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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 111/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3517
BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 111/03 (https://dejure.org/2003,3517)
BayObLG, Entscheidung vom 14.08.2003 - 2Z BR 111/03 (https://dejure.org/2003,3517)
BayObLG, Entscheidung vom 14. August 2003 - 2Z BR 111/03 (https://dejure.org/2003,3517)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 892; ; GBO § 46 Abs. 2

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 892; GBO § 46 Abs. 2
    Gutgläubig lastenfreier Erwerb bei fehlender Mitübertragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 892; GBO § 46 Abs. 2
    Voraussetzungen eines gutgläubigen lastenfreien Erwerbs eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gutgläubiger Erwerb bei Nichtübergang dinglichen Rechts?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Redlicher Erwerb bei Löschungsfiktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit des gutgläubigen lastenfreien Erwerbs, wenn zugleich mit der Eintragung des Erwerbers eines Grundstücks ein dingliches Recht versehentlich nicht mitübertragen wurde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3785
  • FGPrax 2003, 201
  • Rpfleger 2004, 37
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 13.05.2024 - 22 U 95/23

    Widerruf einer in einem Notarvertrag abgegebenen Löschungsbewilligung mit einer …

    Dies reicht für die Anwendung der Regeln über den gutgläubigen Erwerb aus, vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 1968 - V ZR 117/67 - juris; BayObLG, Beschluss vom 14. August 2003 - 2 Z BR 111/03 - FGPrax 2003, 201; beckOKGBO-Reetz, Stand 01.03.2024, § 13 Rn. 25; Staudinger/Picker (2019), § 892 Rn. 184 m.w.N.

    Da es vorliegend um eine Unrichtigkeit des Grundbuchs nach Eingang des Antrags auf Eintragung am 29.04.2022 geht und Unrichtigkeit und Eintragung zusammenfallen, ist für die Frage der Gutgläubigkeit auf den 30.05.2022 abzustellen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14. August 2003 - 2 Z BR 111/03 - FGPrax 2003, 201;… Grüneberg/Bassenge, a.a.O., § 892 BGB Rn. 25).

  • OLG Brandenburg, 15.04.2010 - 5 U 40/08

    Grundbuchberichtigung: Versehentliche Nichtübernahme eines Wege- und Fahrrechts

    Dies bewirkte in materiellrechtlicher Hinsicht allerdings nicht das Erlöschen des Wege- und Fahrrechts, da keine Aufhebungserklärung des Berechtigten gemäß § 875 BGB vorlag; das Grundbuch wurde durch die (versehentliche) Nichtmitübernahme des Wege- und Fahrrechts und die damit verbundene Löschungsfiktion nach § 46 Abs. 2 GBO unrichtig (vgl. BGH NJW 1994, 2947; BayObLGZ 1988, 124, 127; BayObLG NJW 1961, 1263, 1265; NJW 2003, 3785;… Demharter, GBO, 26. Aufl.2008, § 46 Rn.15, 20).

    Eine solche Unrichtigkeit des Grundbuches befugt das Grundbuchamt allerdings nicht zur Nachholung der unterbliebenen Übertragung des Wege- und Fahrrechts im Wege einer - unzulässigen - "Grundbuchberichtigung von Amts wegen" (s. BayObLG, NJW 2003, 3785;… Demharter, aaO., § 46 Rdn.20).

    Rn. 54 Erheblich für den gutgläubig lastenfreien Erwerb des Grundstückseigentums ist gemäß §§ 891, 892 Abs. 1 Satz 1 BGB regelmäßig der Grundbuchinhalt zum Zeitpunkt der Vollendung des Rechtserwerbs, d.h. der Eintragung des Erwerbers als Eigentümer im Grundbuch (s. RGZ 123, 19, 22 f.; BGH Rechtspfleger 1980, 336 f.; BGH NJW 2003, 202, 203; BayObLG NJW 2003, 3785;… Palandt/Bassenge, aaO., § 892 Rn.9;… Demharter, aaO., § 13 Rn.12).

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