Rechtsprechung
   EuGH, 16.12.1999 - C-382/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3599
EuGH, 16.12.1999 - C-382/98 (https://dejure.org/1999,3599)
EuGH, Entscheidung vom 16.12.1999 - C-382/98 (https://dejure.org/1999,3599)
EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1999 - C-382/98 (https://dejure.org/1999,3599)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3599) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Richtlinie 79/7/EWG - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Gewährung eines Heizkostenzuschusses - Anknüpfung an das Rentenalter

  • Europäischer Gerichtshof

    Taylor

  • EU-Kommission PDF

    Taylor

    Richtlinie 79/7 des Rates, Artikel 3 Absatz 1
    1 Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Sachlicher Anwendungsbereich der Richtlinie 79/7 - Heizkostenzuschuß, der Personen nach Erreichen eines Mindestalters und nicht wegen ihrer finanziellen Bedürftigkeit gezahlt ...

  • EU-Kommission

    Taylor

  • Wolters Kluwer

    Schrittweise Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit; Gewährung eines Heizkostenzuschusses ; Anknüpfung an das Rentenalter

  • Judicialis

    Richtlinie 79/7/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 79/7/EWG
    1 Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Sachlicher Anwendungsbereich der Richtlinie 79/7 - Heizkostenzuschuß, der Personen nach Erreichen eines Mindestalters und nicht wegen ihrer finanziellen Bedürftigkeit gezahlt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    'Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England and Wales), Queen''s Bench Division, Divisional Court - Auslegung der Artikel 3 und 7 Absatz 1 der Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2000, 672 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.10.1995 - C-137/94

    The Queen / Secretary of State for Health, ex parte Richardson

    Auszug aus EuGH, 16.12.1999 - C-382/98
    15 und 16, und vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-137/94, Richardson, Slg. 1995, I-3407, Randnrn.

    Es ist daher zu prüfen, ob diese Leistung unmittelbar und in effektiver Weise mit dem Schutz gegen eines der in Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie aufgeführten Risiken zusammenhängt (vgl. Urteil Richardson, Randnr. 9).

  • EuGH, 30.03.1993 - C-328/91

    Secretary of State for Social Security / Thomas u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.12.1999 - C-382/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes kann die nach Maßgabe des Geschlechts unterschiedliche Festsetzung des Alters in einer Regelung über andere Leistungen als Alters- und Ruhestandsrenten nur gerechtfertigt sein, wenn diese Ungleichbehandlung objektiv erforderlich ist, um zu verhindern, daß das finanzielle Gleichgewicht des Systems der sozialen Sicherheit gefährdet wird, oder um die Kohärenz zwischen dem System der Ruhestandsrenten und dem System der anderen Leistungen zu gewährleisten (vgl. Urteil vom 30. März 1993 in der Rechtssache C-328/91, Thomas u. a., Slg. 1993, I-1247, Randnr. 12).

    Zunächst hat der Gerichtshof zu der Voraussetzung, die die Aufrechterhaltung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit betrifft, bereits festgestellt, daß es keinen unmittelbaren Einfluß auf das finanzielle Gleichgewicht von beitragsabhängigen Rentensystemen hat, wenn Personen, bei denen bestimmte Risiken eingetreten sind, ungeachtet ihrer Ansprüche auf Altersrenten nach Maßgabe von Beitragszeiten Leistungen im Rahmen von beitragsfreien Systemen gewährt werden (vgl. Urteil Thomas u. a., Randnr. 14).

  • EuGH, 16.07.1992 - C-63/91

    Jackson und Cresswell / Chief Adjudication Officer

    Auszug aus EuGH, 16.12.1999 - C-382/98
    12 und 14, vom 16. Juli 1992 in den Rechtssachen C-63/91 und C-64/91, Jackson und Cresswell, Slg. 1992, I-4737, Randnrn.
  • EuGH, 04.02.1992 - C-243/90

    The Queen / Secretary of State for Social Security, ex parte Smithson

    Auszug aus EuGH, 16.12.1999 - C-382/98
    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, fällt eine Leistung nur dann unter die Richtlinie, wenn sie im Rahmen eines gesetzlichen Systems des Schutzes gegen eines der in Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie aufgeführten Risiken gewährt wird oder eine Form der Sozialhilfe mit dem gleichen Ziel darstellt und unmittelbar und in effektiver Weise mit dem Schutz gegen eines dieser Risiken zusammenhängt (vgl. Urteile vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-243/90, Smithson, Slg. 1992, I-467, Randnrn.
  • EuGH, 20.10.2011 - C-123/10

    Brachner - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der

    Nach ständiger Rechtsprechung fällt eine Leistung nur dann unter die Richtlinie 79/7, wenn sie im Rahmen eines gesetzlichen Systems des Schutzes gegen eines der in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie aufgeführten Risiken gewährt wird oder eine Form der Sozialhilfe mit dem gleichen Ziel darstellt und unmittelbar und in effektiver Weise mit dem Schutz gegen eines dieser Risiken zusammenhängt (vgl. u. a. Urteil vom 16. Dezember 1999, Taylor, C-382/98, Slg. 1999, I-8955, Randnr. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem kommt die Anpassungsregelung nur Personen zugute, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben, so dass die Gewährung einer entsprechenden Erhöhung jedenfalls davon abhängt, dass das Risiko Alter eingetreten ist (vgl. entsprechend Urteil Taylor, Randnrn.

  • EuGH, 12.12.2019 - C-450/18

    Die Rentenzulage, die Spanien Müttern gewährt, die eine Invaliditätsrente

    Die streitige Rentenzulage fällt jedoch unter die Richtlinie 79/7, da sie im Rahmen eines gesetzlichen Systems des Schutzes gegen eines der in Art. 3 Abs. 1 dieser Richtlinie aufgeführten Risiken, nämlich der Invalidität, gewährt wird und unmittelbar und in effektiver Weise mit dem Schutz gegen dieses Risiko zusammenhängt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1999, Taylor, C-382/98, EU:C:1999:623, Rn. 14, und vom 22. November 2012, Elbal Moreno, C-385/11, EU:C:2012:746, Rn. 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-207/04

    Vergani - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und

    Dagegen ist angenommen worden, dass die Gemeinschaftsregelung für eine Beihilfe für die Versorgung eines Berufsunfähigen (Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 150/85, Drake, Slg. 1986, 1995) wie auch Heizkostenbeihilfen für Personen, die das Rentenalter erreicht haben (Urteil vom 16. Dezember 1999 in der Rechtssache C-382/98, Taylor, Slg. 1999, I-8955), gilt.
  • VG Hannover, 03.12.2008 - 5 A 873/08

    Altersrente; Altersversorgung; Beitrag; beitragsfreier Rentenanspruch;

    Gesetzliche Systeme sind auch solche, die auf einem Gesetz beruhen (EuGH vom 16.12.1999, - C-382/98 - (Taylor), Rdnr. 15, - juris - Bieback in: Fuchs, Europäisches Sozialrecht, 4. A., NomosKommentar, RL 79/7/EWG, Art. 3 Rdnr. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht