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   EuGH, 22.04.1993 - C-65/92   

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EuGH, 22.04.1993 - C-65/92 (https://dejure.org/1993,3063)
EuGH, Entscheidung vom 22.04.1993 - C-65/92 (https://dejure.org/1993,3063)
EuGH, Entscheidung vom 22. April 1993 - C-65/92 (https://dejure.org/1993,3063)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Office national des pensions / Levatino

    EWG-Vertrag, Artikel 51; Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 4
    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer; Gemeinschaftsregelung; Sachlicher Geltungsbereich; Alten Einwohnern gewährte Leistungen, deren Höhe sich nach Maßgabe der Einkünfte des Betroffenen ändert; Einbeziehung als Leistung bei Alter im Falle der Gewährung an eine ...

  • EU-Kommission

    Office national des pensions / Levatino

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Verordnung Nr. 1408/71/EWG vom 14.06.1071; Bezug einer Altersrente in zwei Mitgliedstaaten; Festsetzung und Anpassung einer Leistung wie des garantierten Einkommens

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1408/71/EWG vom 14.06.1971; ; Verordnung Nr. 2001/83/EWG vom 02.06.1983

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gemeinschaftsregelung - Sachlicher Geltungsbereich - Alten Einwohnern gewährte Leistungen, deren Höhe sich nach Maßgabe der Einkünfte des Betroffenen ändert - Einbeziehung als Leistung bei Alter im Falle der Gewährung an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Artikel 46 und 51 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anwendung auf das garantierte Einkommen alter Menschen.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 22.06.1972 - 1/72

    Frilli / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 22.04.1993 - C-65/92
    20 Auf ein Vorabentscheidungsersuchen in einem Rechtsstreit, in dem es gerade um das im belgischen Gesetz vom 1. April 1969 vorgesehene garantierte Einkommen für alte Menschen ging, hat der Gerichtshof im Urteil vom 22. Juni 1972 in der Rechtssache 1/72 (Frilli, Slg. 1972, 457, Randnr. 18) festgestellt, daß im Falle von Arbeitnehmern oder ihnen Gleichgestellten, die in einem Mitgliedstaat Beschäftigungszeiten zurückgelegt, ihren gewöhnlichen Aufenthalt und einen Rentenanspruch haben, Rechtsvorschriften, die allen alten Einwohnern einen gesetzlich geschützten Anspruch auf eine Mindestrente geben, in Ansehung dieser Arbeitnehmer dem Gebiet der sozialen Sicherheit im Sinne von Artikel 51 des Vertrages und der dazu ergangenen Durchführungsvorschriften zuzurechnen seien, selbst wenn sie für andere Gruppen von Begünstigten anders einzuordnen sein sollten.
  • EuGH, 07.02.1991 - C-227/89

    Rönfeldt / Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

    Auszug aus EuGH, 22.04.1993 - C-65/92
    30 Tatsächlich bezweckt die Verordnung nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere das Urteil vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-227/89, Rönfeldt, Slg. 1991, I-323, Randnr. 12) nur eine Koordinierung der einzelstaatlichen Regelungen über die soziale Sicherheit, die mit ihren Unterschieden bestehen bleiben; das innerstaatliche Recht kann sie nicht ändern.
  • EuGH, 13.10.1977 - 22/77

    Mura

    Auszug aus EuGH, 22.04.1993 - C-65/92
    49 Jedenfalls genügt der Hinweis, daß der Gerichtshof im Urteil vom 13. Oktober 1977 in der Rechtssache 22/77 (Mura, Slg. 1977, 1699, Randnrn. 9 und 10) entschieden hat, daß die Gemeinschaftsregelung, auch wenn bei ihrer Anwendung Wanderarbeitnehmer im Verhältnis zu Arbeitnehmern, die das Herkunftsland niemals verlassen haben, bevorzugt würden, dennoch nicht diskriminierend ist, weil sich die Wanderarbeitnehmer nicht in einer Lage befinden, die der Lage von Arbeitnehmern vergleichbar ist, die ihr Land niemals verlassen haben, und daß etwaige Unterschiede zugunsten der Wanderarbeitnehmer nicht die Folge der Auslegung des Gemeinschaftsrechts, sondern des Fehlens eines gemeinschaftlichen Sozialversicherungssystems oder der mangelnden Vereinheitlichung der bestehenden nationalen Systeme sind, wobei beidem durch die derzeit geltende schlichte Koordinierung nicht abgeholfen werden kann.
  • EuGH, 20.03.1991 - C-93/90

    Cassamali / Office national des pensions

    Auszug aus EuGH, 22.04.1993 - C-65/92
    33 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteil vom 20. März 1991 in der Rechtssache C-93/90, Cassamali, Slg. 1991, I-1401, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.1997 - C-132/96

    Antonio Stinco und Ciro Panfilo gegen Istituto nazionale della previdenza sociale

    Ausserdem wurde eine solche Leistung vom Gerichtshof speziell unter dem Blickwinkel des Artikels 46 im Urteil Levatino(11) behandelt.

    21 Dem ersten Anschein nach dürfte daher die Zulage dem Urteil Levatino zufolge unter Artikel 46 fallen.

    Dagegen sollten nicht Fragen wie die im Urteil Levatino behandelt werden, das die Festlegung und Anpassung von Leistungen bei Alter einschließlich einer Leistung von der Art einer Anhebung auf das Mindesteinkommensniveau betraf.

    45 Ich bin daher, um diesen Abschnitt abzuschließen, der Auffassung, daß nach dem Urteil Levatino eine Leistung wie die italienische Rentenzulage unter Artikel 46 fällt und daß die Änderungen der Verordnung Nr. 1408/71 durch die Verordnung Nr. 1247/92 daran nichts geändert haben.

    Dieses Vorbringen ist meines Erachtens angesichts des Wortlauts des Artikels 46 Absatz 2 Buchstabe a unhaltbar, dessen letzter Satz ja gerade festlegt: "Ist nach diesen Rechtsvorschriften der Betrag der Leistung von der Dauer der zurückgelegten Zeiten unabhängig, so gilt dieser Betrag als theoretischer Betrag." Diese Bestimmung sieht eindeutig vor, daß der Betrag einer Leistung, die unabhängig von der Dauer der zurückgelegten Zeiten ist, deshalb nicht vom theoretischen Betrag auszuschließen ist, sondern im Gegenteil als theoretischer Betrag gilt; auf diesen Standpunkt hat sich anscheinend auch der Gerichtshof im Urteil Levatino(36) gestellt.

    48 Das Vorbringen des INPS geht ausserdem am Urteil Levatino vorbei, bei dem die Leistung ebenfalls unabhängig von Versicherungszeiten war, gleichwohl aber entschieden wurde, daß sie unter Artikel 46 fällt.

    (11) - Urteil vom 22. April 1993 in der Rechtssache C-65/92 (Levatino, Slg. 1993, I-2005).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2017 - C-189/16

    Zaniewicz-Dybeck

    Jedenfalls geht aus den Urteilen vom 22. April 1993, Levatino (C-65/92, EU:C:1993:149, Rn. 21), und vom 24. September 1998, Stinco und Panfilo (C-132/96, EU:C:1998:427, Rn. 19 bis 21), hervor, dass Art. 46 Abs. 2 und Art. 50 der Verordnung Nr. 1408/71 auf die Leistungen nach Art. 4 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 2a dieser Verordnung anwendbar sind.

    16 Vgl. Urteil vom 22. April 1993, Levatino (C-65/92, EU:C:1993:149, Rn. 21).

    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Rn. 27 des Urteils vom 22. April 1993, Levatino (C-65/92, EU:C:1993:149), entschieden hat, dass Art. 46 für die Feststellung dieser Leistungen gilt, wenn ein Mitgliedstaat Leistungen wie eine Garantierente oder eine Mindestrente vorsieht.

    Vgl. Urteil vom 22. April 1993, Levatino (C-65/92, EU:C:1993:149, Rn. 24 bis 26).

  • EuGH, 02.10.1997 - C-144/96

    Office national des pensions / Cirotti

    22 Gegen die Anwendung des Artikels 51 Absatz 1 führt das ONP auch das Urteil vom 22. April 1993 in der Rechtssache C-65/92 (Levatino, Slg. 1993, I-2005) an, das in einem Rechtsstreit über die Berücksichtigung von mit der Entwicklung der Lebenshaltungskosten verbundenen Anpassungen einer italienischen Rente bei der Berechnung des durch belgische Rechtsvorschriften geschaffenen garantierten Alterseinkommens ergangen ist.

    25 Wie der Generalanwalt in Nummer 24 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, beruht die Argumentation des Gerichtshofes im Urteil Levatino auf den Besonderheiten des garantierten Alterseinkommens und ist daher auf die im Ausgangsverfahren streitige Leistung nicht übertragbar.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2005 - C-286/03

    Hosse - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen bei

    19 - Vgl. z. B. die Urteile vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 139/82 (Piscitello, Slg. 1983, 1427), vom 24. Februar 1987 in den verbundenen Rechtssachen 379/85 bis 381/85 und 93/86 (Giletti, Slg. 1987, 955), vom 17. Dezember 1987 in der Rechtssache 147/87 (Zaoui, Slg. 1987, 5511), vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-307/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-2903) und vom 22. April 1993 in der Rechtssache C-65/92 (Levatino, Slg. 1993, I-2005).
  • EuGH, 24.09.1998 - C-132/96

    Stinco und Panfilo

    Zur Beantwortung dieser Frage ist daran zu erinnern, daß Artikel 46 der Verordnung Nr. 1408/71, wie der Gerichtshof bereits in Randnummer 24 des Urteils vom 22. April 1993 in der Rechtssache C-65/92 (Levatino, Slg. 1993, I-2005) entschieden hat, auf beitragsfreie Leistungen bei Alter, wie das nach belgischem Recht gewährte garantierte Einkommen für alte Menschen, anwendbar ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-45/22

    Service fédéral des Pensions - Vorlage zur Vorabentscheidung - Koordinierung der

    26 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof zum einen festgestellt, dass die Anwendung der Unionsregelung zwar dazu führt, dass der Wanderarbeitnehmer gegenüber Arbeitnehmern, die das Herkunftsland niemals verlassen haben, bevorzugt wird, dass sie aber dennoch nicht diskriminierend ist, weil sich die Wanderarbeitnehmer nicht in einer Lage befinden, die mit der Lage von Arbeitnehmern vergleichbar ist, die ihr Land nie verlassen haben, und zum anderen, dass etwaige Unterschiede zugunsten der Wanderarbeitnehmer nicht die Folge der Auslegung des Unionsrechts, sondern des Fehlens eines gemeinsamen Systems der sozialen Sicherheit oder der mangelnden Harmonisierung der bestehenden nationalen Systeme sind, wobei dem durch die derzeit geltende schlichte Koordinierung nicht abgeholfen werden kann (vgl. Urteil vom 22. April 1993, Levatino, C-65/92, EU:C:1993:149, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2003 - C-160/02

    Skalka

    10 - Urteile vom 22. Juni 1972 in der Rechtssache 1/72 (Frilli, Slg. 1972, 457), vom 9. Oktober 1974 in der Rechtssache 24/74 (Biason, Slg. 1974, 999), vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 139/82 (Piscitello, Slg. 1983, 1427), vom 24. Februar 1987 in den verbundenen Rechtssachen 379/85 bis 381/85 und 93/86 (Giletti, Slg. 1987, 955), vom 17. Dezember 1987 in der Rechtssache 147/87 (Zaoui, Slg. 1987, 5511), vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-307/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-2903) und vom 22. April 1993 in der Rechtssache C-65/92 (Levatino, Slg. 1993, I-2005).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-144/96

    Office national des pensions (ONP) gegen Maria Cirotti.

    (10) - Urteil des Gerichtshofes vom 22. April 1993 in der Rechtssache C-65/92 (Slg. 1993, I-2005).
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