Rechtsprechung
| EuG, 14.02.2012 - T-366/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Federcoopesca u.a. / Kommission
- EU-Kommission
Federazione Nazionale delle Cooperative della Pesca (Federcoopesca) und andere gegen Europäische Kommission.
Nichtigkeitsklage - Verordnung [EG] Nr. 530/2008 - Wiederauffüllung der Bestände von Rotem Thun - Festsetzung der TAC für 2008 - Handlung mit allgemeiner Geltung - Fehlende individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit.
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Federcoopesca u.a. / Kommission
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 530/2008 der Kommission vom 12. Juni 2008 über Sofortmaßnahmen für Ringwadenfischer, die im Atlantik östlich von 45 °W und im Mittelmeer Fischerei auf Roten Thun betreiben (ABl. L 155, S. 9)
Wird zitiert von ... (4)
- EuGH, 13.09.2017 - C-350/16
Das im Jahr 2008 von der Kommission ausgesprochene vorzeitige Verbot der …
Rn. 10 Am selben Tag hat das Gericht mit Beschluss vom 14. Februar 2012, Federcoopesca u. a./Kommission (T-366/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:74), die u. a. von den Rechtsmittelführern erhobene Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung Nr. 530/2008 als unzulässig abgewiesen. - EuG, 07.07.2015 - T-312/14
Italienische Fischereiverbände können einen Aktionsplan mit nationalen Maßnahmen …
Rn. 66 Erstens betrifft der angefochtene Beschluss, insbesondere die Maßnahmen Nrn. 13, 15, 16 und 17 des Aktionsplans in dessen Anhang, die Mitglieder der Klägerinnen nämlich nur wegen ihrer objektiven Eigenschaft als Fischer, insbesondere als Fischer von Schwertfisch, die eine bestimmte Fangtechnik anwenden, ebenso wie jeden anderen Wirtschaftsteilnehmer, der sich tatsächlich oder potenziell in der gleichen Lage befindet (…vgl. in Bezug auf Bestimmungen durch die mit den Verpflichtungen im angefochtenen Beschluss vergleichbare Verpflichtungen auferlegt werden, Urteil Kommission/Jégo-Quéré, oben in Rn. 36 angeführt, EU:C:2004:210, Rn. 46, und Beschluss vom 14. Februar 2012, Federcoopesca u. a./Kommission, T-366/08, EU:T:2012:74, Rn. 28). - EuG, 03.09.2014 - T-113/11
Schutzgemeinschaft Milch und Milcherzeugnisse / Kommission - Nichtigkeitsklage - …
Rn. 18 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der Kläger, da er eine Vereinigung ist, zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage grundsätzlich nur dann befugt ist, wenn er bestimmte besondere Umstände insbesondere verfahrensrechtlicher Art geltend machen kann oder wenn die von ihm vertretenen Mitglieder oder einige von ihnen selbst eine zulässige Klage hätten erheben können (…vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1996, AIUFFASS und AKT/Kommission, T-380/94, Slg. 1996, II-2169, Rn. 50, Beschlüsse des Gerichts vom 29. April 1999, Unione provinciale degli agricoltori di Firenze u. a./Kommission, T-78/98, Slg. 1999, II-1377, Rn. 36, und vom 14. Februar 2012, Federcoopesca u. a./Kommission, T-366/08, Rn. 34). - EuG, 03.09.2014 - T-112/11
Schutzgemeinschaft Milch und Milcherzeugnisse / Kommission - Nichtigkeitsklage - …
Rn. 18 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der Kläger, da er eine Vereinigung ist, zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage grundsätzlich nur dann befugt ist, wenn er bestimmte besondere Umstände insbesondere verfahrensrechtlicher Art geltend machen kann oder wenn die von ihm vertretenen Mitglieder oder einige von ihnen selbst eine zulässige Klage hätten erheben können (…vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1996, AIUFFASS und AKT/Kommission, T-380/94, Slg. 1996, II-2169, Rn. 50, Beschlüsse des Gerichts vom 29. April 1999, Unione provinciale degli agricoltori di Firenze u. a./Kommission, T-78/98, Slg. 1999, II-1377, Rn. 36, und vom 14. Februar 2012, Federcoopesca u. a./Kommission, T-366/08, Rn. 34).
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