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Rechtsprechung
   EuGöD, 21.11.2013 - F-122/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32873
EuGöD, 21.11.2013 - F-122/12 (https://dejure.org/2013,32873)
EuGöD, Entscheidung vom 21.11.2013 - F-122/12 (https://dejure.org/2013,32873)
EuGöD, Entscheidung vom 21. November 2013 - F-122/12 (https://dejure.org/2013,32873)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Arguelles Arias / Rat

    Öffentlicher Dienst - Vertragsbediensteter - Unbefristeter Vertrag - Kündigung - Erfordernis einer Sicherheitsermächtigung für die bekleidete Stelle - Von der nationalen Sicherheitsbehörde verweigerte Ermächtigung - Von der Widerspruchsstelle abgeänderte Entscheidung - ...

  • EU-Kommission

    Arguelles Arias / Rat

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Arguelles Arias / Rat

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Öffentlicher Dienst - Vertragsbediensteter - Unbefristeter Vertrag - Kündigung - Erfordernis einer Sicherheitsermächtigung für die bekleidete Stelle - Von der nationalen Sicherheitsbehörde verweigerte Ermächtigung - Von der Widerspruchsstelle abgeänderte Entscheidung - ...

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (13)

  • EuG, 21.09.2011 - T-325/09

    Adjemian u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete - …

    Auszug aus EuGöD, 21.11.2013 - F-122/12
    In diesen Fällen stellt die Zurückweisung der Beschwerde eine Handlung dar, die der Kontrolle durch das Gericht unterliegt, das diese Handlung bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme berücksichtigt oder sie sogar als eine beschwerende Maßnahme ansieht, die an die Stelle der angefochtenen Maßnahme tritt (Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 21. September 2011, Adjemian u. a./Kommission, T-325/09 P, Randnr. 32).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn das Gericht feststellt, dass die Entscheidung, die die Beschwerde zurückweist, lediglich - möglicherweise, weil sie implizit erfolgt - die Entscheidung bestätigt, die Gegenstand der Beschwerde ist, und sich daher die Aufhebung der einen Entscheidung nicht anders auf die Rechtslage der betroffenen Person auswirken würde als die Aufhebung der anderen Entscheidung (Urteil Adjemian u. a./Kommission, Randnr. 33).

  • EuG, 21.05.2014 - T-368/12

    Rechtsmittel; Öffentlicher Dienst; Bedienstete auf Zeit; Befristeter Vertrag; …

    Auszug aus EuGöD, 21.11.2013 - F-122/12
    Angesichts des weiten Ermessens, über das die Organe bei der Bewertung des dienstlichen Interesses verfügen, hat sich jedoch die Nachprüfung durch den Richter der Union auf die Frage zu beschränken, ob sich die zuständige Behörde innerhalb angemessener Grenzen gehalten und ihr Ermessen nicht offensichtlich fehlerhaft ausgeübt hat (Urteil des Gerichts vom 13. Juni 2012, Macchia/Kommission, F-63/11, Randnr. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung, Rechtsmittel beim Gericht der Europäischen Union anhängig, Rechtssache T-368/12 P).
  • EuGöD, 13.06.2012 - F-63/11

    Macchia / Kommission - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - …

    Auszug aus EuGöD, 21.11.2013 - F-122/12
    Angesichts des weiten Ermessens, über das die Organe bei der Bewertung des dienstlichen Interesses verfügen, hat sich jedoch die Nachprüfung durch den Richter der Union auf die Frage zu beschränken, ob sich die zuständige Behörde innerhalb angemessener Grenzen gehalten und ihr Ermessen nicht offensichtlich fehlerhaft ausgeübt hat (Urteil des Gerichts vom 13. Juni 2012, Macchia/Kommission, F-63/11, Randnr. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung, Rechtsmittel beim Gericht der Europäischen Union anhängig, Rechtssache T-368/12 P).
  • EuGöD, 24.03.2011 - F-104/09

    Canga Fano / Rat - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - …

    Auszug aus EuGöD, 21.11.2013 - F-122/12
    Rn. 105 Was die Definition des Begriffs des offensichtlichen Beurteilungsfehlers angeht, wenn die Einstellungsbehörde über ein Ermessen verfügt, hat das Gericht bereits entschieden, dass ein Fehler offensichtlich ist, wenn er leicht feststellbar ist und mit Sicherheit entdeckt werden kann (Urteil des Gerichts vom 24. März 2011, Canga Fano/Rat, F-104/09, Randnr. 35).
  • EuGöD, 29.09.2011 - F-121/10

    Heath / EZB

    Auszug aus EuGöD, 21.11.2013 - F-122/12
    Rn. 127 Beruht der Schaden, auf den sich ein Kläger beruft, auf dem Erlass einer Entscheidung, gegen die sich ein Aufhebungsantrag richtet, so führt nach ständiger Rechtsprechung die Zurückweisung dieses Aufhebungsantrags grundsätzlich zur Zurückweisung des Schadensersatzantrags, da dieser mit jenem im engen Zusammenhang steht (Urteil des Gerichts vom 29. September 2011, Heath/EZB, F-121/10, Randnr. 129).
  • EuGöD, 19.02.2013 - F-17/11

    BB / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 21.11.2013 - F-122/12
    In dem Zusammenhang eines der Verwaltung zuerkannten weiten Ermessens wie im vorliegen Rechtsstreit setzt die Feststellung, dass die Verwaltung bei der Sachverhaltswürdigung einen offensichtlichen Fehler beging, der die Aufhebung der aufgrund dieser Würdigung erlassenen Entscheidung rechtfertigen kann, voraus, dass die vom Kläger beizubringenden Beweise ausreichen, um die Beurteilung der Verwaltung als nicht plausibel erscheinen zu lassen (Urteil des Gerichts vom 19. Februar 2013, BB/Kommission, F-17/11, Randnr. 60).
  • EuGöD, 24.04.2008 - F-74/06

    Longinidis / Cedefop

    Auszug aus EuGöD, 21.11.2013 - F-122/12
    Um insoweit einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten, ist zum einen den Betroffenen zu erlauben, sich Gewissheit darüber zu verschaffen, ob ihre berechtigten Interessen gewahrt oder verletzt worden sind, und die Zweckmäßigkeit einer Klage zu beurteilen, sowie zum anderen dem Gericht die Ausübung seiner Kontrolle zu ermöglichen, was der Anerkennung einer Begründungspflicht der zuständigen Behörde gleichkommt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 24. April 2008, Longinidis/Cedefop, F-74/06, Randnr. 49).
  • EuG, 07.12.2011 - T-562/10

    HTTS / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …

    Auszug aus EuGöD, 21.11.2013 - F-122/12
    Die Begründung ist dem Betroffenen daher grundsätzlich gleichzeitig mit dem ihn beschwerenden Rechtsakt mitzuteilen, wobei das Fehlen der Begründung nicht dadurch geheilt werden kann, dass der Betroffene die Gründe für den Rechtsakt während des Verfahrens vor dem Unionsrichter erfährt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 7. Dezember 2011, HTTS/Rat, T-562/10, Randnr. 32).
  • EuGöD, 11.07.2013 - F-46/11

    Tzirani / Kommission - Öffentlicher Dienst - Mobbing - Begriff des Mobbings - …

    Auszug aus EuGöD, 21.11.2013 - F-122/12
    Rn. 78 Bezüglich der Pflicht zur Begründung beschwerender Entscheidungen ist darauf hinzuweisen, dass zu den Garantien, die das Unionsrecht in Verwaltungsverfahren gewährt, u. a. der in Art. 41 der Charta niedergelegte Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung gehört, der insbesondere "die Verpflichtung der Verwaltung, ihre Entscheidungen zu begründen", beinhaltet (Urteil des Gerichts vom 11. Juli 2013, Tzirani/Kommission, F-46/11, Randnr. 136 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.03.2005 - T-277/03

    Vlachaki / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 21.11.2013 - F-122/12
    Dieser Grundsatz, der den Erfordernissen einer guten Verwaltung entspricht, gebietet es, dass der Betroffene in die Lage versetzt wird, zu den Umständen sachgerecht Stellung zu nehmen, auf die in der zu erlassenden Maßnahme zu seinen Lasten abgestellt werden könnte (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. März 2005, Vlachaki/Kommission, T-277/03, Randnr. 64).
  • EuGöD, 10.11.2011 - F-18/09

    Merhzaoui / Rat

  • EuG, 26.11.1991 - T-146/89

    Calvin Williams gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

  • EuG, 14.07.1997 - T-123/95

    Bedienstete auf Zeit - Einstellung gemäß Artikel 2 Buchstabe c der …

  • EuGöD, 13.11.2014 - F-2/12

    Hristov / Kommission und EMA

    Dans ces hypothèses, le rejet de la réclamation constitue un acte soumis au contrôle du juge, qui le prend en considération dans l'appréciation de la légalité de l'acte contesté, voire le considère comme un acte faisant grief se substituant à ce dernier (arrêts Adjemian e.a./Commission, T-325/09 P, EU:T:2011:506, point 32, et Arguelles Arias/Conseil, F-122/12, EU:F:2013:185, point 38).

    Il peut, notamment, en être ainsi lorsqu'il constate que la décision portant rejet de la réclamation, le cas échéant parce qu'elle est implicite, est purement confirmative de la décision objet de la réclamation et que, partant, l'annulation de celle-là ne produirait sur la situation juridique de la personne intéressée aucun effet distinct de celui découlant de l'annulation de celle-ci (arrêts Adjemian e.a./Commission, EU:T:2011:506, point 33, et Arguelles Arias/Conseil, EU:F:2013:185, point 39).

  • EuGöD, 29.04.2015 - F-78/12

    Todorova Androva / Rat - Öffentlicher Dienst - Beförderung - …

    Rn. 76 Das Gericht ruft in Erinnerung, dass nach ständiger Rechtsprechung dann, wenn "der Schaden, auf den sich ein Kläger beruft, auf dem Erlass einer Entscheidung, gegen die sich ein Aufhebungsantrag richtet, [beruht,] die Zurückweisung dieses Aufhebungsantrags grundsätzlich zur Zurückweisung des Schadensersatzantrags [führt], da dieser mit jenem im engen Zusammenhang steht" (Urteil Arguelles Arias/Rat, F-122/12, EU:F:2013:185, Rn. 127 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.02.2019 - T-461/17

    TN/ ENISA - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Einstellung - …

    Rn. 90 En outre, dans le contexte, tel que celui du présent litige, d'un large pouvoir d'appréciation reconnu à l'administration, établir que celle-ci a commis une erreur manifeste dans l'appréciation des faits de nature à justifier l'annulation de la décision prise sur le fondement de cette appréciation suppose que les éléments de preuve, qu'il incombe à la partie requérante d'apporter, soient suffisants pour priver de plausibilité les appréciations retenues par l'administration (arrêt du 21 novembre 2013, Arguelles Arias/Conseil, F-122/12, EU:F:2013:185, point 104).
  • EuGöD, 10.07.2014 - F-115/11

    CG / EIB - Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Ernennung - Stelle als …

    Da diese Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen, genügt es für die Abweisung einer Schadensersatzklage, dass eine von ihnen nicht vorliegt (Urteil Arguelles Arias/Rat, F-122/12, EU:F:2013:185, Rn. 128).
  • EuGöD, 29.04.2015 - jointes F-159/12

    CJ / ECDC

    Partant, la motivation doit, en principe, être communiquée à l'intéressé en même temps que l'acte lui faisant grief (arrêts Tzirani/Commission, F-46/11, EU:F:2013:115, points 137, 139 et 140, et Arguelles Arias/Conseil, F-122/12, EU:F:2013:185, points 78 à 81, et la jurisprudence citée).
  • EuGöD, 18.05.2015 - F-11/14

    Dupré / EAD - Öffentlicher Dienst - Personal des EAD - Bediensteter auf Zeit - …

    Rn. 85 Beruht der Schaden, auf den sich ein Kläger beruft, auf dem Erlass einer Entscheidung, gegen die sich ein Aufhebungsantrag richtet, führt nach ständiger Rechtsprechung die Zurückweisung dieses Aufhebungsantrags grundsätzlich zur Zurückweisung des Schadensersatzantrags, da dieser mit jenem in engem Zusammenhang steht (Urteil Arguelles Arias/Rat, F-122/12, EU:F:2013:185, Rn. 127).
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