Rechtsprechung
| EuG, 25.10.2012 - T-216/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Astrim und Elyo Italia / Kommission
- EU-Kommission
Astrim SpA und Elyo Italia Srl gegen Europäische Kommission.
Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Dienstleistungsaufträge für die Wartung der Klima-, Heizungs- und Lüftungsanlagen der Gemeinsamen Forschungsstelle am Standort Ispra - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Auslegung einer im Lastenheft ...
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 27. Mai 2009 - Astrim und Elyo Italia/Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 20. Februar 2008, mit der das von der Klägerin im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens für die Vergabe des Dienstleistungsauftrags betreffend die Wartung der Klima-, Heizungs- und Lüftungsanlagen bei der Gemeinsamen ...
Wird zitiert von ... (5)
- EuG, 07.10.2015 - T-299/11
European Dynamics Luxembourg u.a. / HABM - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Dies setzt voraus, dass die Zuschlagskriterien in den Verdingungsunterlagen oder in der Bekanntmachung so gefasst werden müssen, dass alle durchschnittlich fachkundigen Bieter sie bei Anwendung der üblichen Sorgfalt in gleicher Weise auslegen können und dass diese Kriterien bei der Bewertung der Gebote objektiv und einheitlich auf alle Bieter anzuwenden sind (…Urteil vom 17. Februar 2011, Kommission/Zypern, C-251/09, EU:C:2011:84, Rn. 39 und 40; vgl. auch Urteil vom 25. Oktober 2012, Astrim und Elyo Italia/Kommission, T-216/09, EU:T:2012:574, Rn. 35 und 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Sodann verlangt der Grundsatz der Transparenz, der im Wesentlichen die Gefahr einer Günstlingswirtschaft oder willkürlicher Entscheidungen des Auftraggebers ausschließen soll, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens in der Bekanntmachung oder im Lastenheft klar, genau und eindeutig formuliert sind, damit alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt deren genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und der Auftraggeber imstande ist, zu überprüfen, ob die Angebote der Bieter die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien tatsächlich erfüllen (vgl. in diesem Sinne Urteile Astrim und Elyo Italia/Kommission, EU:T:2012:574, Rn. 37, …und vom 16. September 2013, Spanien/Kommission, T-402/06, Slg, EU:T:2013:445, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 27.04.2016 - T-556/11
European Dynamics Luxembourg u.a. / EUIPO - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Die detaillierten Anforderungen an die Darlegung bestimmter "Kriterien", die der im Bewertungsbericht geäußerten Kritik zufolge im Angebot der ersten Klägerin nicht erfüllt wurden, haben daher keine so klare, genaue und deutliche Grundlage im Wortlaut des genannten Zuschlagskriteriums, dass alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt sie in gleicher Weise auslegen können und der Auftraggeber imstande ist, sie objektiv und einheitlich anzuwenden, indem er überprüft, ob ihre Angebote die genannten Anforderungen erfüllen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Februar 2011, Kommission/Zypern, C-251/09, EU:C:2011:84, Rn. 39 und 40, und vom 25. Oktober 2012, Astrim und Elyo Italia/Kommission, T-216/09, EU:T:2012:574, Rn. 35 bis 37 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 20.03.2013 - T-415/10
Nexans France / Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy - Öffentliche …
Insoweit verfügen sie auch über einen weiten Ermessensspielraum bei der Beurteilung sowohl des Inhalts als auch der Anwendung der Vorschriften über die Vergabe eines Auftrags im Wege einer Ausschreibung (vgl. Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2012, Astrim und Elyo Italia/Kommission, T-216/09, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 101 Es ist auch darauf hinzuweisen, dass im Hinblick auf den weiten Ermessensspielraum, über den der öffentliche Auftraggeber verfügt, die Kontrolle durch das Gericht sich auf die Prüfung beschränken muss, ob die Verfahrensvorschriften und die Begründungspflicht beachtet wurden, der Sachverhalt richtig ermittelt wurde und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil Astrim und Elyo Italia/Kommission, oben in Randnr. 100 angeführt, Randnr. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 28.01.2016 - T-570/13
Agriconsulting Europe / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Zudem verfügt die Kommission über einen weiten Spielraum für die Beurteilung sowohl des Inhalts als auch der Anwendung der Vorschriften über die Vergabe eines Auftrags für eigene Rechnung im Wege einer Ausschreibung (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 2006, TEA-CEGOS u. a./Kommission, T-376/05 und T-383/05, Slg, EU:T:2006:47, Rn. 50 und 51, Evropaïki Dynamiki/EIB, EU:T:2011:494, Rn. 137, und vom 25. Oktober 2012, Astrim und Elyo Italia/Kommission, T-216/09, EU:T:2012:574, Rn. 17). - EuG, 05.11.2014 - T-422/11
Computer Resources International (Luxemburg) / Kommission - Öffentliche …
Das Amt hat daraus zu Recht geschlossen, dass es diese Erläuterungen nicht berücksichtigen könne, da die Klägerin nicht bestreitet, dass eine Änderung ihrer Angebote in diesem Stadium vom öffentlichen Auftraggeber gemäß Art. 99 der Haushaltsordnung und Art. 148 der Durchführungsbestimmungen, die eine inhaltliche Änderung des ursprünglichen Angebots untersagen, nicht mehr akzeptiert werden konnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2012, Astrim und Elyo Italia/Kommission, T-216/09, EU:T:2012:574, Rn. 95).
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