Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - I-7 U 296/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 683 ; BGB § 2038
Erstattung der Kosten eines von einem der Miterben geführten finanzgerichtlichen Verfahrens durch die Erbengemeinschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattung der Kosten eines von einem der Miterben geführten finanzgerichtlichen Verfahrens durch die Erbengemeinschaft
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 06.11.2012 - 1 O 476/07
- OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - I-7 U 296/12
Papierfundstellen
- ErbR 2014, 497
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.06.2003 - IV ZR 285/02
Erstattung von Prozeßkosten innerhalb einer Erbengemeinschaft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - 7 U 296/12
Rn. 32 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 3268) kommt es für die Verpflichtung eines Miterben, Nachlassverbindlichkeiten oder Kosten der gemeinschaftlichen Verwaltung im Innenverhältnis mitzutragen, nicht darauf an, ob diese Aufwendungen für ihn persönlich vorteilhaft waren oder hätten sein können. - LG Frankfurt/Main, 20.12.2002 - 21 O 15/02
Die Angabe des Anlageziels "Neuer Markt" nur in einem Halbjahresbericht steht der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - 7 U 296/12
Rn. 4 Als Rechtsnachfolger seiner Mutter erwirkte der Kläger gegen den Beklagten Entscheidungen des Landgerichts Duisburg (vom 08.05.2003 - 21 O 15/02 und vom 07.09.2006 - 21 O 198/04) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vom 10.12.2004 - 17 U 95/03), in denen festgestellt wurde, dass dem Beklagten weder die Provisionen für Handelsvertretertätigkeit noch die Vergütungen für Wareneinkäufe als Vorabgewinn noch eine höhere Tätigkeitsvergütung als jährlich 300.000,-DM hätten vorab zugewiesen werden dürfen und er den entsprechend geänderten Gewinnverwendungsbeschlüssen zuzustimmen habe.
- BGH, 07.10.2020 - IV ZR 69/20
Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag neben der …
Entsprechend findet nach ständiger Rechtsprechung des Senats und einhelliger Auffassung im Schrifttum das Rechtsinstitut der Geschäftsführung ohne Auftrag neben § 2038 BGB Anwendung (…vgl. Senatsurteile vom 25. Juni 2003 - IV ZR 285/02, ZEV 2003, 413 unter 2 b [juris Rn. 12];… vom 20. Mai 1987 - IVa ZR 42/86, NJW 1987, 3001 juris Rn. 7 f.; OLG Düsseldorf ErbR 2014, 497 Rn. 27-29;… Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2038 Rn. 30;… MünchKomm-BGB/Gergen, 8. Aufl. § 2038 Rn. 62;… Palandt/Weidlich, BGB 79. Aufl. § 2038 Rn. 13;… Damrau/Rißmann, Erbrecht 4. Aufl. § 2038 Rn. 64;… Brox/Walker, Erbrecht 28. Aufl. § 30 Rn. 11). - OLG Naumburg, 22.07.2021 - 2 U 1/21
Erbauseinandersetzung: Folgen des Wegfalls der Teilungsreife für den Nachlass …
Denn die Regelungen der Geschäftsführung ohne Auftrag finden neben der Regelung über die Verwaltung des Nachlasses gemäß § 2038 BGB Anwendung (…vgl. BGH, Urteil v. 25.06.2003, IV ZR 285/02, NJW 2003, 3268, in juris Rz. 12 m.w.N.;… BGH, Urteil v. 07.10.2020, IV ZR 69/20, NJW 2021, 157, in juris Rz. 10 m.w.N.;… Schütte, a.a.O., § 2038 Rn. 49.1 m.w.N.; ebenso OLG Düsseldorf, Urteil v. 11.04.2014, I-7 U 296/12, FamRZ 2015, 285, in juris Rz. 27). - LG Duisburg, 13.02.2020 - 5 S 112/19 Ein solcher Anspruch besteht, wenn es um die Einziehung oder die Abwehr einer Nachlassforderung, zu der jeder Miterbe auch ohne die Zustimmung der anderen nach § 2039 BGB befugt ist, geht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. April 2014 - I-7 U 296/12 -, Rn. 28, juris).
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