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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 19.04.2000

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.05.2000 - 15 W 476/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1185
OLG Hamm, 15.05.2000 - 15 W 476/99 (https://dejure.org/2000,1185)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.05.2000 - 15 W 476/99 (https://dejure.org/2000,1185)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Mai 2000 - 15 W 476/99 (https://dejure.org/2000,1185)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2232; BeurkG §§ 22, 24 Abs. 1 u. 3, 25, 31
    Errichtung eines notariellen Testaments durch eine schreib- und

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Errichtung eines notariellen Testaments durch eine Schreibund sprechunfähige Person

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Testierfähigkeit des Erblasser bei der Errichtung eines notariellen Testaments ; Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines notariellen Testaments; Formerfordernisse an das Testament eines mehrfach behinderten Erblassers ; Rechtsmittel gegen die Erteilung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Testament - Keine Errichtung in Körpersprache ohne Vertrauensperson des Testierenden

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 2232; BeurkG §§ 22, 24 Abs. 1 u. 3, 25, 31
    Errichtung eines notariellen Testaments durch eine schreib- und sprechunfähige Person

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Testament; Notarielles Testament; Testierfähigkeit; Stumm; Legastheniker; Gebärdensprache; Bewegungszeichen; Letztwillige Verfügung; Vertrauensperson; Notar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3362
  • DNotZ 2000, 268
  • DNotZ 2000, 706
  • FGPrax 2000, 151
  • FamRZ 2001, 381
  • Rpfleger 2000, 392
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2000 - 15 W 476/99
    Der Senat hält nach der Entscheidung des BVerfG v. 19.01.1999 (NJW 1999, 1553 [richtig: NJW 1999, 1853 - d. Red.] ) daran fest, daß ein schreibunfähiger Stummer ein Testament nicht durch reine Gebärden oder Bewegungszeichen errichten kann.

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 19. Januar 1999 (NJW 1999, 1853, 1855 = DNotZ 1999, 409) ausdrücklich bestätigt, in der im vorliegenden Zusammenhang ausgeführt wird, §§ 2232, 2233 BGB, § 31 BeurkG verlangten entweder eine mündliche Äußerung des Testierenden oder seine eigenhändige schriftliche Erklärung, so daß ein Testament jedenfalls nicht durch reine Gebärden oder Bewegungszeichen errichtet werden könne.

    Nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1999, 1853, 1854) verfolgt der Gesetzgeber mit der Anwendung von Formvorschriften auf schreibunfähige Stumme zum Schutz der Rechtssicherheit und zum Schutz des Testierenden legitime Gemeinwohlziele, wobei bei selbstbestimmungsfähigen Personen lediglich die starre Regelung der §§ 2232, 2233 BGB, § 31 BeurkG als nicht erforderlich beanstandet wird, weil als milderes Mittel - wie sich aus § 24 BeurkG ergebe - Beurkundungsverfahren denkbar seien, die zu einer zuverlässigen Feststellung des letzten Willens führten.

  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 185/96

    Heilung eines formnichtigen Kaufvertrages über GmbH-Geschäftsanteile; …

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2000 - 15 W 476/99
    Dieses Ergebnis wird auchh vom Bundesverfassungsgerich (…a.a.O. S. 1856) für die Fälle der bereits vor Erlaß der Entscheidung vom 19. Januar 1999 errichteten letztwilligen Verfügungen durch schreib- und sprechunfähige Personen nicht in Frage gestellt (ebenso: Rossak DNotZ 1999, 420).
  • OLG Hamm, 08.10.1993 - 15 W 74/93

    Keine Testamentserrichtung durch stummen und schreibunfähigen Erblasser

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2000 - 15 W 476/99
    Sie entsprechen der insoweit nicht überholten Rechtsprechung des Senats (NJW-RR 1994, 593 = FamRZ 1994, 993), nach der Kopfnicken und -schütteln keine mündlichen Erklärungen darstellen und eine Testamentserrichtung in der Form des § 2232 BGB bei Mehrfachbehinderungen der vorliegenden Art ausscheidet (vgl. auch die erste Senatsentscheidung in dieser Sache vom 30. Juli 1998 - 15 W 472/97 -).
  • OLG Hamm, 26.02.2002 - 15 W 385/01

    Voraussetzungen der Wirksamkeit des notariell beurkundeten Testaments eines …

    Die Voraussetzungen für die Formwirksamkeit eines zur Niederschrift eines Notars errichteten Testaments eines sprechbehinderten Erblassers beurteilen sich im Ausgangspunkt nach den §§ 2232 S. 1, 2233 Abs. 3 BGB (Senat FamRZ 2000, 703; FGPrax 2000, 151 = NJW 2000, 3362).

    Der Senat hat dieser Rechtsprechung des BVerfG für den Fall eines zeitlich vor seiner Entscheidung notariell beurkundeten Testaments eines sprech- und schreibunfähigen Erblassers dadurch Rechnung getragen, daß er die in den §§ 22, 24 BeurkG vorgesehene Mitwirkung einer Vertrauensperson und eines Zeugen oder zweiten Notars für die Bejahung der Wirksamkeit des Testaments als Mindeststandard für notwendig erachtet hat (FGPrax 2000, 151 = NJW 2000, 3362).

    Dieser Ausgangspunkt liegt auch der Entscheidung des Senats vom 15.05.2000 (FGPrax 2000, 151 = NJW 2000, 3362) zugrunde.

  • OLG Hamm, 18.02.2019 - 18 U 99/17

    Offenbarungspflichten des Maklers bezüglich möglicher Schadstoffbelastungen eines …

    Den Makler trifft hingegen keine Erkundigungs- oder Nachprüfungspflicht (BGH, Urt. vom 28.9.2000, Az. III ZR 43/99, NJW 2000, S. 3362;… Urt. vom 12.07.2018, Az. I ZR 152/17;… s.a. Hamm/Schwerdtner, Maklerrecht, 7. Aufl., Rn. 346).
  • LG Meiningen, 15.06.1999 - 4 T 139/99

    Bezeichnung des Grundschuldgläubigers im Grundbuch, hier: Eintragung der Zweig- …

    6. Erbrecht - Errichtung eines notariellen Testaments durch eine schreib- und sprechunfähige Person (OLG Hamm, Beschluß vom 15.5. 2000 - 15 W 476/99 - mitgeteilt von Richter am LG Helmut Engelhardt, Emsdetten - m. Anm. Lettmann) BGB § 2232 BeurkG §§ 22; 24 Abs. 1 u. 3; §§ 25; 31 1. Der Senat hält nach der Entscheidung des BVerfG vom 19.1.1999 ( NJW 1999, 1553 ) daran fest, daß ein schreibunfähiger Stummer ein Testament nicht durch reine Gebärden oder Bewegungszeichen errichten kann.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 29/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7774
BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 29/00 (https://dejure.org/2000,7774)
BayObLG, Entscheidung vom 19.04.2000 - 1Z BR 29/00 (https://dejure.org/2000,7774)
BayObLG, Entscheidung vom 19. April 2000 - 1Z BR 29/00 (https://dejure.org/2000,7774)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung eines Erbscheins; Auslegung einer Bankvollmacht als letztwillige Verfügung; Maßgeblichkeit des tatsächlichen Wille des Erblassers für die Auslegung der Vollmacht als Testament; Zulässigkeit der Begrenzung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 151
  • FamRZ 2000, 1539
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98

    Handschriftliche Vollmacht als bloße Ankündigung

    Auszug aus BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 29/00
    Die tatrichterliche Würdigung kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur auf Rechtsfehler überprüft werden (st. Rspr., vgl. nur BayObLG FamRZ 1999, 534/535 und Senatsbeschluß vom 4.2.2000 Az. lZ BR 16/99 mit zahlreichen Nachweisen).

    aa) Das Landgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß sowohl der Inhalt wie auch die konkrete Gestaltung der Urkunde gegen einen Testierwillen des Erblassers sprechen (vgl. zu einer ähnlich gelagerten Fallgestaltung BayObLG FamRZ 1999, 534 /535).

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 29/00
    Denn nach ganz herrschender Meinung ist auch in den Fällen "klaren und eindeutigen" Wortlauts die Auslegung eines Testaments durch eben diesen Wortlaut nicht begrenzt, sofern das gefundene Ergebnis nur in der Urkunde einen Anhalt findet (BGHZ 86, 41; BayObLGZ 1996, 243/247 und zuletzt NJW-FER 2000, 93).
  • BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 42/96

    Auslegung der Formulierung "gleichzeitiger Tod" in einem gemeinschaftlichen …

    Auszug aus BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 29/00
    Denn nach ganz herrschender Meinung ist auch in den Fällen "klaren und eindeutigen" Wortlauts die Auslegung eines Testaments durch eben diesen Wortlaut nicht begrenzt, sofern das gefundene Ergebnis nur in der Urkunde einen Anhalt findet (BGHZ 86, 41; BayObLGZ 1996, 243/247 und zuletzt NJW-FER 2000, 93).
  • OLG München, 31.03.2016 - 31 Wx 413/15

    Auslegung einer Vollmacht als Erbeinsetzung

    (im Anschluss an BayObLG, FGPrax 2000, 151 = FamRZ 2000, 1539) .

    Hierin unterscheidet sich die hier inmitten stehende Formulierung der Vollmacht zu der, die der Entscheidung des BayObLG FamRZ FamRZ 2000, 1539, 1540 zugrunde lag ("Bankvollmacht").

  • BayObLG, 12.12.2000 - 1Z BR 136/00

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts beim Tod eines niederländischen Erblassers

    Die tatrichterliche Würdigung kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur auf Rechtsfehler überprüft werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLG FGPrax 2000, 151).
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