Rechtsprechung
| EuGH, 21.12.2016 - C-618/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Concurrence
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit - Unerlaubte Handlung oder Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist - Selektives Vertriebsnetz - Wiederverkauf ...
- Europäischer Gerichtshof
Concurrence
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit - Unerlaubte Handlung oder Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist - Selektives Vertriebsnetz - Wiederverkauf ...
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Art. 5 Nr. 3 EuGVVO
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Concurrence/Samsung Electronics France u. a.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Concurrence
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit - Unerlaubte Handlung oder Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist - Selektives Vertriebsnetz - Wiederverkauf ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2016 - C-618/15
- EuGH, 21.12.2016 - C-618/15
Papierfundstellen
- GRUR Int. 2017, 173
- EuZW 2017, 99
- GRUR-RR 2017, 206
- K&R 2017, 177
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 10.09.2015 - C-47/14
Holterman Ferho Exploitatie u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-618/15
Rn. 25 Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 autonom und eng auszulegen ist und mit der Wendung "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht" in dieser Vorschrift sowohl der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs als auch der Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens gemeint ist, so dass der Beklagte nach Wahl des Klägers vor dem Gericht eines dieser beiden Orte verklagt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2015, Holterman Ferho Exploitatie u. a., C-47/14, EU:C:2015:574, Rn. 72 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 26 Nach ständiger Rechtsprechung beruht die Zuständigkeitsregel in Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 darauf, dass zwischen der Streitigkeit und den Gerichten des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses die Zuständigkeit dieser Gerichte rechtfertigt (Urteil vom 10. September 2015, Holterman Ferho Exploitatie u. a., C-47/14, EU:C:2015:574, Rn. 73 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 27 Bei unerlaubten Handlungen oder ihnen gleichgestellten Handlungen ist nämlich das Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, insbesondere wegen der Nähe zum Streitgegenstand und der leichteren Beweisaufnahme in der Regel am besten in der Lage, den Rechtsstreit zu entscheiden (Urteil vom 10. September 2015, Holterman Ferho Exploitatie u. a., C-47/14, EU:C:2015:574, Rn. 74 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 28 Da die Ermittlung eines der Anknüpfungspunkte, die in der in Rn. 25 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung anerkannt sind, es erlauben muss, die Zuständigkeit des Gerichts zu begründen, das objektiv am besten beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für die Haftung des Beklagten vorliegen, ist demnach nur die Anrufung des Gerichts zulässig, in dessen Zuständigkeitsbereich der relevante Anknüpfungspunkt liegt (vgl. Urteil vom 10. September 2015, Holterman Ferho Exploitatie u. a., C-47/14, EU:C:2015:574, Rn. 75 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 22.01.2015 - C-441/13
Hejduk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr. …
Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-618/15
Rn. 30 Bezüglich dieses Anknüpfungspunkts hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs in Abhängigkeit von der Natur des Rechts variieren kann, das verletzt worden sein soll, und dass die Gefahr, dass sich ein Schadenserfolg in einem bestimmten Mitgliedstaat verwirklicht, voraussetzt, dass das Recht, dessen Verletzung geltend gemacht wird, in diesem Mitgliedstaat geschützt ist (vgl. Urteil vom 22. Januar 2015, Hejduk, C-441/13, EU:C:2015:28, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 31 Wenn der vom Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts gewährte Schutz nur für das Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats gilt, ist dieses Gericht somit nur für die Entscheidung über den Schaden zuständig, der im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats verursacht worden ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2013, Pinckney, C-170/12, EU:C:2013:635, Rn. 45, und vom 22. Januar 2015, Hejduk, C-441/13, EU:C:2015:28, Rn. 36).
- EuGH, 03.10.2013 - C-170/12
Ein Gericht, in dessen Bezirk das Angebot einer CD im Internet zugänglich ist, …
Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-618/15
Rn. 31 Wenn der vom Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts gewährte Schutz nur für das Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats gilt, ist dieses Gericht somit nur für die Entscheidung über den Schaden zuständig, der im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats verursacht worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2013, Pinckney, C-170/12, EU:C:2013:635, Rn. 45, …und vom 22. Januar 2015, Hejduk, C-441/13, EU:C:2015:28, Rn. 36). - EuGH, 05.06.2014 - C-360/12
Coty Germany - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnungen (EG) Nrn. …
Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-618/15
Rn. 34 Insoweit ist es unerheblich, dass die Websites, auf denen die Produkte angeboten werden, die Gegenstand des selektiven Vertriebsrechts sind, in anderen Mitgliedstaaten als dem des angerufenen Gerichts betrieben werden, da die in jenen Mitgliedstaaten begangenen Taten einen Schaden im Zuständigkeitsbereich des angerufenen Gerichts verursacht haben oder zu verursachen drohen, was zu beurteilen Sache des vorlegenden Gerichts ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2014, Coty Germany, C-360/12, EU:C:2014:1318, Rn. 57 und 58).
- OLG Stuttgart, 24.05.2024 - 5 U 101/23
Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen
Rn. 39 Schließlich hat sich im vorliegenden Fall bei einem behaupteten Verstoß gegen ein deutsches Schutzgesetz der Schadenserfolg deshalb in Deutschland verwirklicht, weil dies der Ort ist, an dem der Erfolg (hier das unerlaubte Anbieten von Glücksspielen in Deutschland) verhindert werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.1986 - VIII ZR 320/85, NJW 1987, 592 unter III. 3b zur Verletzung weinrechtlicher Vorschriften; für einen Verstoß gegen das Glücksspielrecht von Österreich ebenso OGH, Beschluss vom 22.06.2023, 10 Ob 56/22s;… Gebauer/Wiedmann EurZivilR/Geimer, 4. Aufl. 2020, EuGVVO Art. 7 Rn. 214; s. auch EuGH, Urteil vom 21.12.2016 - C-618/15, wonach bei einem Verkaufsverbot als Ort, an dem der Schaden eingetreten ist, das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats anzusehen ist, der dieses Verkaufsverbot durch die in Rede stehende Klage schützt und in dessen Hoheitsgebiet der Kläger einen Schaden erlitten zu haben behauptet). - OLG Karlsruhe, 13.05.2020 - 6 U 127/19
Warehouse-Deals - Wettbewerbsverstoß im Internet: Haftung von Amazon für …
Der Kläger hat die Wahl, den Beklagten vor dem Gericht eines der beiden Orte zu verklagen (…st. Rechtsprechung EuGH WRP 2014, 1047 Rn. 46 - Coty Germany / First Perfume Notes; BGH WRP 2017, 416 Rn. 26 - Concurrence / Samsung;… WRP 2015, 735 Rn. 26 - Parfumflakon III). - OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23
Rückforderungsanspruch gegen den Veranstalter mit Sitz auf Malta wegen …
Außerdem hat sich bei einem behaupteten Verstoß gegen ein deutsches Schutzgesetz der Schadenserfolg deshalb in Deutschland verwirklicht, weil dies der Ort ist, an dem der Erfolg (hier das unerlaubte Anbieten von Glücksspielen in Deutschland) verhindert werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.1986 - VIII ZR 320/85, NJW 1987, 592 unter III. 3b zur Verletzung weinrechtlicher Vorschriften; für einen Verstoß gegen das Glücksspielrecht von Österreich ebenso OGH, Beschluss vom 22.06.2023, 10 Ob 56/22s;… Gebauer/Wiedmann EurZivilR/Geimer, 4. Aufl. 2020, EuGVVO Art. 7 Rn. 214; s. auch EuGH, Urteil vom 21.12.2016 - C-618/15, wonach bei einem Verkaufsverbot als Ort, an dem der Schaden eingetreten ist, das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats anzusehen ist, der dieses Verkaufsverbot durch die in Rede stehende Klage schützt und in dessen Hoheitsgebiet der Kläger einen Schaden erlitten zu haben behauptet).
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-59/19
Wikingerhof - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
{FN:68} Vgl. u. a. Urteil vom 21. Dezember 2016, Concurrence (C-618/15, EU:C:2016:976), und Art. 6 Abs. 1 der Rom-II-Verordnung. - EuGH, 05.07.2018 - C-27/17
flyLAL-Lithuanian Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Rn. 35 Der Gerichtshof hat bereits im Zusammenhang mit einem behaupteten Verstoß gegen Verbote des Wiederverkaufs außerhalb eines selektiven Vertriebsnetzes durch Online-Verkaufsangebote von Produkten, die Gegenstand dieses Netzes sind, entschieden, dass der Rückgang des Absatzvolumens und der dadurch entgangene Gewinn eines Vertragshändlers einen Schaden darstellt, der zur Anwendbarkeit von Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 führen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2016, Concurrence, C-618/15, EU:C:2016:976, Rn. 33 und 35). - Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2018 - C-27/17
flyLAL-Lithuanian Airlines - Vorabentscheidungsersuchen - Zusammenarbeit in …
{FN:24} Urteil vom 21. Dezember 2016, Concurrence (C-618/15, EU:C:2016:976, Rn. 30) (Hervorhebung nur hier).{FN:30} Urteil vom 21. Dezember 2016, Concurrence (C-618/15, EU:C:2016:976).
{FN:31} Urteil vom 21. Dezember 2016, Concurrence (C-618/15, EU:C:2016:976, Rn. 35 und Tenor) (Hervorhebung nur hier).
{FN:35} Urteil vom 21. Dezember 2016, Concurrence (C-618/15, EU:C:2016:976, Rn. 33 und 35 und Tenor).
{FN:39} Urteil vom 21. Dezember 2016, Concurrence (C-618/15, EU:C:2016:976).
- OLG Köln, 10.07.2026 - 19 U 9/25
Rückzahlung von finanziellen Verlusten eines Spielers und Verbrauchers aus der …
Rn. 99 Der Schadenserfolg verwirklicht sich zudem auch deshalb in Deutschland, weil der geltend gemachte Schaden aus behaupteten Verstößen der Beklagten gegen deutsches Recht resultiert (Senat, Urteil vom 20.02.2024, 19 U 123/23, n. v.; so auch OLG Stuttgart…, Urteil vom 24.05.2024, 5 U 101/23, juris Rn. 39 sowie betreffend einen Verstoß gegen österreichische Rechtsvorschriften: OGH Österreich…, Beschluss vom 22.06.2023, 10 Ob 56/22s, BeckRS 2023, 18039, Rn. 33) und dies der Ort ist, an dem der Erfolg, nämlich das unerlaubte Anbieten von Glücksspielen, verhindert werden soll (EuGH, Urteil vom 21.12.2016, C-618/15, juris Rn. 35;… OLG Stuttgart, a.a.O., Rn. 39 m.w.N.). - OLG Stuttgart, 24.05.2024 - 5 U 74/23
Rückforderung von Verlusten aus Online-Sportwetten
Schließlich hat sich im vorliegenden Fall bei einem behaupteten Verstoß gegen ein deutsches Schutzgesetz der Schadenserfolg deshalb in Deutschland verwirklicht, weil dies der Ort ist, an dem der Erfolg (hier das unerlaubte Anbieten von Glücksspielen in Deutschland) verhindert werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.1986 - VIII ZR 320/85, NJW 1987, 592 unter III. 3b zur Verletzung weinrechtlicher Vorschriften; für einen Verstoß gegen das Glücksspielrecht von Österreich ebenso OGH, Beschluss vom 22.06.2023, 10 Ob 56/22s;… Gebauer/Wiedmann EurZivilR/Geimer, 4. Aufl. 2020, EuGVVO Art. 7 Rn. 214; s. auch EuGH, Urteil vom 21.12.2016 - C-618/15, wonach bei einem Verkaufsverbot als Ort, an dem der Schaden eingetreten ist, das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats anzusehen ist, der dieses Verkaufsverbot durch die in Rede stehende Klage schützt und in dessen Hoheitsgebiet der Kläger einen Schaden erlitten zu haben behauptet). - OLG Karlsruhe, 08.05.2024 - 6 U 198/23
Account-Sperre - Antrag eines Journalisten auf Erlass einer einstweiligen …
Handlungsort ist in der Regel der Ort der Niederlassung des handelnden Unternehmens, Erfolgsort ist der Ort, an dem aus einem Ereignis, das eine Schadensersatzpflicht wegen unerlaubter Handlung oder wegen einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, auslösen kann, ein Schaden entstanden ist (…EuGH, GRUR 2014, 806 Rn. 46 - Coty Germany/First Perfume Notes; GRUR-RR 2017, 206 Rn. 26 - Concurrence/Samsung;… BGH, GRUR 2015, 689 Rn. 30 - Parfumflakon III; Senat, Urteil vom 13. Mai 2020 - 6 U 127/19 , GRUR-RR 2020, 386, 387 ).Rn. 193 Allerdings stellt etwa bei einem behaupteten Verstoß gegen Verbote des Wiederverkaufs außerhalb eines selektiven Vertriebsnetzes durch Online-Verkaufsangebote von Produkten, die Gegenstand dieses Netzes sind, der Rückgang des Absatzvolumens und der dadurch entgangene Gewinn eines Vertragshändlers einen Schaden dar, der den Erfolgsort begründen kann (vgl. EuGH, GRUR-RR 2017, 206 Rn. 33, 35 - Concurrence/ Samsung).
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-343/19
Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona: Ein Unternehmen kann von Käufern der von …
{FN:37} Urteil in der Rechtssache C-618/15 (EU:C:2016:976, Rn. 33): "Bei einem Verstoß - über eine Website - gegen die Bedingungen eines selektiven Vertriebsnetzes besteht also der Schaden, den ein Händler geltend machen kann, im Rückgang seines Absatzvolumens infolge der unter Verstoß gegen die Bedingungen des Vertriebsnetzes vorgenommenen Verkäufe und den ihm dadurch entgangenen Gewinn.". - Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-194/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann eine Gesellschaft, die eine Verletzung …
- OLG Köln, 10.04.2026 - 19 U 36/24
Anspruch der Klägerin auf Rückzahlung von Spieleinsätzen gegen Betreiberin von …
- KG, 25.02.2022 - 5 U 1027/20
Lauterkeitsrecht: Preisangabe bei der Buchung eines Flugtickets im Internet
- OLG Köln, 21.02.2025 - 19 U 19/24
Anspruch der Klägerin aus abgetretendem Recht auf Rückzahlung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-421/20
Acacia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - …
- OLG Köln, 20.12.2024 - 19 U 123/23
Rückzahlung von erlittenen Verlusten eines Zedenten durch die Teilnahme an von …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2018 - C-1/17
Accord ECG UE-Canada - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".