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   EuGH, 09.10.2014 - C-428/13   

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https://dejure.org/2014,28624
EuGH, 09.10.2014 - C-428/13 (https://dejure.org/2014,28624)
EuGH, Entscheidung vom 09.10.2014 - C-428/13 (https://dejure.org/2014,28624)
EuGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - C-428/13 (https://dejure.org/2014,28624)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Yesmoke Tobacco

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerliche Vorschriften - Harmonisierung der Rechtsvorschriften - Richtlinien 95/59/EG und 2011/64/EU - Struktur und Satz der für Tabakwaren geltenden Verbrauchsteuern - Bestimmung einer Verbrauchsteuer - Grundsatz der Einführung eines ...

  • Wolters Kluwer

    Unionsrechtswidrige Mindestverbrauchsteuer auf Zigaretten mit Kleinverkaufspreis; Vorabentscheidungsersuchen des italienischen Consiglio di Stato

  • Betriebs-Berater

    Struktur und Satz der für Tabakwaren geltenden Verbrauchsteuern - Grundsatz der Einführung eines Verbrauchsteuersatzes für alle Zigaretten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerliche Vorschriften - Harmonisierung der Rechtsvorschriften - Richtlinien 95/59/EG und 2011/64/EU - Struktur und Satz der für Tabakwaren geltenden Verbrauchsteuern - Bestimmung einer Verbrauchsteuer - Grundsatz der Einführung eines ...

  • rechtsportal.de

    Unionsrechtswidrige Mindestverbrauchsteuer auf Zigaretten mit Kleinverkaufspreis; Vorabentscheidungsersuchen des italienischen Consiglio di Stato

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Steuerrecht - Die Mindestverbrauchsteuer von 115 %, die Italien auf Zigaretten erhebt, deren Preis niedriger ist als der von Zigaretten der gängigsten Preisklasse, ist nicht mit dem Unionsrecht vereinbar

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Italienische Mindestverbrauchsteuer von 115 Prozent auf preiswerte Zigaretten widerspricht Unionsrecht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Italienische Mindestverbrauchsteuer von 115 Prozent auf preiswerte Zigaretten widerspricht Unionsrecht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Italiens Mindestverbrauchsteuer auf Zigaretten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Struktur und Satz der für Tabakwaren geltenden Verbrauchsteuern - Grundsatz der Einführung eines Verbrauchsteuersatzes für alle Zigaretten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zur Mindestverbrauchsteuer auf italienische Zigaretten - Verbrauchsteuer führt zu Wettbewerbsverzerrungen

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Yesmoke Tobacco

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 59/95 Art 16 Abs 7, EGRL 59/95 Art 8 Abs 2, EURL 64/2011 Art 7 Abs 2, EURL 64/2011 Art 14 Abs 1
    Ad-Valorem-Verbrauchsteuer, Zigaretten, Mindestbetrag

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Consiglio di Stato - Auslegung von Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer (ABl. L 291, S. 40) und von Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2011/64/EU ...

Papierfundstellen

  • BB 2014, 2581
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 24.06.2010 - C-571/08

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 09.10.2014 - C-428/13
    Es stellte fest, dass mit dieser Entscheidung de facto ein Mindestverkaufspreis für Tabakwaren eingeführt worden sei, was im Widerspruch zu dem Urteil Kommission/Italien (C-571/08, EU:C:2010:367) stehe.

    Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Steuervorschriften bei Tabakwaren ein wichtiges und wirksames Instrument zur Bekämpfung des Konsums dieser Waren und damit zum Schutz der öffentlichen Gesundheit darstellen (vgl. in diesem Sinne, zur Richtlinie 95/59, Urteil Kommission/Italien, EU:C:2010:367, Rn. 51).

    Sofern sich die nationalen Maßnahmen in den von der Richtlinie 2011/64 festgelegten Rahmen einfügen, hindert diese die Mitgliedstaaten nicht daran, mittels der Erhebung von Verbrauchsteuern die Nikotinsucht zu bekämpfen und ein hohes Niveau des Schutzes der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne, zur Richtlinie 95/59, Urteil Kommission/Italien, EU:C:2010:367, Rn. 48).

  • EuGH, 27.02.2002 - C-302/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 09.10.2014 - C-428/13
    In Anbetracht dessen, dass die Erhebung der globalen Verbrauchsteuer auf sämtliche Zigaretten unabhängig von ihren Eigenschaften und ihrem Preis zwingend vorgeschrieben ist, muss eine von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage von Art. 8 Abs. 6 der Richtlinie 2011/64 vorgesehene Mindestverbrauchsteuer für alle Zigaretten gelten, unabhängig von ihren Eigenschaften und ihrem Preis (vgl. in diesem Sinne, zur Richtlinie 95/59, Urteil Kommission/Frankreich, C-302/00, EU:C:2002:123, Rn. 20).
  • FG Düsseldorf, 29.04.2022 - 4 K 2661/21

    Rechtmäßige Erhebung einer Zusatzsteuer auf erhitzten Tabak

    Daher muss eine von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Artikels 14 Absatz 1 und 2 der Richtlinie 2011/64 vorgesehene Verbrauchsteuer für alle Erzeugnisse der betreffenden Gruppe von Tabakwaren unabhängig von ihren Eigenschaften und ihrem Preis gleich sein (EuGH, Urteile vom 27. Februar 2002 Rs. C-302/00, ECLI:EU:C:2002:123 Randnr. 20; vom 9. Oktober 2014 Rs. C-428/13, ECLI:EU:C:2014:2263 Randnr. 28).

    Die diesem Ziel dienenden nationalen Vorschriften der Mitgliedstaaten müssen sich jedoch in den Rahmen der Richtlinie 2011/64 einfügen (EuGH, Urteil vom 9. Oktober 2014 Rs. C-428/13, ECLI:EU:C:2014:2263 Randnr. 35 f.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2016 - C-638/15

    Eko-Tabak

    Vgl. auch Urteil vom 9. Oktober 2014, Yesmoke Tobacco (C-428/13, EU:C:2014:2263, Rn. 23).

    9 - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Oktober 2014, Yesmoke Tobacco (C-428/13, EU:C:2014:2263, Rn. 35 und 36).

  • EuGH, 16.09.2020 - C-674/19

    Skonis ir kvapas

    Die Richtlinie 2011/64 gehört somit zu den Steuervorschriften der Union für Tabakwaren, die nach ihrem zweiten Erwägungsgrund das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und gleichzeitig ein hohes Gesundheitsschutzniveau gewährleisten sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Oktober 2014, Yesmoke Tobacco, C-428/13, EU:C:2014:2263, Rn. 23, 35 und 36, sowie vom 6. April 2017, Eko-Tabak, C-638/15, EU:C:2017:277, Rn. 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-596/17

    Japan Tobacco International und Japan Tobacco International France - Vorlage zur

    Vgl. insoweit Urteil vom 9. Oktober 2014, Yesmoke Tobacco (C-428/13, EU:C:2014:2263, Rn. 27).
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