gestützter Rechtsbehelfe und entsprechender, auf einen Verstoß gegen das Unionsrecht gestützter Rechtsbehelfe (Urteil vom 6. Oktober 2015, Târşia, C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 34).
  • EuGH, 27.06.2013 - C-93/12

    Agrokonsulting-04 - Landwirtschaft - Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten - …

    Auszug aus EuGH, 17.03.2016 - C-161/15
    Rn. 29 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt der Grundsatz der Äquivalenz, dass die in Rede stehende nationale Regelung in gleicher Weise für Rechtsbehelfe gilt, die auf die Verletzung von den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechten gestützt sind, wie für solche, die auf die Verletzung des innerstaatlichen Rechts gestützt sind, sofern diese Rechtsbehelfe einen ähnlichen Gegenstand und Rechtsgrund haben (Urteil vom 27. Juni 2013, Agrokonsulting-04, C-93/12, EU:C:2013:432, Rn. 39).
  • EuGH, 09.06.2005 - C-287/02

    Spanien / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 2001 - …

    Auszug aus EuGH, 17.03.2016 - C-161/15
    Rn. 33 Um dem vorlegenden Gericht die Feststellung zu ermöglichen, ob der auf einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör im Unionsrecht gestützte Kassationsgrund von gleicher Art ist wie ein Kassationsgrund, der sich auf einen Verstoß gegen ein solches Recht in der belgischen Rechtsordnung stützt, ist darauf hinzuweisen, dass, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. Juni 2005, Spanien/Kommission (C-287/02, EU:C:2005:368, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung), entschieden hat, die Beachtung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen können, ein fundamentaler Grundsatz des Unionsrechts ist, der auch dann sichergestellt werden muss, wenn eine Regelung für das betreffende Verfahren fehlt.
  • EuGH, 26.04.2017 - C-564/15

    Farkas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Von Amts wegen zu prüfende Frage eines …

    Rn. 31 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs mangels Unionsregeln zu einer verfahrensrechtlichen Frage nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats ist, entsprechende Regeln festzulegen, vorausgesetzt allerdings, dass sie nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, EU:C:2007:318, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 17. März 2016, Bensada Benallal, C-161/15, EU:C:2016:175, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 35 Zum anderen erfordert die Beachtung des Äquivalenzgrundsatzes, dass, wenn die Bestimmungen des nationalen Verfahrensrechts einem Gericht die Verpflichtung übertragen, die Frage eines Verstoßes gegen nationales Recht von Amts wegen zu prüfen, eine solche Verpflichtung in gleicher Weise für die gleichartige Frage eines Verstoßes gegen Unionsrecht gelten muss (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 1995, van Schijndel und van Veen, C-430/93 und C-431/93, EU:C:1995:441, Rn. 13, sowie vom 17. März 2016, Bensada Benallal, C-161/15, EU:C:2016:175, Rn. 30).

  • EuGH, 21.12.2021 - C-497/20

    Das Unionsrecht steht nicht dem entgegen, dass das oberste ordentliche Gericht …

    Rn. 59 Somit gestattet es das Unionsrecht den Mitgliedstaaten grundsätzlich - unter dem Vorbehalt der Wahrung des Effektivitäts- und des Äquivalenzgrundsatzes -, die Kassationsgründe, die in Kassationsverfahren geltend gemacht werden können, zu beschränken oder unter Bedingungen zu stellen (Urteil vom 17. März 2016, Bensada Benallal, C-161/15, EU:C:2016:175, Rn. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2023 - C-660/21

    K.B. und F.S. (Relevé d'office dans le domaine pénal) - Vorlage zur …

    Hervorzuheben ist, dass nationale Regelungen über die Organisation, Zusammensetzung und Zuständigkeit der Gerichte, die der öffentlichen Ordnung zuzurechnen sind und deren Verletzung von den Gerichten von Amts wegen zu prüfen ist, offenkundig keinen ähnlichen Zweck wie die betreffenden Bestimmungen des Unionsrechts haben (…vgl. Urteile vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a. [C-222/05 bis C-225/05, EU:C:2007:318, Rn. 29 und 30], sowie vom 17. März 2016, Bensada Benallal, [C-161/15, EU:C:2016:175]).

    Da dies hier mit Sicherheit der Fall ist und der Kläger des Ausgangsverfahrens außerdem bei der Einreichung der erstinstanzlichen Klage durch einen Rechtsanwalt vertreten war, führt die Anwendung des Effektivitätsgrundsatzes nicht dazu, dass das vorlegende Gericht einen Kassationsgrund der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, unabhängig von der Bedeutung dieses Anspruchs für die Unionsrechtsordnung, von Amts wegen zu prüfen hat …" Im Urteil vom 17. März 2016, Bensada Benallal (C-161/15, EU:C:2016:175, Rn. 28), ist der Gerichtshof diesen Schlussanträgen ausdrücklich gefolgt und hat ausgeführt, dass "sich die Frage der Beachtung dieser Grundsätze im Ausgangsrechtsstreit ausschließlich im Hinblick auf den Äquivalenzgrundsatz, nicht aber im Hinblick auf den Effektivitätsgrundsatz [stellt]".

    Außerdem hat er im Urteil vom 17. März 2016, Bensada Benallal (C-161/15, EU:C:2016:175), aus dem grundlegenden Charakter des allgemeinen Grundsatzes der Wahrung der Verteidigungsrechte im Unionsrecht nicht abgeleitet, dass dieser den zwingenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften gleichzustellen war, was im Grunde bedeutet, dass die Gerichte bei deren Verletzung von Amts wegen eine Prüfung vornehmen, der im innerstaatlichen Recht eine gleichwertige Bedeutung zukommt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2016 - C-560/14

    M - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

    Zuletzt zu dem Anspruch auf rechtliches Gehör vgl. auch Urteil vom 17. März 2016, Bensada Benallal (C-161/15, EU:C:2016:175).

    In der italienischen Fassung der Rechtsprechung des Gerichtshofs wird manchmal der Begriff "diritto al contraddittorio" ("Recht auf Anhörung") (…vgl. z. B. Urteil vom 22. November 2012, M., C-277/11, EU:C:2012:744, Rn. 82, 85 und 87), gelegentlich der Begriff "diritto di essere sentiti" ("Recht, gehört zu werden") (vgl. z. B. Urteile vom 10. September 2013, G. und R., C-383/13 PPU, EU:C:2013:533, Rn. 27, 28 und 32, oder vom 17. März 2016, Bensada Benallal, C-161/15, EU:C:2016:175, Rn. 21 und 35) oder auch der Begriff "diritto di essere ascoltato"(ebenfalls "Recht, gehört zu werden") verwendet (…vgl. z. B. Urteil vom 11. Dezember 2014, Boudjlida, C-249/13, EU:C:2014:2431, Rn. 1, 28 und 30, der letztgenannte Begriff entspricht dem in Art. 41 Abs. 2 Buchst. a der Charta der Grundrechte der Europäischen Union [im Folgenden: Charta] verwendeten Begriff und entspricht wörtlich den oben genannten Begriffen, die in den französischen, englischen, deutschen und spanischen Fassungen verwendet werden).

    Vgl. auch Urteil vom 17. März 2016, Bensada Benallal (C-161/15, EU:C:2016:175, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.03.2017 - C-3/16

    Aquino - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsrecht - Dem Einzelnen verliehene …

    Rn. 48 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es mangels einschlägiger Unionsregeln nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, die verfahrensrechtlichen Modalitäten der Rechtsbehelfe, die zum Schutz der Rechte der Bürger bestimmt sind, festzulegen, vorausgesetzt allerdings, dass sie nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (Urteil vom 17. März 2016, Bensada Benallal, C-161/15, EU:C:2016:175, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 49 Daraus ergibt sich, dass zwei kumulative Voraussetzungen, nämlich die Wahrung des Äquivalenzgrundsatzes und des Effektivitätsgrundsatzes, erfüllt sein müssen, damit sich ein Mitgliedstaat in Situationen, die dem Unionsrecht unterliegen, auf den Grundsatz der Verfahrensautonomie berufen kann (Urteil vom 17. März 2016, Bensada Benallal, C-161/15, EU:C:2016:175, Rn. 25).

  • EuGH, 27.06.2018 - C-246/17

    Diallo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie …

    Rn. 45 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 2004/38 keine Vorschrift über die Wirkungen einer Überschreitung der Frist des Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 enthält, so dass diese Frage unter dem Vorbehalt der Wahrung des Effektivitäts- und des Äquivalenzgrundsatzes grundsätzlich in die Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. März 2016, Bensada Benallal, C-161/15, EU:C:2016:175, Rn. 24).

    Rn. 59 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es daher mangels einschlägiger Unionsregeln nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, entsprechende Regeln festzulegen, allerdings unter der Voraussetzung, dass sie nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 17. März 2016, Bensada Benallal, C-161/15, EU:C:2016:175, Rn. 24, …und vom 13. Dezember 2017, El Hassani, C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-89/17

    Generalanwalt Bobek: Kehrt ein Unionsbürger in seinen Herkunftsmitgliedstaat …

    {FN:61} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. März 2016, Bensada Benallal (C-161/15, EU:C:2016:175, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-718/19

    Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. (Mesures préventives en vue …

    {FN:15} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. März 2016, Bensada Benallal (C-161/15, EU:C:2016:175, Rn. 23 bis 25), Petrea (…Rn. 53) und vom 27. Juni 2018, Diallo (…C-246/17, EU:C:2018:499, Rn. 45 und 59).

    {FN:31} Hierzu weise ich darauf hin, dass die Vereinbarkeit mit dem Äquivalenz- und dem Effektivitätsgrundsatz in einem solchen Fall selten geprüft wird, da die Rechtsprechung des Gerichtshofs in erster Linie die Ausgestaltung der Verwaltungs- und Gerichtsverfahren betrifft, mit denen der Schutz des Unionsrechts sichergestellt werden soll (…vgl. etwa Urteile vom 4. Oktober 2012, Byankov, C-249/11, EU:C:2012:608, Rn. 69, und vom 17. März 2016, Bensada Benallal, C-161/15, EU:C:2016:175, Rn. 23 und 24 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 09.02.2017 - C-560/14

    M - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

    Rn. 31 Insoweit ist hervorzuheben, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör dem Antragsteller die Möglichkeit gewährleistet, im Verwaltungsverfahren sachdienlich und wirksam seinen Standpunkt zu seinem Antrag auf subsidiären Schutz vorzutragen und Gründe anzuführen, die es rechtfertigen können, dass die zuständige Behörde vom Erlass einer Entscheidung zu seinen Ungunsten absieht (…vgl. entsprechend Urteile vom 11. Dezember 2014, Boudjlida, C-249/13, EU:C:2014:2431, Rn. 54, und vom 17. März 2016, Bensada Benallal, C-161/15, EU:C:2016:175, Rn. 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2022 - C-18/21

    Uniqa Versicherungen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …

    Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. März 2016, Bensada Benallal (C-161/15, EU:C:2016:175, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-331/16

    K. (Aufenthaltsrecht und Vorwürfe von Kriegsverbrechen) - Vorlage zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-403/16

    El Hassani - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2022 - C-704/20

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Examen d'office de la rétention) - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-497/20

    Randstad Italia

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-64/20

    An tAire Talmhaíochta Bia agus Mara, Éire agus an tArd-Aighne - Vorlage zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-582/21

    Profi Credit Polska (Réouverture de la procédure terminée par une décision …

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2017 - C-521/15

    Spanien/ Rat - Anfechtung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/1289 des Rates …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-119/15

    Biuro podróży Partner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-546/18

    Adler Real Estate u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 47 der Charta der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-175/21

    Harman International Industries - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-184/16

    Petrea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht, sich im …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2017 - C-627/15

    Gavrilescu - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Vorliegen eines beim vorlegenden …

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