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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.02.2018 - I-10 U 41/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,14250
OLG Hamm, 20.02.2018 - I-10 U 41/17 (https://dejure.org/2018,14250)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.02.2018 - I-10 U 41/17 (https://dejure.org/2018,14250)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - I-10 U 41/17 (https://dejure.org/2018,14250)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 1890, BGB § 1908i; BGB § 1922; BGB § 2039
    Auskunftspflicht des Betreuers gegenüber den Erben, Erbunwürdigkeit eines Betreuers als Miterben bei Abbruch einer medizinischen Behandlung, Genehmigung des Betreuungsgerichts, Einvernehmen mit dem behandelnden Arzt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1890 ; BGB § 1908i; BGB § 1922 ; BGB § 2039
    Pflicht des Betreuers zur Rechnungslegung über das verwaltete Vermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht des Betreuers gegenüber den Erben - Abbruch der medizinischen Behandlung des Betreuten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Genehmigung des Betreuungsgerichts für Abbruch einer medizinischen Behandlung des Betreuten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht des Betreuers zur Rechnungslegung über das verwaltete Vermögen; Wirksamkeit der Einwilligung des Betreuers in den Abbruch einer medizinischen Behandlung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ErbR 2018, 601
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.03.2015 - IV ZR 400/14

    Erbunwürdigkeit des betreuenden Ehegatten und Testamentserben: Versuchte Tötung …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2018 - 10 U 41/17
    Der Beklagte konnte davon ausgehen, dass nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 11. März 2015 - IV ZR 400/14 -, BGHZ 204, 258) ein Fall der widerrechtlichen Tötung nicht ausgeschlossen war, zumal der Erblasser keine Patientenverfügung hinterlassen hatte, und der Kläger zu 3) als Betreuer für die von ihm beabsichtigte Einwilligung in den Abbruch der Behandlung des einwilligungsunfähigen Betroffenen nach § 1904 Abs. 2 BGB grundsätzlich der betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedurfte.
  • OLG Hamm, 12.07.2016 - 10 U 83/15

    Formunwirksames Testament muss keine unechte Urkunde sein

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2018 - 10 U 41/17
    Soweit sich der Beklagte mit der Berufung auf eine Entscheidung des Senats vom 12.07.2016, FamRZ 2017, 251, bezieht, betrifft diese nicht die Erbunwürdigkeit, sondern die Pflichtteilsunwürdigkeit, die nach den gesetzlichen Regelungen auch noch nach Ablauf der Anfechtungsfrist im Wege der Einrede geltend gemacht werden kann.
  • BGH, 19.04.1989 - IVa ZR 93/88

    Beginn der Anfechtungsfrist bei Testamentsfälschung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2018 - 10 U 41/17
    Deshalb kann nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut im Gegensatz zur Vermächtnisunwürdigkeit auf die Erbunwürdigkeit nicht einredeweise verwiesen werden (BGH, Urteil vom 19. April 1989 - IVa ZR 93/88 -, juris).
  • OLG Hamm, 22.11.2007 - 10 U 24/07

    Ablehnung einer Klage auf Zustimmung zu einem vorgelegten Teilungsplan aufgrund …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2018 - 10 U 41/17
    Hiergegen bestehen Bedenken, weil die "Versilberung" des Nachlasses die Auseinandersetzung nur vorbereitet (vgl. Senat - Urt. v. 22.11.2007 - 10 U 24/07 - juris) und deshalb erst nach Rechtskraft des Duldungsurteils über die Frage der Teilung entschieden werden kann.
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2021 - 5 U 42/21

    Anspruch auf Auskunft über Nachlass an Betreuer

    Rn. 12 Da der Beklagte vor dem Tode der Erblasserin deren rechtlicher Betreuer war und in dieser Eigenschaft auch über eine Kontovollmacht verfügte, ist er - unbeschadet der Frage eines etwaigen Erbschaftsbesitzes nach den §§ 2018 ff. BGB - auch gemäß den §§ 1890, 1908i Abs. 1, 1922 BGB nach Beendigung der Betreuung gegenüber der Erbengemeinschaft zur Vermögensherausgabe und Rechnungslegung verpflichtet (OLG Hamm, ErbR 2018, 601; OLG Düsseldorf, FamRZ 2016, 497); diesen Anspruch kann der Kläger für den Nachlass in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen (§ 2039 BGB; vgl. zum Ganzen auch schon Senat, Beschluss vom 8. Februar 2019 - 5 W 6/19, m.w.N.).

    Nach dem Tod des Betreuten geht dieser Anspruch auf den oder die Rechtsnachfolger als Gläubiger über (…Götz, in: Palandt, a.a.O., § 1890 Rn. 1); er besteht also nicht lediglich gegenüber dem Betreuungsgericht, sondern auch gegenüber der Erbengemeinschaft, für die der Kläger hier prozessiert (zum Ganzen: OLG Hamm, ErbR 2018, 601; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 3 StR 132/18, NStZ-RR 2018, 347).

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