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   EuGH, 13.10.2022 - C-64/21   

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https://dejure.org/2022,27810
EuGH, 13.10.2022 - C-64/21 (https://dejure.org/2022,27810)
EuGH, Entscheidung vom 13.10.2022 - C-64/21 (https://dejure.org/2022,27810)
EuGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2022 - C-64/21 (https://dejure.org/2022,27810)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Rigall Arteria Management

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 86/653/EWG - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b - Selbständige Handelsvertreter - Mit einem Dritten, den der Handelsvertreter bereits vorher als Kunden geworben hat, abgeschlossenes Geschäft - Vergütung - Zwingender oder dispositiver ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 86/653/EWG - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b - Selbständige Handelsvertreter - Mit einem Dritten, den der Handelsvertreter bereits vorher als Kunden geworben hat, abgeschlossenes Geschäft - Vergütung - Zwingender oder dispositiver ...

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 86/653/EWG: Zulässigkeit der vertraglichen Abweichung von Provisionsrecht des Handelsvertreters für Geschäfte mit Dritten, die Handelsvertreter bereits vorher als Kunden geworben hatte

Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Speicherung von Daten zur Restschuldbefreiung bei der Schufa

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2022, 1022
  • WM 2023, 272
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 25.06.2020 - C-24/19

    Ein Erlass und ein Rundschreiben, die die allgemeinen Voraussetzungen für die

    Auszug aus EuGH, 13.10.2022 - C-64/21
    Die Entstehungsgeschichte der Bestimmung kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juni 2020, A u. a. [Windkraftanlagen in Aalter und Nevele], C-24/19, EU:C:2020:503, Rn. 37).
  • EuGH, 17.05.2017 - C-48/16

    ERGO Poist'ovňa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Selbständige

    Auszug aus EuGH, 13.10.2022 - C-64/21
    Nach ständiger Rechtsprechung besteht jedoch dann, wenn sich nationale Rechtsvorschriften zur Regelung rein innerstaatlicher Sachverhalte nach den im Unionsrecht getroffenen Regelungen richten sollen, um u. a. zu verhindern, dass es zu Benachteiligungen der eigenen Staatsangehörigen oder zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, oder um sicherzustellen, dass in vergleichbaren Fällen ein einheitliches Verfahren angewandt wird, ein klares Interesse daran, dass die aus dem Unionsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie angewandt werden sollen, einheitlich ausgelegt werden, um künftige Auslegungsunterschiede zu verhindern (Urteil vom 17. Mai 2017, ERGO Poist'ov?ˆa, C-48/16, EU:C:2017:377, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.02.2017 - C-507/15

    Agro Foreign Trade & Agency - Vorlage zur Vorabentscheidung - Selbständige

    Auszug aus EuGH, 13.10.2022 - C-64/21
    Was sodann die mit der Richtlinie 86/653 verfolgten Ziele betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass diese Richtlinie, wie aus ihren Erwägungsgründen 2 und 3 hervorgeht, die Handelsvertreter in ihren Beziehungen zu ihren Unternehmern schützen, die Sicherheit des Handelsverkehrs fördern und den Warenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern soll, indem deren Rechtsordnungen auf dem Gebiet der Handelsvertretung angeglichen werden (Urteile vom 23. März 2006, Honyvem Informazioni Commerciali, C-465/04, EU:C:2006:199, Rn. 19, und vom 16. Februar 2017, Agro Foreign Trade & Agency, C-507/15, EU:C:2017:129, Rn. 29).
  • EuGH, 23.03.2006 - C-465/04

    Honyvem Informazioni Commerciali - Selbständige Handelsvertreter - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 13.10.2022 - C-64/21
    Was sodann die mit der Richtlinie 86/653 verfolgten Ziele betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass diese Richtlinie, wie aus ihren Erwägungsgründen 2 und 3 hervorgeht, die Handelsvertreter in ihren Beziehungen zu ihren Unternehmern schützen, die Sicherheit des Handelsverkehrs fördern und den Warenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern soll, indem deren Rechtsordnungen auf dem Gebiet der Handelsvertretung angeglichen werden (Urteile vom 23. März 2006, Honyvem Informazioni Commerciali, C-465/04, EU:C:2006:199, Rn. 19, und vom 16. Februar 2017, Agro Foreign Trade & Agency, C-507/15, EU:C:2017:129, Rn. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2022 - C-574/21

    02 Czech Republic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 86/653/EWG - Art.

    8 Vgl. Urteile vom 16. März 2006, Poseidon Chartering (C-3/04, EU:C:2006:176, Rn. 11 bis 19) (Vertrag über Vermittlung im Rahmen eines Schiffschartervertrags), vom 17. Oktober 2013, Unamar (C-184/12, EU:C:2013:663, Rn. 30 und 31) (Handelsvertretervertrag über den Betrieb eines Seeverkehrsdiensts), vom 3. Dezember 2015, Quenon K. (C-338/14, EU:C:2015:795, Rn. 17 bis 19) (Handelsvertretervertrag über Bank- und Versicherungsdienstleistungen), vom 17. Mai 2017, ERGO Poist'ov?ˆa (C-48/16, EU:C:2017:377, Rn. 29 bis 32) (Handelsvertretervertrag über Versicherungsdienstleistungen), und vom 13. Oktober 2022, Rigall Arteria Management (C-64/21, EU:C:2022:783, Rn. 24 bis 27) (Handelsvertretervertrag über Finanzdienstleistungen).

    47 Dem folgte das Urteil vom 13. Oktober 2022, Rigall Arteria Management (C-64/21, EU:C:2022:783, Rn. 28 bis 38), in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass von dem Recht, das Handelsvertretern durch Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 86/653 eingeräumt wird, vertraglich abgewichen werden darf.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2023 - C-281/22

    Grenzüberschreitende Ermittlungen durch die Europäische Staatsanwaltschaft

    30 Zum Beispiel im Urteil vom 10. März 2021, 0rdine Nazionale dei Biologi u. a. (C-96/20, EU:C:2021:191, Rn. 26 und 27); und vom 13. Oktober 2022, Rigall Arteria Management (C-64/21, EU:C:2022:783, Rn. 31).
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