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   OLG Nürnberg, 26.06.2012 - 12 W 688/12   

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OLG Nürnberg, 26.06.2012 - 12 W 688/12 (https://dejure.org/2012,17960)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.06.2012 - 12 W 688/12 (https://dejure.org/2012,17960)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - 12 W 688/12 (https://dejure.org/2012,17960)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Handelsregistereintragung eines Kommanditistenwechsels: Nachweis der Sonderrechtsnachfolge durch "negative Abfindungsversicherung"

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB §§ 12, 171, 172
    Festhalten an der "negativen Abfindungsversicherung" bei Sonderrechtsnachfolge in Kommanditanteile

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zum Verfahren des Registergerichts hinsichtlich der Sonderrechtsnachfolge in einen Kommanditanteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 162 Abs. 3
    Verfahren des Registergerichts hinsichtlich der Sonderrechtsnachfolge in einem Kommanditanteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abfindung, Abtretung, Anmeldung, Ausscheiden, Beitritt, Gesellschafterwechsel, Handelsregister, Kommanditgesellschaft, Kommanditist, Versicherung

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Eintragung der Sonderrechtsnachfolge in Kommanditanteil nur nach negativer Abfindungsversicherung

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 2257
  • ZIP 2012, 2302 (Ls.)
  • DNotZ 2006, 135
  • FGPrax 2012, 211
  • WM 2012, 2104
  • NZG 2012, 1270
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.09.2005 - II ZB 11/04

    Anforderungen an den Nachweis der Sonderrechtsnachfolge in einen Kommanditanteil

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.06.2012 - 12 W 688/12
    An dem Erfordernis der von dem Reichsgericht (RG, Beschluss vom 30.09.1944 - GSE 39/143, DNotZ 1944, 195 = WM 1964, 1130) als Beweismittel im Rahmen der registerrechtlichen Amtsprüfung (§ 26 FamFG) der Sonderrechtsnachfolge in einen Kommanditanteil eingeführten sog. "negativen Abfindungsversicherung", gegen das der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 19.09.2005 - II ZB 11/04, DNotZ 2006, 135) keine Bedenken geäußert hat, ist auch weiterhin festzuhalten.

    Während im erstgenannten Fall eine Verdoppelung der Haftungssumme dadurch eintritt, dass sowohl der ausgeschiedene Kommanditist nach § 161 Abs. 2, § 160 Abs. 1 HGB wie auch der neu eingetretene Kommanditist gemäß § 173 HGB den Gläubigern gegenüber haftet, besteht bei einem Kommanditistenwechsel im Wege der Sonderrechtsnachfolge lediglich die einmalige Möglichkeit der Inanspruchnahme der eingetragenen Haftsumme (BGH, Beschluss vom 19.09.2005 - II ZB 11/04, DNotZ 2006, 135, 136).

    Diese Versicherung ist zwar nicht stets, wohl aber im Regelfall das geeignete Mittel für die von dem Registergericht nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 26 FamFG im Anmeldeverfahren zu treffende Tatsachenfeststellung und zugleich Grundlage für die Beurteilung der Richtigkeit der Anmeldung des gesetzlich nicht geregelten Sonderfalls des Kommanditistenwechsels durch Sonderrechtsnachfolge (vgl. BGH, Beschluss vom 19.09.2005 - II ZB 11/04, DNotZ 2006, 135, 136).

    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich dieses "standardisierte registerrechtliche Verfahren" verteidigt (vgl. BGH, Beschluss vom 19.09.2005 - II ZB 11/04, DNotZ 2006, 135, 136).

  • OLG Oldenburg, 07.08.1990 - 5 W 72/90
    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.06.2012 - 12 W 688/12
    Solange die Eintragung des Nachfolgevermerks die Haftungsverhältnisse des Anteilsveräußerers verändern können, besteht auch ein Bedürfnis an der Abfindungsversicherung (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 1991, 292).
  • OLG Zweibrücken, 14.06.2000 - 3 W 92/00

    Voraussetzungen der Eintragung einer Übertragung von Kommanditanteilen im Wege

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.06.2012 - 12 W 688/12
    Durch die Forderung nach einer "negativen Abfindungsversicherung" wird sichergestellt, dass das Registergericht das für eine Sonderrechtsnachfolge wesentliche, sie von dem bloßen gleichzeitigen Austritt eines bisherigen und dem Eintritt eines neuen Kommanditisten unterscheidende, tatbestandliche Merkmal feststellen kann (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2000, 208).
  • KG, 28.04.2009 - 1 W 389/08

    Handelsregisterverfahren: Negative Abfindungsversicherung des ausscheidenden

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.06.2012 - 12 W 688/12
    20 Ist Gegenstand der Anmeldung die Sonderrechtsnachfolge in einen Kommanditanteil, bedarf es zur Eintragung des Rechtsnachfolgevermerks der Vorlage von negativen Abfindungsversicherungen des persönlich haftenden Gesellschafters und des ausscheidenden Kommanditistin als standardisiertem Nachweis (vgl. KG, NZG 2009, 905).
  • BGH, 09.07.2013 - II ZB 7/13

    Handelsregistersache: Gleichlautender zweiter Eintragungsantrag nach Rücknahme

    Gegen diese Zwischenverfügung legte die Gesellschaft Beschwerde ein, die das Oberlandesgericht Nürnberg (WM 2012, 2104) am 26. Juni 2012 zurückwies.
  • BGH, 24.09.2015 - V ZB 3/15

    Abschiebungshaftsache: Fortsetzungsfeststellungsantrag hinsichtlich der

    Dies ist auch bei einer Erledigung vor Einlegung der Beschwerde möglich (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 211 Rn. 7).
  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 30/15

    Abschiebungshaftsache: Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung im

    Eine solche Feststellung durch das Beschwerdegericht, die auch bei einer Erledigung vor Einlegung der Beschwerde möglich ist (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/14, FGPrax 2012, 211 Rn. 7), kommt allerdings nur in Betracht, wenn die Beschwerde innerhalb der Beschwerdefrist eingelegt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10, FGPrax 2011, 143 Rn. 8).
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