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   EuGH, 15.12.1982 - 5/82   

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https://dejure.org/1982,807
EuGH, 15.12.1982 - 5/82 (https://dejure.org/1982,807)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.1982 - 5/82 (https://dejure.org/1982,807)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1982 - 5/82 (https://dejure.org/1982,807)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Hauptzollamt Krefeld / Maizena

    1 . GEMEINSCHAFTSRECHT - GRUNDSÄTZE - VERTRAUENSSCHUTZ - ÜBERRASCHENDE AUFGABE EINER GEGEN DAS GEMEINSCHAFTSRECHT VERSTOSSENDEN PRAXIS DURCH EINEN MITGLIEDSTAAT - VERSTOSS GEGEN DEN GRUNDSATZ - KEINER

  • EU-Kommission

    Hauptzollamt Krefeld / Maizena

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen zur Frage der Bemessung der Produktionserstattung für Mais bei vorheriger zollamtlicher Überwachung und erst späterer Verarbeitung zu Stärke innerhalb der zugestandenen Verarbeitungsfrist; Bemessung von Erstattungen bei der Erzeugung von Stärke ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 2012/74 Art. 2; ; Verordnung Nr. 1060/68 Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. GEMEINSCHAFTSRECHT - GRUNDSÄTZE - VERTRAUENSSCHUTZ - ÜBERRASCHENDE AUFGABE EINER GEGEN DAS GEMEINSCHAFTSRECHT VERSTOSSENDEN PRAXIS DURCH EINEN MITGLIEDSTAAT - VERSTOSS GEGEN DEN GRUNDSATZ - KEINER

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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 12.07.1977 - 2/77

    Hoffmann's Stärkefabriken / Hauptzollamt Bielefeld

    Auszug aus EuGH, 15.12.1982 - 5/82
    Abschließend bemerkt die Firma Maizena, der Gerichtshof habe die Verordnung Nr. 2012/74 in seiner Rechtsprechung, insbesondere in seinem Urteil vom 12. Juli 1977 in der Rechtssache 2/77 (Hoffmann's Stärkefabriken) dahin ausgelegt, daß die Höhe der Produktionserstattung nach den Werten bestimmt werde, die im Zeitpunkt der Unterstellung des Grunderzeugnisses unter die amtliche Überwachung des Mitgliedstaats gälten.

    Die Firma Maizena verweist insbesondere auf das Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1979 (Hoffmann's Stärkefabriken, Rechtssache 2/77, Slg. S. 1375), dem man entnehmen könne, daß es sich bei dem für die Berechnung der Erstattung maßgeblichen Zeitpunkt notwendigerweise um den Zeitpunkt der Unterstellung unter zollamtliche Überwachung handele.

  • EuGH, 14.06.2012 - C-606/10

    Das Unionsrecht steht der französischen Regelung nicht entgegen, die es

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann nämlich eine gegen das Unionsrecht verstoßende Praxis eines Mitgliedstaats bei einem Einzelnen, dem die so geschaffene Lage zugutekommt, kein berechtigtes Vertrauen begründen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1982, Maizena, 5/82, Slg. 1982, 4601, Randnr. 22, und vom 1. April 1993, Lageder u. a., C-31/91 bis C-44/91, Slg. 1993, I-1761, Randnr. 34).
  • EuGH, 26.04.1988 - 316/86

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Krücken

    Dezember 1982 in der Rechtssache 5/82, Maizena, Slg .
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2005 - C-181/04

    Elmeka - Mehrwertsteuer - Steuerbefreiungen - Befreiung der Vermietung von

    19 - Siehe die Urteile in den verbundenen Rechtssachen C-31/91 bis C-44/91 (zitiert in Fußnote 12), Randnr. 34, vom 16. November 1983 in der Rechtssache 188/82 (Thyssen, Slg. 1983, 3721) und vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 5/82 (Maizena, Slg. 1982, 4601, Randnr. 22).
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