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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6170
OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01 (https://dejure.org/2001,6170)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.10.2001 - 3 W 227/01 (https://dejure.org/2001,6170)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 3 W 227/01 (https://dejure.org/2001,6170)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachfolgebetreuer; Beschwerderecht; Aufhebung; Entlassung; Betreuer; Vormundschaftsgericht

Verfahrensgang

  • AG Trier - 13 XVII 75/98
  • LG Trier - 5 T 85/01
  • OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1017
  • FGPrax 2002, 25
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 07.07.1995 - 8 W 88/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01
    Vielmehr richtet sich im Fall der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers - auch wenn wie hier das Landgericht den Entlassungsbeschluss des Vormundschaftsgericht aufhebt - die Beschwerdeberechtigung ausschließlich nach § 20 FGG (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 420; OLG Köln FamRZ 1998, 841 sowie zuletzt BayObLG FamRZ 2001, 938;… MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1908 b Rdnr. 27;… Staudinger/Bienwald (1999) § 1900 b Rdnr. 55;… Bienwald, Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1908 b Rdnr. 36; für den Fall der Ablehnung durch das Vormundschaftsgericht Senatsbeschluss vom 5. Juli 2001 - 3 W 139/01 m.w.N. zu Rechtsprechung und Literatur).

    Mithin musste von Anfang an damit gerechnet werden, dass sie vom Landgericht aufgehoben werden könnte (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 420).

    Ungeachtet dessen musste das Rechtsmittel insoweit im Ergebnis ohne Erfolg bleiben; denn mit Blick auf die Aufhebung der Entlassung der ursprünglichen Betreuerin war der Nachfolgebetreuer zu entlassen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1908 b BGB vorliegen (vgl. BayObLG FGPrax 1995, 197, 198; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 420).

  • OLG Düsseldorf, 23.01.1995 - 3 Wx 347/94

    Entlassung eines Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers; Eigenes …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01
    Vielmehr richtet sich im Fall der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers - auch wenn wie hier das Landgericht den Entlassungsbeschluss des Vormundschaftsgericht aufhebt - die Beschwerdeberechtigung ausschließlich nach § 20 FGG (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 420; OLG Köln FamRZ 1998, 841 sowie zuletzt BayObLG FamRZ 2001, 938;… MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1908 b Rdnr. 27;… Staudinger/Bienwald (1999) § 1900 b Rdnr. 55;… Bienwald, Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1908 b Rdnr. 36; für den Fall der Ablehnung durch das Vormundschaftsgericht Senatsbeschluss vom 5. Juli 2001 - 3 W 139/01 m.w.N. zu Rechtsprechung und Literatur).

    Mithin musste von Anfang an damit gerechnet werden, dass sie vom Landgericht aufgehoben werden könnte (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 420).

  • BayObLG, 02.08.1995 - 3Z BR 112/95

    Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01
    Soweit das Bayerische Oberste Landesgericht abweichend hiervon ein Beschwerderecht des Nachfolgebetreuers gegen seine eigene Entlassung bejaht hat (FGPrax 1995, 197, 198), hält es in einer neueren Entscheidung ersichtlich daran nicht mehr fest.

    Ungeachtet dessen musste das Rechtsmittel insoweit im Ergebnis ohne Erfolg bleiben; denn mit Blick auf die Aufhebung der Entlassung der ursprünglichen Betreuerin war der Nachfolgebetreuer zu entlassen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1908 b BGB vorliegen (vgl. BayObLG FGPrax 1995, 197, 198; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 420).

  • BayObLG, 22.11.2000 - 3Z BR 325/00

    Vollständige Entlassung des Betreuers - weitere Beschwerde des antragstellenden …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01
    Vielmehr richtet sich im Fall der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers - auch wenn wie hier das Landgericht den Entlassungsbeschluss des Vormundschaftsgericht aufhebt - die Beschwerdeberechtigung ausschließlich nach § 20 FGG (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 420; OLG Köln FamRZ 1998, 841 sowie zuletzt BayObLG FamRZ 2001, 938;… MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1908 b Rdnr. 27;… Staudinger/Bienwald (1999) § 1900 b Rdnr. 55;… Bienwald, Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1908 b Rdnr. 36; für den Fall der Ablehnung durch das Vormundschaftsgericht Senatsbeschluss vom 5. Juli 2001 - 3 W 139/01 m.w.N. zu Rechtsprechung und Literatur).

    Danach wird der Nachfolgebetreuer nicht im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG, beeinträchtigt, weil ein wichtiger Grund gemäß § 1908 b BGB ihm kein Recht auf Entlassung der Beteiligten zu 1) gibt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 938).

  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01
    Schließlich lässt sich eine Beeinträchtigung im Sinne des § 20 FGG nicht aus Art. 6 GG herleiten (vgl. Senat aaO unter Hinweis auf BGHZ 132, 157, 162; BayObLG FamRZ 1998, 1186, 1187).
  • BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97

    Kein Beschwerderecht bei Ablehnung des Begehrens Angehöriger auf Entlassung des …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01
    Schließlich lässt sich eine Beeinträchtigung im Sinne des § 20 FGG nicht aus Art. 6 GG herleiten (…vgl. Senat aaO unter Hinweis auf BGHZ 132, 157, 162; BayObLG FamRZ 1998, 1186, 1187).
  • OLG Köln, 13.10.1997 - 16 Wx 242/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01
    Vielmehr richtet sich im Fall der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers - auch wenn wie hier das Landgericht den Entlassungsbeschluss des Vormundschaftsgericht aufhebt - die Beschwerdeberechtigung ausschließlich nach § 20 FGG (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 420; OLG Köln FamRZ 1998, 841 sowie zuletzt BayObLG FamRZ 2001, 938;… MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1908 b Rdnr. 27;… Staudinger/Bienwald (1999) § 1900 b Rdnr. 55;… Bienwald, Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1908 b Rdnr. 36; für den Fall der Ablehnung durch das Vormundschaftsgericht Senatsbeschluss vom 5. Juli 2001 - 3 W 139/01 m.w.N. zu Rechtsprechung und Literatur).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02

    Betreuung: Kein Beschwerderecht der Tochter des Betreuten gegen Ablehnung des …

    Daraus ist herzuleiten, dass sich die Beschwerdeberechtigung im Falle der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers ausschließlich nach § 20 FGG richtet (vgl. BGHZ 132, 157, 160; Senat, FGPrax 2002, 25; BayObLGZ 1995, 305, 306;… Keidel/Kayser, FG 14. Aufl. § 69 g Rdnr. 8).
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