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   EuG, 08.05.2019 - T-571/16   

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https://dejure.org/2019,11547
EuG, 08.05.2019 - T-571/16 (https://dejure.org/2019,11547)
EuG, Entscheidung vom 08.05.2019 - T-571/16 (https://dejure.org/2019,11547)
EuG, Entscheidung vom 08. Mai 2019 - T-571/16 (https://dejure.org/2019,11547)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    PT / EIB

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    PT / EIB

    Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Beurteilung - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Beurteilungszeitraum 2014 - Vorverfahren - Zulässigkeit - Anspruch auf rechtliches Gehör - Grundsatz der Unschuldsvermutung - Haftung - Immaterieller Schaden

Sonstiges

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuG, 01.06.2022 - T-510/17

    Del Valle Ruiz u.a./ Kommission und CRU

    Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage oder eines bestimmten Klagegrundes erforderlich, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage oder der Klagegrund stützt, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (vgl. Urteile vom 12. September 2018, De Geoffroy u. a./Parlament, T-788/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:534, Rn. 72 und 73 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 8. Mai 2019, PT/EIB, T-571/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:301, Rn. 109 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.01.2021 - T-478/18

    Bezouaoui und HB Consultant/ Kommission

    Les requérants ne pouvaient donc joindre ces preuves ni à la réplique ni, à plus forte raison, à la requête (voir, en ce sens, arrêt du 8 mai 2019, PT/BEI, T-571/16, non publié, EU:T:2019:301, point 157).
  • EuG, 07.07.2021 - T-587/16

    HM / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Bekanntmachung des

    Diese Vorschrift betrifft nämlich neue Beweisangebote und ist im Licht von Art. 92 Abs. 7 der Verfahrensordnung zu sehen, der ausdrücklich vorsieht, dass Gegenbeweis und Erweiterung der Beweisangebote vorbehalten bleiben (vgl. Urteil vom 8. Mai 2019, PT/EIB, T-571/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:301, Rn. 143 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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