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Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 09.02.1998

Rechtsprechung
   KG, 25.02.1998 - 24 W 8414/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8462
KG, 25.02.1998 - 24 W 8414/97 (https://dejure.org/1998,8462)
KG, Entscheidung vom 25.02.1998 - 24 W 8414/97 (https://dejure.org/1998,8462)
KG, Entscheidung vom 25. Februar 1998 - 24 W 8414/97 (https://dejure.org/1998,8462)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 45 I
    Fehlende Beschwer des Wohnungseigentümers bei Ungültigerklärung der Verwalterentlastung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit der Ungültigerklärung der Entlastung für den Verwalter, nicht aber für einen Wohnungseigentümer; Kostentragung bei Antragsrücknahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1021
  • NZM 1998, 378
  • FGPrax 1998, 96
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus KG, 25.02.1998 - 24 W 8414/97
    Wie der Bundesgerichtshof (BGHZ 119, 216 = NJW 1992, 3305 = WE 1993, 49) ausgeführt hat, ist der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgebliche Beschwerdewert stets aus der Person des Rechtsmittelführers, seiner Beschwer und seinem Vermögenswerten Interesse an der Änderung der Entscheidung zu beurteilen, wobei sich das für den Beschwerdewert maßgebliche Änderungsinteresse des Beschwerdeführers nicht dadurch erhöht, daß die Entscheidung für die anderen Beteiligten bindend ist und der Geschäftswert gemäß § 48 Abs. 3 WEG auch nach deren Interesse an der Entscheidung festgesetzt wird.

    Der Geschäftswert bemißt sich nach dem Wert der Aufrechterhaltung der Verwalterentlastung und hat nichts mit der hier fehlenden persönlichen Beschwer des Beteiligten zu 5) zu tun (BGHZ 119, 216).

  • BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96

    Keine Abänderung vorinstanzlicher Kostenentscheidung nach Rücknahme der …

    Auszug aus KG, 25.02.1998 - 24 W 8414/97
    Zutreffend hat das Landgericht die Erklärung der Antragsteller in dem Anwaltsschriftsatz vom 14. Oktober 1997 (Band II Blatt 34) nicht als bloße Rechtsmittelrücknahme gewürdigt, die auch nach der geänderten Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLGZ 1997 Nr. 25 = WM 1997, 397 = WE 1997, 439 = FGPrax 1997, 176 = GE 1997, 969) nunmehr wegen der eingetretenen Rechtskraft die Änderung der vorinstanzlichen Kostenentscheidung ausschließt, sondern nach dem eindeutigen Inhalt als zulässige Rücknahme des Beschlußanfechtungsantrages.
  • KG, 12.09.1988 - 24 W 5887/87

    Verwalter kann sich nicht selber entlasten, auch nicht in Vertretung der ihm …

    Auszug aus KG, 25.02.1998 - 24 W 8414/97
    Denn die Verwalterentlastung enthält ein negatives Schuldanerkenntnis in der Weise, daß Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer insoweit ausgeschlossen sind, als sie Geschäftsvorgänge betreffen, die aus der Abrechnung erkannt worden sind oder doch bei gehöriger Aufmerksamkeit erkennbar waren; der Verwalter ist außerdem nach der ihm erteilten Entlastung in aller Regel nicht mehr verpflichtet, Auskunft über die von ihm geführten Geschäfte zu erteilen (Senat NJW-RR 1989, 144 = WM 1989, 102 = WE 1989, 134).
  • BayObLG, 06.06.1991 - BReg. 2 Z 67/91
    Auszug aus KG, 25.02.1998 - 24 W 8414/97
    Die weitere Zulässigkeitsschranke (vgl. BayObLGZ 1991, 203), daß nämlich auch in der Hauptsache die dritte Instanz eröffnet wäre, ist hinsichtlich des Umlagebeschlusses zu bejahen, dessen Verteidigung der Gemeinschaftskasse jedenfalls mehr als 1.500,00 DM sichert.
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über …

    Entgegen der Auffassung des vorlegenden Gerichts scheitert die Zulässigkeit der form- und fristgerecht eingelegten sofortigen weiteren Beschwerde nicht an der fehlenden Beschwerdeberechtigung der Antragsgegner (…so auch Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 45 Rdn. 15; Köhler, ZMR 1999, 293, 300; Rühlicke, ZWE 2003, 200, 201; a.A. KG, NJW-RR 1998, 1021;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rdn. 16).

    Es legt jedoch - wie bereits zuvor das Kammergericht (NJW-RR 1998, 1021) - seiner Auffassung für das vorliegende Beschlußanfechtungsverfahren ein zu enges Verständnis von den Rechten der Wohnungseigentümer zugrunde.

    Der Nachweis einer Beschwerdeberechtigung im Sinne persönlicher Nachteile, die das vorlegende Gericht hier im Hinblick auf den Entfall des negativen Schuldanerkenntnisses verneint (so auch KG, NJW-RR 1998, 1021), kann daher nicht verlangt werden (…vgl. Staudinger/Wenzel, aaO, § 43 WEG Rdn. 14; auch OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1982, 420).

    Sie erlangt deshalb für die Bestimmung des für den Beschwerdewert entscheidenden Änderungsinteresses (Senat, BGHZ 119, 216, 218) keine Bedeutung (a.A. wohl KG, NJW-RR 1998, 1021).

  • BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 80/02

    Wohnungseigentum: Beschwerdebefugnis des Eigentümers - Erstellung einer …

    Der Senat schließt sich insoweit der Meinung des Kammergerichts (NJW-RR 1998, 1021; ebenso Merle in Bärmann/Pick/Merle § 45 Rn.16) an.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.02.1998 - 8 W 733/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11904
OLG Stuttgart, 09.02.1998 - 8 W 733/96 (https://dejure.org/1998,11904)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.02.1998 - 8 W 733/96 (https://dejure.org/1998,11904)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Februar 1998 - 8 W 733/96 (https://dejure.org/1998,11904)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang der Beschlüsse der Wohungseigentümer über die Jahresabrechnung; Maßgeblicher Wille der Wohungseigentümer neben der Gesamtabrechnung auch die Einzelabrechung zu beschließen; Erforderliche Kenntnis von der umfangreichen Beschlusskraft; Ausschlaggebende Kriterien für ...

Papierfundstellen

  • FGPrax 1998, 96
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.1998 - 8 W 733/96
    c) Daß ein Beschluß der Eigentümerversammlung nur die zur Beschlußfassung berufenen Wohnungseigentümer verpflichtet, entspricht allgemeiner Meinung (vgl. u.a. BGHZ 104, 197, 203).
  • KG, 20.07.1994 - 24 W 3942/94

    Stimmrecht des Wohnungserwerbers vor Eintragung ins Grundbuch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.1998 - 8 W 733/96
    Das folgt daraus, daß die Möglichkeit einer Beschränkung auf den etwa überschiessenden Betrag, wenn überhaupt, nur im Rahmen eines Anfechtungsverfahrens nach § 23 IV WEG bestanden hätte (so KG, FGPrax 1995, 28).
  • OLG Köln, 29.03.1995 - 16 Wx 36/95

    Zur ordnungsgemäßen Abrechnung einer Wohnungseigentumsanlage - Wohnungseigentum, …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.1998 - 8 W 733/96
    b) Der Senat vermag die vom OLG Köln (ZMR 1995, 324) vertretene Auffassung, daß ein derartiger Beschluß über die Einzelabrechnungen fehlerhaft und deshalb auf Antrag aufzuheben sei, wenn nicht jedem Eigentümer alle diese Abrechnungen zugeleitet werden, nicht zu teilen.
  • OLG Köln, 21.05.1997 - 16 Wx 129/97

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.1998 - 8 W 733/96
    Der Senat schließt sich in dieser Frage der vom BayObLG (Rpfleger 1995, 123), dem OLG Düsseldorf (NJW-RR 1997, 714) und dem OLG Köln (NJW-RR 1997, 1102) vertretenen Auffassung an.
  • OLG Stuttgart, 11.04.1991 - 8 W 422/90

    Mängelbeiseitigung in einer Wohnungeigentumsanlage auf Kosten der Eigentümer nach …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.1998 - 8 W 733/96
    Damit kann die Streitfrage, ob das Rechtsbeschwerdegericht auch sonst Beschlüsse der Wohnungseigentümer selbständig auszulegen hat (Senatsbeschluß NJW-RR 1991, 913, dagegen BayObLG WE 1992, 204 und ständig), auf sich beruhen.
  • OLG Düsseldorf, 24.01.1997 - 3 Wx 440/96

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Hausgeldrückstände des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.1998 - 8 W 733/96
    Der Senat schließt sich in dieser Frage der vom BayObLG (Rpfleger 1995, 123), dem OLG Düsseldorf (NJW-RR 1997, 714) und dem OLG Köln (NJW-RR 1997, 1102) vertretenen Auffassung an.
  • BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 43/94

    Schuldner einer Zahlungsverpflichtung aus der Jahresgesamt- und …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.1998 - 8 W 733/96
    Der Senat schließt sich in dieser Frage der vom BayObLG (Rpfleger 1995, 123), dem OLG Düsseldorf (NJW-RR 1997, 714) und dem OLG Köln (NJW-RR 1997, 1102) vertretenen Auffassung an.
  • KG, 26.09.2007 - 24 W 183/06

    Wohnungseigentum: Instandhaltungsrücklage, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung …

    Daher ist in aller Regel davon auszugehen, dass sich die Genehmigung der Jahresabrechnung des Verwalters nicht auf die Gesamtabrechnung beschränkt, sondern die Einzelabrechnungen mitumfasst (vgl. zu Vorstehendem OLG Stuttgart FGPrax 1998, 96; Bärmann/Pick/ Merle , WEG, 9.Aufl., § 28 Rdn.101, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 182/98

    Haftung für Wohngeldrückstände des Rechtsvorgängers aus den Abrechnungen früherer …

    Der sich daraus ergebende Einwand ist aber im Anfechtungsverfahren geltend zu machen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 714 f.; OLG Köln WE 1997, 431 f.; WuM 1997, 395 f.~; OLG Stuttgart FGPrax 1998, 96; KG WuM 1998, 503; OLG Hamburg WuM 1998, 743); im Wohngeldverfahren greift er gegen den bestandskräftigen Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung nicht mehr durch.
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