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Rechtsprechung
   KG, 17.07.2000 - 24 W 8114/99, 24 W 2406/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12862
KG, 17.07.2000 - 24 W 8114/99, 24 W 2406/00 (https://dejure.org/2000,12862)
KG, Entscheidung vom 17.07.2000 - 24 W 8114/99, 24 W 2406/00 (https://dejure.org/2000,12862)
KG, Entscheidung vom 17. Juli 2000 - 24 W 8114/99, 24 W 2406/00 (https://dejure.org/2000,12862)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG §§ 10, 15, 21, 22
    Einbruchgefahr; Sicherungsmaßnahmen; Wohnungseigentümer; Fenstergitter; bauliche Veränderung; Beschlußkompetenz; Öffnungsklausel; Fassadensanierung; Mehrheitsbeschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 341
  • FGPrax 2000, 217
  • ZMR 2001, 58
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 02.02.2000 - 3 W 12/00

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Fenstergittern

    Auszug aus KG, 17.07.2000 - 24 W 8114/99
    Wenn im Einzelfall eine konkrete Einbruchgefahr festgestellt ist, kann einem einzelnen Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft der Anspruch auf Gestattung zustehen, daß er auf eigene Kosten und bis zur Schaffung anderweitiger Sicherungsmaßnahmen bisher nicht vorhandene Einbruchssicherungen vor den Fenstern seiner Wohnung anbringt (Bestätigung von Senat, OLGZ 1994, 391 = NJW-RR 1994, 401; vgl. OLG Zweibrücken, NZM 2000, 623 = ZWE 2000, 283).
  • KG, 15.12.1993 - 24 W 2014/93

    Anspruch des Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Gestattung von …

    Auszug aus KG, 17.07.2000 - 24 W 8114/99
    Wenn im Einzelfall eine konkrete Einbruchgefahr festgestellt ist, kann einem einzelnen Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft der Anspruch auf Gestattung zustehen, daß er auf eigene Kosten und bis zur Schaffung anderweitiger Sicherungsmaßnahmen bisher nicht vorhandene Einbruchssicherungen vor den Fenstern seiner Wohnung anbringt (Bestätigung von Senat, OLGZ 1994, 391 = NJW-RR 1994, 401; vgl. OLG Zweibrücken, NZM 2000, 623 = ZWE 2000, 283).
  • AG Hamburg-Bergedorf, 07.07.2016 - 407a C 5/15

    Nachträglicher eigenmächtiger Einbau eines Fensters = bauliche Veränderung?

    Auch wenn gerade in Hamburg die Einbruchsrate in den letzten Jahren stetig zugenommen hat und Erdgeschosswohnungen in besonderem Maße von einem erhöhten Einbruchsrisiko betroffen sind, so dürften solche allgemeinen Erwägungen alleine nicht ausreichen, um eine Duldungspflicht aus § 242 BGB abzuleiten (so auch KG, Beschluss vom 17.07.2000, ZWE 2000, 534).
  • OLG Hamm, 05.01.2004 - 15 W 153/03

    Zur Frage der Verpflichtung der Wohnungseigentümer, beabsichtigten baulichen …

    Hierzu gehört jede nicht ganz unerhebliche (§ 242 BGB), an objektiven Maßstäben zu bewertende Beeinträchtigung (BGHZ 116, 392 = NJW 1992, 978; BayObLG WuM 1994, 565; KG FGPrax 2000, 217 = NZM 2001, 341; Senat WuM 1995, 220; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 220).
  • OLG Köln, 01.12.2004 - 16 Wx 204/04

    Zum Einbau einer zusätzlichen Stahlgittertür zum Schutz gegen Einbruchsgefahr …

    Besteht aufgrund besonderer Umstände des Falles eine erhöhte Einbruchsgefahr für das Wohneigentum eines Miteigentümers und lässt er deshalb am Fenster seiner Erdgeschosswohnung ein einbruchshemmendes Gitter anbringen, so kann sich hieraus nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine Duldungspflicht der übrigen Wohnungseigentümer dieser baulichen Veränderung ergeben (vgl. Senatsbeschluss vom 17.03.2004 - 16 Wx 48/04 - NZM 2004, 385; KG NJW-RR 1994, 401; KG NZM 2001, 341).
  • OLG Köln, 28.07.2003 - 16 Wx 37/03

    Duldung der Installation einer Entlüftungsanlage in einer WEG -Anlage

    Sollte sich der Sachvortrag der Antragsgegner als richtig bestätigen, wird das Landgericht auch zu bedenken haben, dass der Antragsteller vorliegend aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer i. V. m. Treu und Glauben (vgl. hierzu allgemein KG ZMR 2999, 58 = NZM 2001, 341; KG ZMR 1994, 169 = KGReport 1994, 25; OLG Zweibrücken ZMR 2000, 383 = NZM 2000, 623 = OLGReport 2000, 383) ausnahmsweise einen Anspruch auf (Wieder-)herstellung einer Lüftungsanlage hat.
  • KG, 19.09.2001 - 24 W 6354/00

    Verdeckte Öffnungsklausel zur mehrheitlichen Feststellung des Baugbeginns als …

    Der Senat kann hier offen lassen, wie es sich verhält, wenn die Teilungserklärung objektiv mehrdeutig ist, und ob die Eigentümergemeinschaft sich durch bestandskräftigen, auch einen Sondernachfolger bindenden Mehrheitsbeschluss für die Auslegung im Sinne einer Öffnungsklausel entscheiden kann (Senat, Beschluss vom 17. Juli 2000, ZMR 2001, 58 = NZM 2001, 341 = FGPrax 2000, 217).
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