Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1998 - C-394/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,20421
Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1998 - C-394/96 (https://dejure.org/1998,20421)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.02.1998 - C-394/96 (https://dejure.org/1998,20421)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - C-394/96 (https://dejure.org/1998,20421)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,20421) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Mary Brown gegen Rentokil Ltd.

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Entlassung einer Schwangeren - Fehlzeiten infolge einer durch die Schwangerschaft verursachten Krankheit

  • Europäischer Gerichtshof

    Brown

    Sozialpolitik

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1998 - C-394/96
    Es mag auf den ersten Blick nicht aussergewöhnlich erscheinen, daß die einzigen vier Urteile zu diesem Gegenstand, die vor Ablauf der Frist für die Einreichung schriftlicher Erklärungen in der vorliegenden Rechtssache verkündet worden sind, nämlich die Urteile Dekker(10), Hertz(11), Habermann-Beltermann(12) und Webb(13), den Parteien des Ausgangsverfahrens, der Regierung des Vereinigten Königreichs und der Kommission Gelegenheit gegeben haben, so unterschiedliche Positionen zu vertreten.

    Zu den Urteilen Dekker und Hertz, in denen der Gerichtshof die Weigerung, eine schwangere Frau einzustellen, als diskriminierend behandelt hat, nicht aber ihre Entlassung wegen Arbeitsunfähigkeit nach dem Ende des Mutterschaftsurlaubs, auch wenn die Erkrankung auf die Entbindung zurückzuführen war.

    26 Es handelt sich um die Urteile Dekker(15) und Hertz(16).

    Im Urteil Dekker hat der Gerichtshof eine Vorabentscheidungsfrage beantwortet, die ihm vom Hoge Raad der Niederlande in einer Sache vorgelegt worden war, in der Frau Dekker, die sich um eine Stelle als Erzieherin in einer Bildungsstätte für junge Erwachsene beworben und der Auswahlkommission mitgeteilt hatte, daß sie seit drei Monaten schwanger sei, von dieser dann aber trotzdem als am besten geeignete Bewerberin für diese Tätigkeit vorgeschlagen worden war, gegen die den Abschluß eines Arbeitsvertrags ablehnende Entscheidung der Bildungsstätte Klage erhoben hatte, die damit begründet worden war, daß sie zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung um diese Stelle bereits schwanger gewesen sei.

    32 Im Urteil Dekker ist der Gerichtshof davon ausgegangen, daß die Verweigerung einer Einstellung wegen Schwangerschaft nur Frauen gegenüber in Betracht kommt und daher eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellt, daß eine Verweigerung der Einstellung aufgrund der finanziellen Auswirkungen der Fehlzeiten wegen Schwangerschaft im wesentlichen ihren Grund in der Schwangerschaft als solcher hat und daß eine solche Diskriminierung nicht mit dem finanziellen Nachteil gerechtfertigt werden kann, den der Arbeitgeber im Fall der Einstellung einer schwangeren Frau während deren Mutterschaftsurlaubs erleiden würde(20).

    39 Die von einem Teil der Lehre(25) unterstrichene Antinomie zwischen den Urteilen Dekker und Hertz besteht darin, daß der Gerichtshof im ersten Urteil die auf die Schwangerschaft zurückzuführende Verweigerung der Einstellung als unmittelbare Diskriminierung bewertet hat, da diese nur Frauen entgegengehalten werden könne, während er im zweiten Urteil festgestellt hat, daß bei einer Entlassung nicht zwischen der Krankheit infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung und anderen Krankheiten zu unterscheiden sei, wenn die Krankheit nach dem Mutterschaftsurlaub auftrete -, obwohl doch nur bei Frauen eine Krankheit auftreten kann, die auf eine Schwangerschaft oder Entbindung zurückzuführen ist; diese Antinomie kann meines Erachtens nur aufgrund einer Auslegung beseitigt werden, wonach der Grund für diese Unterscheidung darin besteht, daß die Frau sich nach der Entbindung und nach Beendigung des Mutterschaftsurlaubs nicht in einem anderen physiologischen Zustand befindet als männliche Arbeitnehmer und von diesem Augenblick an nicht mehr nach dem Ursprung der Krankheit zu unterscheiden ist.

    (10) - Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88 (Dekker, Slg. 1990, I-3941).

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1998 - C-394/96
    (36) - Urteil vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93 (Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 30).
  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1998 - C-394/96
    (44) - Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89 (Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8).
  • EuGH, 16.12.1993 - C-334/92

    Wagner Miret / Fondo de garantía salarial

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1998 - C-394/96
    (43) - Urteil vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92 (Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20).
  • EuGH, 05.05.1994 - C-421/92

    Habermann-Beltermann / Arbeiterwohlfahrt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1998 - C-394/96
    (12) - Urteil vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92 (Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657).
  • EuGH, 13.02.1996 - C-342/93

    Gillespie u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1998 - C-394/96
    (48) - Urteil vom 13. Februar 1996 in der Rechtssache C-342/93 (Gillespie u. a., Slg. 1996, I-475, Randnr. 17).
  • EuGH, 12.07.1984 - 184/83

    Hofmann / Barmer Ersatzkasse

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1998 - C-394/96
    (45) - Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83 (Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25), Urteile Habermann-Beltermann (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 21) und Webb (zitiert in Fußnote 9, Randnr. 20).
  • EuGH, 14.07.1994 - C-32/93

    Webb / EMO Air Cargo

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1998 - C-394/96
    (9) - Urteil vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93 (Webb, Slg. 1994, I-3567, Randnrn.
  • EuGH, 08.11.1990 - 179/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund / Dansk Arbejdsgiverforening

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1998 - C-394/96
    (3) - Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-179/88 (Handels- og Kontorfunktionärernes Forbund, "Hertz", Slg. 1990, I-3979).
  • EuGH, 29.05.1997 - C-400/95

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark, acting on behalf of Larsson

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1998 - C-394/96
    (29) - Urteil vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-400/95 (Larsson, Slg. 1997, I-2757).
  • EuG, 27.02.2015 - T-377/12

    Spa Monopole / OHMI - Olivar Del Desierto (OLEOSPA)

    En outre, le risque de confusion dans l'esprit du public doit être apprécié globalement, en tenant compte de tous les facteurs pertinents du cas d'espèce (arrêt CAPIO, point 19 supra, EU:T:2008:338, point 71 ; voir également, par analogie, arrêts du 11 novembre 1997, SABEL, C-251/95, Rec, EU:C:1997:528, point 22 ; Canon, point 19 supra, EU:C:1998:44, point 16, et Lloyd Schuhfabrik Meyer, point 19 supra, EU:C:1999:323, point 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht