Rechtsprechung
OLG München, 02.07.2009 - U (K) 4842/08 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§ 1; 2 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 GWB; Art. 81 Abs. 1, 3 EGV; Art. 2 Abs. 1 Vertikal-VO
Der Vertrieb von Waren über Auktionsplattformen im Internet darf verboten werden - openjur.de
Wettbewerbsbeschränkung: Untersagung des Weitervertriebs von Waren eines Sportartikelherstellers durch Händlerkunden über Internet-Auktionsplattformen
- Telemedicus
Keine Beschränkung des Kundenkreises durch Online-Vertriebsverbot
- Telemedicus
Keine Beschränkung des Kundenkreises durch Online-Vertriebsverbot
- webshoprecht.de
Zur Zulässigkeit eines vertikalen Vertriebsverbots für Internetverkäufe
- Kanzlei Prof. Schweizer
Vertriebsverbot über Internet-Auktionsplattformen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Untersagung des Weitervertriebs von Waren über Internet-Auktionsplattformen
- kanzlei.biz
Verbot des Warenvertriebs für Händler über Auktionsplattform zulässig
- Betriebs-Berater
Zur Kundenkreisbeschränkung nach der Vertikal-GVO durch Ausschluss des Vertriebs über Internet-Auktionsplattformen
- Judicialis
EG Art. 81 Abs. 1; ; GWB § 1; ; VO (EG) Nr. 2790/1999 Art. 4 lit. b)
- streifler.de
Kartellrechtliche Zulässigkeit des Weitervertriebsverbots über Auktionsplattformen
- uni-oldenburg.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Untersagung des Weitervertriebs von Waren über Internet-Auktionsplattformen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Weitervertrieb über Internet-Auktionsplattform kann untersagt werden
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zur Kundenkreisbeschränkung nach der Vertikal-GVO durch Ausschluss des Vertriebs über Internet-Auktionsplattformen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Lieferant kann Händlern Weiterverkauf über eBay untersagen
- juracontent.de , S. 12 (Rechtsprechungsübersicht)
EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2009 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2010, 148)
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Verbot des Verkaufs von Markenprodukten über Internet-Auktionsplattformen ist zulässig
Besprechungen u.ä. (2)
- uni-oldenburg.de (Entscheidungsbesprechung)
Zulässige Unterbindung des Vertriebs von Produkten über Internet-Auktionsplattformen
- kartellblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Bußgeld wegen Beschränkung des Internethandels und Preis”pflege”
Sonstiges
- 123recht.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Bald keine Adidas-Produkte mehr auf eBay oder Amazon? // Das Unternehmen Adidas hat angekündigt, seinen Händlern in Zukunft den Verkauf über Plattformen wie ebay oder amazon zu untersagen.
Verfahrensgang
- LG München I, 24.06.2008 - 33 O 22144/07
- OLG München, 02.07.2009 - U (K) 4842/08
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2009, 394
- MMR 2010, 35
- BB 2009, 2561
- K&R 2009, 729
- EWiR 2010, 361
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05
Metrosex
Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - U (K) 4842/08
bb) Ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter vorbeugender Unterlassungsanspruch bestünde nur, wenn ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden wären, dass die Beklagte sich in naher Zukunft rechtswidrig verhalten werde (vgl. BGH GRUR 2008, 912 - Metrosex Tz. 17 m. w. N.). - LG München I, 24.06.2008 - 33 O 22144/07
Kartellrecht: Formularmäßiges Verbot des Vertriebs von Waren über …
Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - U (K) 4842/08
Mit Urteil vom 24. Juni 2008 - 33 O 22144/07 - (juris), auf dessen tatsächliche Feststellungen ergänzend Bezug genommen wird, hat das Landgericht die Klage abgewiesen. - BGH, 07.02.2006 - KZR 33/04
Probeabonnement
Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - U (K) 4842/08
Die Klagebefugnis der Klägerin ergibt sich aus § 33 Abs. 2 GWB; eine Befugnis zur Geltendmachung lauterkeitsrechtlicher Ansprüche unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs (§ 4 Nr. 11 UWG i. V. m. Art. 81 Abs. 1 EG oder § 1 GWB) kommt daneben nicht in Betracht (vgl. BGH GRUR 2006, 773 - Probeabonnement Tz. 13 - 16). - BGH, 04.11.2003 - KZR 2/02
"Depotkosmetik im Internet"; Ausschluss von Internet-Händlern von der Belieferung …
Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - U (K) 4842/08
Damit stellt der vollständige Ausschluss von Internetverkäufen eine nach Art. 4 lit. b) Vertikal-VO unzulässige Kernbeschränkung dar (vgl. BGH GRUR 2004, 351 [352] - Depotkosmetik im Internet;… Nolte in: Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, Band 2, 10. Aufl. 2006, Art. 81 Rz. 601;… Baron in: Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, Kartellrecht, Band 1 - Europäisches Recht, 2005, GVO-Vertikal Rz. 191; vgl. auch Leitlinien der Kommission Tz. 51). - BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler
Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - U (K) 4842/08
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO liegen nicht vor (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
- OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14
Vorlagebeschluss zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von selektiven …
Die (potentiellen) Kunden solcher Plattformen können ohne Weiteres auch über andere Internetvertriebsformen erreicht werden (vgl. OLG München, Urteil vom 2.7.2009, U (K) 4842/08). - KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09
Zulässigkeit von Online-Vertriebsbeschränkungen
Das OLG München hatte in Übereinstimmung mit der Vorinstanz die Einordnung des Absatzverbotes über "eBay" als Kernbeschränkung daran scheitern lassen, dass sich innerhalb der Interneteinkäufer eine Gruppe von Kunden, die ihre Ware über Internet-Auktionsplattformen erwerben, nicht sachgerecht abgrenzen lasse (…vgl. OLG München, a.a.O., S. 395; zustimmend Frank Immenga, K & R, 2010, 24 ff (27); Zweifel bei Kuntze-Kaufhold, EWiR 2010, 361 f (362)). - OLG Schleswig, 05.06.2014 - 16 U (Kart) 154/13
Kein Verbot des Online-Vertriebs - selektives Vertriebssystem
Dass im Übrigen, wie namentlich das OLG München (GRUR-RR 2009, 394, Rn. 33 bei juris) anführt, sich Internet-Auktionsplattformen an die Gesamtheit aller Internetnutzer richten, und daher die Kunden solcher Plattformen auch über andere Internet-Vertriebsformen erreicht werden können , kann die Zulässigkeit der Vertriebsbeschränkung nicht rechtfertigen.