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   EuGH, 05.07.2012 - C-558/10   

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https://dejure.org/2012,17054
EuGH, 05.07.2012 - C-558/10 (https://dejure.org/2012,17054)
EuGH, Entscheidung vom 05.07.2012 - C-558/10 (https://dejure.org/2012,17054)
EuGH, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - C-558/10 (https://dejure.org/2012,17054)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Befreiung von innerstaatlichen Steuern auf die von der Union gezahlten Bezüge - Einbeziehung der von der Union gezahlten Bezüge in die Berechnung der Plafonierung der Solidaritätssteuer auf das Vermögen

  • Europäischer Gerichtshof

    Bourges-Maunoury und Heintz

    Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Befreiung von innerstaatlichen Steuern auf die von der Union gezahlten Bezüge - Einbeziehung der von der Union gezahlten Bezüge in die Berechnung der Plafonierung der Solidaritätssteuer auf das Vermögen

  • EU-Kommission

    Bourges-Maunoury und Heintz (épouse Bourges-Maunoury)

    Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Befreiung von innerstaatlichen Steuern auf die von der Union gezahlten Bezüge - Einbeziehung der von der Union gezahlten Bezüge in die Berechnung der Plafonierung der Solidaritätssteuer auf das Vermögen“

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Europarechtswidrige Einbeziehung von Unionsbezügen bei der Berechung einer innerstaatlichen Solidaritätssteuer auf das Vermögen; Vorabentscheidungsersuchen des französischen Tribunal de grande instance de Chartres

  • datenbank.nwb.de

    Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Befreiung von innerstaatlichen Steuern auf die von der Union gezahlten Bezüge - Einbeziehung der von der Union gezahlten Bezüge in die Berechnung der Plafonierung der Solidaritätssteuer auf das Vermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de grande instance de Chartres (Frankreich), eingereicht am 29. November 2010 - Michel Bourges-Maunoury, Marie-Louise Bourges-Maunoury geb. Heintz/Direction des services fiscaux d`Eure et Loir

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Tribunal de grande instance de Chartres - Auslegung von Art. 13 Abs. 2 des Kapitels V des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. 1967 L 152, S. 13) - Zulässigkeit einer nationalen Regelung, die die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 24.02.1988 - 260/86

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 05.07.2012 - C-558/10
    Diese wechselseitige Abgrenzung der Steuerhoheit der Mitgliedstaaten und der Union schließt zwangsläufig nicht nur jede unmittelbare, sondern auch jede mittelbare Besteuerung der von der Union gezahlten und nicht der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten unterliegenden Bezüge durch diese aus (Urteil Humblet/Belgischer Staat, Slg. 1960, 1197, sowie Urteile vom 24. Februar 1988, Kommission/Belgien, 260/86, Slg. 1988, 955, Randnr. 10, vom 22. März 1990, Tither, C-333/88, Slg. 1990, I-1133, Randnr. 12, und vom 14. Oktober 1999, Vander Zwalmen und Massart, C-229/98, Slg. 1999, I-7113, Randnr. 21).
  • EuGH, 22.03.1990 - 333/88

    Tither / Kommissioners of Inland Revenue

    Auszug aus EuGH, 05.07.2012 - C-558/10
    Diese wechselseitige Abgrenzung der Steuerhoheit der Mitgliedstaaten und der Union schließt zwangsläufig nicht nur jede unmittelbare, sondern auch jede mittelbare Besteuerung der von der Union gezahlten und nicht der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten unterliegenden Bezüge durch diese aus (Urteil Humblet/Belgischer Staat, Slg. 1960, 1197, sowie Urteile vom 24. Februar 1988, Kommission/Belgien, 260/86, Slg. 1988, 955, Randnr. 10, vom 22. März 1990, Tither, C-333/88, Slg. 1990, I-1133, Randnr. 12, und vom 14. Oktober 1999, Vander Zwalmen und Massart, C-229/98, Slg. 1999, I-7113, Randnr. 21).
  • EuGH, 14.10.1999 - C-229/98

    Vander Zwalmen und Massart

    Auszug aus EuGH, 05.07.2012 - C-558/10
    Diese wechselseitige Abgrenzung der Steuerhoheit der Mitgliedstaaten und der Union schließt zwangsläufig nicht nur jede unmittelbare, sondern auch jede mittelbare Besteuerung der von der Union gezahlten und nicht der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten unterliegenden Bezüge durch diese aus (Urteil Humblet/Belgischer Staat, Slg. 1960, 1197, sowie Urteile vom 24. Februar 1988, Kommission/Belgien, 260/86, Slg. 1988, 955, Randnr. 10, vom 22. März 1990, Tither, C-333/88, Slg. 1990, I-1133, Randnr. 12, und vom 14. Oktober 1999, Vander Zwalmen und Massart, C-229/98, Slg. 1999, I-7113, Randnr. 21).
  • BSG, 20.01.2021 - B 13 R 13/19 R

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente

    In Auslegung dieser Vorschrift hat - worauf sich die Klägerin beruft - der EuGH unter anderem entschieden, dass auch von der Union an ihre ehemaligen Beamten gezahlten Ruhegehälter, im Rahmen der Plafonierung einer Steuer wie der französischen Solidaritätssteuer auf das Vermögen (Impôt de solidarité sur la fortune) nicht berücksichtigt werden dürfen (EuGH Urteil vom 5.7.2012 - C-558/10 - - juris) .

    Nach Art. 13 Protokoll sei es den Mitgliedstaaten verboten, von einem Beamten oder einem Bediensteten der Union irgendeine Steuer zu erheben, die ganz oder teilweise auf der Zahlung der von der Union gezahlten Bezüge beruhe (EuGH Urteil vom 5.7.2012 - C-558/10 - - juris RdNr 22 f mwN zur stRspr des EuGH) .

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-62/11

    Feyerbacher - Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Rechtscharakter

    Vgl. auch die Schlussanträge von Generalanwalt Cruz Villalón in der Rechtssache Bourges-Maunoury und Heintz (épouse Bourges-Maunoury) (C-558/10, beim Gerichtshof anhängig, Nr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-408/14

    Wojciechowski - Ruhestandsbeamter der Europäischen Union - Ruhegehaltsanspruch -

    15 - Sie stützt sich insbesondere auf die Urteile Lustig (C-244/97, EU:C:1998:619, Rn. 30 und 31), Larsy (C-118/00, EU:C:2001:368), Tomaszewska (C-440/09, EU:C:2011:114, Rn. 30 und 31) sowie Bourgès-Maunoury und Heintz (C-558/10, EU:C:2012:418, Rn. 33).
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