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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16, 2 BvR 60/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3018
BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16, 2 BvR 60/16 (https://dejure.org/2016,3018)
BVerfG, Entscheidung vom 23.02.2016 - 2 BvR 63/16, 2 BvR 60/16 (https://dejure.org/2016,3018)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 63/16, 2 BvR 60/16 (https://dejure.org/2016,3018)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzureichend substantiierter Verfassungsbeschwerden - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzureichend substantiierter Verfassungsbeschwerden - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Gesuche des Beschwerdeführers um Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr gegenüber dem Beschwerdeführer

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Gesuche des Beschwerdeführers um Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr gegenüber dem Beschwerdeführer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Gesuche des Beschwerdeführers um Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr gegenüber dem Beschwerdeführer

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzureichend substantiierter Verfassungsbeschwerden - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FA 2016, 141
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.06.2010 - 1 BvR 2358/08

    Missbrauchgebühren gegen Telekom-Anwälte

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es durch eine derart sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert wird und dadurch anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08 -).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16
    Der Beschwerdeführer verkennt insoweit, dass es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, verfassungsrechtlich Relevantes aus den in Bezug genommenen Schriftsätzen herauszusuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ).
  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde betreffend die Anwendung des § 7h EStG …

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ).
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ).
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16
    Der Beschwerdeführer verkennt insoweit, dass es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, verfassungsrechtlich Relevantes aus den in Bezug genommenen Schriftsätzen herauszusuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ).
  • BVerfG, 22.05.2010 - 2 BvR 1783/09

    Bundesverfassungsgericht verhängt Missbrauchsgebühr bei offensichtlich …

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16
    Eine sorgfältige Abwägung hätte den Beschwerdeführer zu dem Ergebnis führen müssen, dass seine Verfassungsbeschwerden offensichtlich aussichtslos waren (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. März 2009 - 2 BvR 239/09 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2009 - 2 BvR 532/09 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2010 - 2 BvR 1783/09 -).
  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvR 239/09

    Voraussetzungen für eine Auferlegung einer Missbrauchsgebühr gem. § 34 Abs. 2 …

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16
    Eine sorgfältige Abwägung hätte den Beschwerdeführer zu dem Ergebnis führen müssen, dass seine Verfassungsbeschwerden offensichtlich aussichtslos waren (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. März 2009 - 2 BvR 239/09 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2009 - 2 BvR 532/09 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2010 - 2 BvR 1783/09 -).
  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16
    Mangels Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde sind damit zugleich die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 114 ZPO (vgl. BVerfGE 1, 109 ) zu verneinen.
  • BVerfG, 01.04.2009 - 2 BvR 532/09

    Erneut Missbrauchsgebühr wegen fehlender Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde …

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16
    Eine sorgfältige Abwägung hätte den Beschwerdeführer zu dem Ergebnis führen müssen, dass seine Verfassungsbeschwerden offensichtlich aussichtslos waren (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. März 2009 - 2 BvR 239/09 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2009 - 2 BvR 532/09 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2010 - 2 BvR 1783/09 -).
  • LSG Bayern, 30.10.2020 - L 20 KR 151/20

    Sozialgerichtsverfahren: Entscheidung durch Beschluss gem. § 153 Abs. 4 SGG bei …

    Damit ist vorliegend eine missbräuchliche Rechtsverfolgung anzunehmen, weil die Weiterführung des Rechtsstreits von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23.02.2016, 2 BvR 63/16, 2 BvR 60/16) und der Kläger entgegen seiner besseren Einsicht - er hat sehr wohl erkannt, zu welchem Ergebnis der Senat kommen muss, will dies nur aus falsch verstandenem Gerechtigkeitsempfinden nicht akzeptieren - von der weiteren Rechtsverfolgung nicht Abstand nimmt (vgl. BSG, Urteil vom 19.06.1961, 3 RK 67/60).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.02.2017 - VGH B 26/16

    Beratungshilfe

    Rn. 59 Es ist im Übrigen nicht Sache des Verfassungsgerichtshofs, aus einer Vielzahl von Anlagen einen möglichen Sachverhalt herauszufiltern und das verfassungsrechtlich Relevante herauszusuchen (vgl. entspr. st. Rspr. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 63/16 u.a. -, juris).
  • VerfGH Bayern, 13.02.2020 - 23-VI-18

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Es kann nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs sein, aufgrund eines undifferenzierten Verweises auf die Anlagen den verfassungsrechtlich relevanten Sachverhalt und die daraus hergeleitete Verletzungsrüge selbst zu ermitteln (…VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 19; vgl. zur Art. 51 Abs. 1 Satz 1 VfGHG entsprechenden Vorschrift des § 92 BVerfGG: BVerfG vom 21.6.1989 BVerfGE 80, 257/263; vom 23.2.2016 - 2 BvR 63/16 u. a. - juris Rn. 1; vom 20.2.2019 NStZ-RR 2019, 156/157).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3285
BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16 (https://dejure.org/2016,3285)
BVerfG, Entscheidung vom 18.02.2016 - 1 BvR 134/16 (https://dejure.org/2016,3285)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - 1 BvR 134/16 (https://dejure.org/2016,3285)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde - Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 Alt 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde - Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten

  • Wolters Kluwer

    Substantiierungsanforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde; Behinderung des Bundesverfassungsgerichts durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Substantiierungsanforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde; Behinderung des Bundesverfassungsgerichts durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FA 2016, 141
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde betreffend die Anwendung des § 7h EStG …

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16
    Rn. 5 Ein Missbrauch in diesem Sinne liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es in der Erfüllung seiner Aufgaben, nämlich grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden und - wo nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen, durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 f.; 10, 94 ).

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16
    Rn. 5 Ein Missbrauch in diesem Sinne liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es in der Erfüllung seiner Aufgaben, nämlich grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden und - wo nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen, durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 f.; 10, 94 ).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16
    Die Beschwerdebegründung erfüllt in Bezug auf keines der als verletzt gerügten Grundrechte beziehungsweise grundrechtsgleichen Rechte die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an sie zu stellenden Substantiierungsanforderungen (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16
    Die Beschwerdebegründung erfüllt in Bezug auf keines der als verletzt gerügten Grundrechte beziehungsweise grundrechtsgleichen Rechte die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an sie zu stellenden Substantiierungsanforderungen (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16
    Rn. 2 Insbesondere ist die Annahme nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte der Beschwerdeführerin angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; 108, 129 ; BVerfGK 12, 189 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16
    Rn. 2 Insbesondere ist die Annahme nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte der Beschwerdeführerin angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; 108, 129 ; BVerfGK 12, 189 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16
    Rn. 2 Insbesondere ist die Annahme nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte der Beschwerdeführerin angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; 108, 129 ; BVerfGK 12, 189 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1673/03

    Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer …

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16
    Rn. 2 Insbesondere ist die Annahme nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte der Beschwerdeführerin angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; 108, 129 ; BVerfGK 12, 189 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Kommunale Wählervereinigungen

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16
    Die Beschwerdebegründung erfüllt in Bezug auf keines der als verletzt gerügten Grundrechte beziehungsweise grundrechtsgleichen Rechte die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an sie zu stellenden Substantiierungsanforderungen (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16
    Die Beschwerdebegründung erfüllt in Bezug auf keines der als verletzt gerügten Grundrechte beziehungsweise grundrechtsgleichen Rechte die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an sie zu stellenden Substantiierungsanforderungen (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08

    Anforderungen an die Darlegung der Fristwahrung im …

  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10

    Bundesverfassungsgericht verhängt erneut Missbrauchsgebühr gegen einen …

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 915/04

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • BVerfG, 11.05.2004 - 2 BvR 693/04

    Voraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde einer kommunalen Gebietskörperschaft …

  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 397/87

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 12.09.2000 - 2 BvR 1466/00

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr wegen erfolgloser Verfassungsbeschwerde gegen …

  • BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 1559/99

    Verhängung einer Mißbrauchsgebühr

  • BVerfG, 13.10.2022 - 1 BvR 1204/22

    Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde …

    Rn. 7 Von einem Rechtsanwalt, der ein Mandat zur Führung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, ist zu verlangen, dass er sich mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde auseinandersetzt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält (vgl. BVerfGE 88, 382 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 2016 - 1 BvR 134/16 -, Rn. 7 m.w.N.; stRspr).
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