Rechtsprechung
| EuG, 16.12.2008 - T-86/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke DEITECH - Ältere nationale und ältere internationale Bildmarke DEI-tex - Relatives Eintragungshindernis - Ernsthafte Benutzung der älteren Marke - Art. 43 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) ...
- Europäischer Gerichtshof
Deichmann-Schuhe / OHMI - Design for Woman (DEITECH)
Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke DEITECH - Ältere nationale und ältere internationale Bildmarke DEI-tex - Relatives Eintragungshindernis - Ernsthafte Benutzung der älteren Marke - Art. 43 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) ...
- EU-Kommission
Heinrich Deichmann-Schuhe GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke DEITECH - Ältere nationale und ältere internationale Bildmarke DEI-tex - Relatives Eintragungshindernis - Ernsthafte Benutzung der älteren Marke - Art. 43 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 21. März 2007 - Deichmann-Schuhe/HABM - Design for Woman (DEITECH)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinschaftsmarke - Klage der Inhaberin der nationalen und internationalen Bildmarke "DEI-tex" für Waren der Klasse 25 auf Aufhebung der Entscheidung R 791/2006-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 22. Januar 2007, die ...
Papierfundstellen
- GRUR Int. 2009, 609
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (15)
- EuGH, 11.05.2006 - C-416/04
Sunrider / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 …
Auszug aus EuG, 16.12.2008 - T-86/07
Die Merkmale dieser Waren oder Dienstleistungen, die Häufigkeit und die Regelmäßigkeit der Benutzung der Marke, die Frage, ob die Marke benutzt wird, um alle identischen Waren oder Dienstleistungen des Markeninhabers oder nur manche von diesen zu vermarkten, oder auch die Beweise über die Benutzung der Marke, die der Inhaber vorlegen kann, gehören zu den Kriterien, die dabei in Betracht zu ziehen sind (Urteil des Gerichtshofs vom 11. Mai 2006, Sunrider/HABM, C-416/04 P, Slg. 2006, I-4237, Randnr. 71; vgl. entsprechend auch Beschluss des Gerichtshofs vom 27. Januar 2004, La Mer Technology, C-259/02, Slg. 2004, I-1159, Randnr. 22).Die Beweise über die Benutzung der Marke, die der Inhaber vorlegen kann, gehören zu den Kriterien, die dabei in Betracht zu ziehen sind (Urteil Sunrider/HABM, oben in Randnr. 39 angeführt, Randnr. 71, vgl. entsprechend auch Beschluss La Mer Technology, oben in Randnr. 39 angeführt, Randnr. 22).
- EuGH, 27.01.2004 - C-259/02
La Mer Technology
Auszug aus EuG, 16.12.2008 - T-86/07
Die Merkmale dieser Waren oder Dienstleistungen, die Häufigkeit und die Regelmäßigkeit der Benutzung der Marke, die Frage, ob die Marke benutzt wird, um alle identischen Waren oder Dienstleistungen des Markeninhabers oder nur manche von diesen zu vermarkten, oder auch die Beweise über die Benutzung der Marke, die der Inhaber vorlegen kann, gehören zu den Kriterien, die dabei in Betracht zu ziehen sind (Urteil des Gerichtshofs vom 11. Mai 2006, Sunrider/HABM, C-416/04 P, Slg. 2006, I-4237, Randnr. 71; vgl. entsprechend auch Beschluss des Gerichtshofs vom 27. Januar 2004, La Mer Technology, C-259/02, Slg. 2004, I-1159, Randnr. 22).Die Beweise über die Benutzung der Marke, die der Inhaber vorlegen kann, gehören zu den Kriterien, die dabei in Betracht zu ziehen sind (Urteil Sunrider/HABM, oben in Randnr. 39 angeführt, Randnr. 71, vgl. entsprechend auch Beschluss La Mer Technology, oben in Randnr. 39 angeführt, Randnr. 22).
- EuG, 15.12.2005 - T-262/04
BIC / HABM (Forme d'un briquet à pierre) - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale …
Auszug aus EuG, 16.12.2008 - T-86/07
Demgemäß sind insbesondere die Herkunft der Unterlagen, die Umstände ihrer Ausarbeitung, ihr Adressat und die Frage zu berücksichtigen, ob sie ihrem Inhalt nach vernünftig und glaubhaft erscheinen (Urteil des Gerichts vom 15. Dezember 2005, BIC/HABM [Form eines Steinfeuerzeugs], T-262/04, Slg. 2005, II-5959, Randnr. 78).
- EuGH, 13.09.2007 - C-234/06
Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der …
Auszug aus EuG, 16.12.2008 - T-86/07
Rn. 36 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs wird eine Marke dann ernsthaft benutzt, wenn sie entsprechend ihrer Hauptfunktion, d. h. der Garantierung der Ursprungsidentität der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen wurde, benutzt wird, um für diese Waren und Dienstleistungen einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern, wobei die Fälle ausgeschlossen sind, in denen die Marke nur symbolisch benutzt wird, um die durch sie begründeten Rechte zu wahren (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 13. September 2007, 11 Ponte Finanziaria/HABM, C-234/06 P, Slg. 2007, I-7333, Randnr. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 11.03.2003 - C-40/01
Ansul - Marken -Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 12 Absatz 1 - Verfall der Rechte …
Auszug aus EuG, 16.12.2008 - T-86/07
Rn. 37 Die Ernsthaftigkeit der Benutzung der Marke ist anhand sämtlicher Tatsachen und Umstände zu beurteilen, durch die die tatsächliche Verwertung der Marke im Geschäftsverkehr belegt werden kann; dazu gehören insbesondere Verwendungen, die im betreffenden Wirtschaftszweig als gerechtfertigt angesehen werden, um Marktanteile für die durch die Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen zu halten oder hinzuzugewinnen, die Art dieser Waren oder Dienstleistungen, die Merkmale des Marktes sowie der Umfang und die Häufigkeit der Benutzung der Marke (vgl. Urteile Il Ponte Finanziaria/HABM, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 72, HIPOVITON, oben in Randnr. 35 angeführt, Randnr. 34, und entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 11. März 2003, Ansul, C-40/01, Slg. 2003, I-2439, Randnr. 43). - EuG, 08.07.2004 - T-203/02
Sunrider / OHMI - Espadafor Caba (VITAFRUIT)
Auszug aus EuG, 16.12.2008 - T-86/07
Rn. 38 Bezüglich des Umfangs der Benutzung der älteren Marke sind insbesondere das Handelsvolumen aller Benutzungshandlungen sowie die Länge des Zeitraums, in dem Benutzungshandlungen erfolgt sind, und die Häufigkeit dieser Handlungen zu berücksichtigen (Urteile des Gerichts vom 8. Juli 2004, Sunrider/HABM - Espadafor Caba [VITAFRUIT], T-203/02, Slg. 2004, II-2811, Randnr. 41, vom 8. November 2007, Charlott/HABM - Charlo [Charlott France Entre Luxe et Tradition], T-169/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 36). - EuG, 08.07.2004 - T-334/01
MFE Marienfelde v OHMI - Vétoquinol (HIPOVITON)
Auszug aus EuG, 16.12.2008 - T-86/07
Dagegen zielt diese Bestimmung weder auf eine Bewertung des kommerziellen Erfolges noch auf eine Überprüfung der Geschäftsstrategie eines Unternehmens oder darauf ab, den Markenschutz nur umfangreichen Verwertungen von Marken vorzubehalten (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, MFE Marienfelde/HABM - Vétoquinol [HIPOVITON], T-334/01, Slg. 2004, II-2787, Randnr. 32). - EuG, 07.06.2005 - T-303/03
Lidl Stiftung / OHMI - REWE-Zentral (Salvita) - Gemeinschaftsmarke - …
Auszug aus EuG, 16.12.2008 - T-86/07
Da eidesstattliche Versicherungen nach dem nationalen Recht Beweiskraft besitzen, stellen sie nach der Rechtsprechung zu diesen Vorschriften grundsätzlich im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zulässige Beweismittel dar (Urteile des Gerichts vom 7. Juni 2005, Lidl Stiftung/HABM - REWE-Zentral [Salvita], T-303/03, Slg. 2005, II-1917, Randnrn. - EuG, 12.12.2002 - T-39/01
Kabushiki Kaisha Fernandes / OHMI - Harrison (HIWATT)
Auszug aus EuG, 16.12.2008 - T-86/07
Im Einklang mit dieser Begründungserwägung sieht Art. 43 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 40/94 vor, dass der Anmelder einer Gemeinschaftsmarke den Nachweis verlangen kann, dass die ältere Marke innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veröffentlichung der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke, gegen die Widerspruch erhoben wurde, in ihrem Schutzgebiet ernsthaft benutzt wurde (Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 2002, Kabushiki Kaisha Fernandes/HABM - Harrison [HIWATT], T-39/01, Slg. 2002, II-5233, Randnr. 34, und vom 30. April 2008, Rykiel création et diffusion de modèles/HABM - Cuadrado [SONIA SONIA RYKIEL], T-131/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 35). - EuG, 31.01.2001 - T-331/99
Mitsubishi HiTec Paper Bielefeld / OHMI (Giroform)
Auszug aus EuG, 16.12.2008 - T-86/07
Dieses hat die Konsequenzen aus dem Tenor und den Gründen des Urteils des Gerichts zu ziehen (Urteile des Gerichts vom 31. Januar 2001, Mitsubishi HiTec Paper Bielefeld/OHMI [Giroform], T-331/99, Slg. 2001, II-433, Randnr. 33, und vom 21. April 2005, Ampafrance/HABM - Johnson & Johnson [monBeBé], T-164/03, Slg. 2005, II-1401, Randnr. 24). - EuG, 21.04.2005 - T-164/03
Ampafrance / OHMI - Johnson & Johnson (monBeBé) - Gemeinschaftsmarke - …
- EuG, 12.03.2003 - T-174/01
Goulbourn / OHMI - Redcats (Silk Cocoon)
- EuG, 14.12.2006 - T-392/04
Gagliardi / OHMI - Norma Lebensmittelfilialbetrieb (MANU MANU MANU)
- EuG, 30.04.2008 - T-131/06
Rykiel création und diffusion de modèles / OHMI - Cuadrado (SONIA SONIA RYKIEL)
- EuG, 08.11.2007 - T-169/06
Charlott / OHMI - Charlo () und Tradition)
- EuGH, 20.05.2014 - C-414/13
Reber Holding / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. …
Rn. 29 Schließlich macht die Rechtsmittelführerin geltend, dass das Urteil Deichmann-Schuhe/HABM - Design for Woman (DEITECH) (T-86/07, EU:T:2008:577) hätte berücksichtigt werden müssen, in dem die Vorlage von Katalogen bzw. der Nachweis der Anbringung der Marke in Publikationen für die rechtserhaltende Benutzung als ausreichend angesehen worden sei.Rn. 40 Viertens geht der Hinweis der Rechtsmittelführerin auf das Urteil Deichmann-Schuhe/HABM - Design for Woman (DEITECH) (EU:T:2008:577) fehl, da in der diesem Urteil zugrunde liegenden Rechtssache die von der Klägerin geltend gemachten Schwierigkeiten, zusätzliche Beweismittel vorzulegen, als plausibel angesehen worden und daher im Rahmen der Prüfung des Beweiswerts der betreffenden eidesstattlichen Versicherungen zu berücksichtigen waren.
- EuG, 16.05.2013 - T-530/10
Reber / OHMI - Klusmeier (Wolfgang Amadeus Mozart PREMIUM) - Gemeinschaftsmarke - …
Die eidesstattliche Versicherung reicht allein nicht aus und stellt lediglich ein Indiz dar, das durch andere Beweise bestätigt werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteil Salvita, Randnr. 43, und Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 2008, Deichmann-Schuhe/HABM - Design for Woman [DEITECH], T-86/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 50). - EuG, 17.01.2018 - T-68/16
Deichmann/ EUIPO - Munich (Représentation d'une croix sur le côte d'une chaussure …
Nach ständiger Rechtsprechung genügt es nämlich, dass eine Marke zumindest während eines Teils des maßgeglichen Zeitraums ernsthaft benutzt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2008, Deichmann-Schuhe/HABM - Design for Woman [DEITECH], T-86/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:577, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 15.07.2015 - T-398/13
TVR Automotive / OHMI - TVR Italia (TVR ITALIA) - Gemeinschaftsmarke - …
Folglich reicht es aus, dass eine Marke während eines Teils dieses Zeitraums ernsthaft benutzt wurde, um diesen Sanktionen zu entgehen (…Urteile vom 8. November 2007, Charlott/HABM - Charlo [Charlott France Entre Luxe et Tradition], T-169/06, EU:T:2007:337, Rn. 41, vom 16. Dezember 2008, Deichmann-Schuhe/HABM - Design for Woman [DEITECH], T-86/07, EU:T:2008:577, Rn. 52, …und vom 8. März 2012, Arrieta D. Gross/HABM - International Biocentric Foundation u. a. [BIODANZA], T-298/10, EU:T:2012:113, Rn. 58). - EuG, 15.09.2011 - T-434/09
Centrotherm Systemtechnik / OHMI - centrotherm Clean Solutions (CENTROTHERM) - …
Rn. 33 Es ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung für die Beurteilung der Beweiskraft von "schriftlichen Erklärungen, die unter Eid oder an Eides statt abgegeben werden oder nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie abgegeben werden, eine ähnliche Wirkung haben" im Sinne von Art. 78 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung Nr. 207/2009 die Wahrscheinlichkeit und Glaubhaftigkeit der damit vermittelten Information zu prüfen ist, wobei insbesondere die Herkunft des Dokuments, die Umstände seiner Ausarbeitung, sein Adressat und die Frage zu berücksichtigen sind, ob es seinem Inhalt nach vernünftig und verlässlich erscheint (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 16. Dezember 2008, Deichmann-Schuhe/HABM - Design for Woman [DEITECH], T-86/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 47, und vom 13. Mai 2009, Schuhpark Fascies/HABM - Leder & Schuh [jello SCHUHPARK], T-183/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 38). - EuG, 16.11.2011 - T-308/06
Buffalo Milke Automotive Polishing Products / OHMI - Werner & Mertz (BUFFALO …
Rn. 58 In Bezug auf die eidesstattliche Erklärung entspricht es der ständigen Rechtsprechung, dass für die Beurteilung des Beweiswerts von "schriftlichen Erklärungen, die unter Eid oder an Eides statt abgegeben werden oder nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie abgegeben werden, eine ähnliche Wirkung haben," im Sinne des Art. 76 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung Nr. 40/94 (jetzt Art. 78 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung Nr. 207/2009) die Wahrscheinlichkeit und der Wahrheitsgehalt der darin enthaltenen Information zu prüfen sind, wobei insbesondere die Herkunft des Dokuments, die Umstände seiner Ausarbeitung und sein Adressat zu berücksichtigen sind, und die Frage zu stellen ist, ob es seinem Inhalt nach vernünftig und glaubhaft erscheint (vgl. im diesem Sinn Urteile des Gerichts vom 16. Dezember 2008, Deichmann-Schuhe/HABM - Design for Woman [DEITECH], T-86/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 47, und jello SCHUHPARK, Randnr. 38). - EuG, 12.07.2011 - T-374/08
Aldi Einkauf / OHMI - Illinois Tools Works (TOP CRAFT)
Zu berücksichtigen sind also insbesondere die Herkunft des Dokuments, die Umstände seiner Erstellung, sein Adressat und die Frage, ob es seinem Inhalt nach vernünftig und glaubhaft erscheint (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 7. Juni 2005, Lidl Stiftung/HABM - REWE-Zentral [Salvita], T-303/03, Slg. 2005, II-1917, Randnr. 42, und vom 16. Dezember 2008, Deichmann-Schuhe/HABM - Design for Woman [DEITECH], T-86/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 47). - EuG, 28.03.2012 - T-214/08
Rehbein / OHMI - Dias Martinho (OUTBURST) - Gemeinschaftsmarke - …
Wie das HABM zu Recht geltend macht, ist dies jedoch nicht zu beanstanden, da diese Erklärung von einem Geschäftsführer der Klägerin abgegeben wurde und nicht von einem Dritten oder einer unabhängigen Person (vgl. in diesem Sinne Urteil Salvita, Randnrn. 43 bis 45, und Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 2008, Deichmann-Schuhe/HABM - Design for Woman [DEITECH], T-86/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 50). - EuG, 17.09.2019 - T-633/18
Rose Gesellschaft/ EUIPO - Iviton (TON JONES) - Unionsmarke - …
Rn. 52 Folglich reicht es aus, dass eine Marke während eines Teils dieses Zeitraums ernsthaft benutzt wurde, damit ein Widerspruch auf sie gestützt werden kann (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2008, Deichmann-Schuhe/HABM - Design for Woman [DEITECH], T-86/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:577, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung). - LG Düsseldorf, 30.10.2019 - 2a O 252/18 Es reicht aus, dass die Marke während eines Teils dieses Zeitraums ernsthaft benutzt wurde (EuG GRUR Int 2009, 609, Rn. 52 - Deitech).
- EuG, 17.12.2015 - T-624/14
Bice International / OHMI - Bice (bice) - Gemeinschaftsmarke - …
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