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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.03.2003 - 15 W 19/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6963
OLG Hamm, 25.03.2003 - 15 W 19/03 (https://dejure.org/2003,6963)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.03.2003 - 15 W 19/03 (https://dejure.org/2003,6963)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. März 2003 - 15 W 19/03 (https://dejure.org/2003,6963)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 8; ; WEG § 21 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schaffung eines Zugangs zum gemeinschaftlichen Garten für eine durch Unterteilung verselbständigte Wohnungseigentumseinheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verpflichtung zu baulicher Veränderung: Gartenzugang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2003, 941
  • FGPrax 2003, 203
  • ZMR 2004, 697
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 2/78

    Veräußerung nach Unterteilung bedarf keiner Zustimmung!

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2003 - 15 W 19/03
    Ein Wohnungseigentümer ist ferner berechtigt, das durch Unterteilung entstandene Wohnungseigentum zu veräußern; auch dazu bedarf er (vorbehaltlich einer Regelung in der Teilungserklärung gem. § 12 WEG) nicht der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer (BGHZ 73, 150 = NJW 1979, 870) Diese Rechtsprechung basiert auf der Annahme, daß der Rechtsvorgang der Unterteilung und der Veräußerung der so entstandenen Wohnungseigentumsrechte den rechtlichen Status der übrigen Wohnungseigentümer nicht verändert.

    Der BGH (BGHZ 73, 150) hat vielmehr ausdrücklich hervorgehoben, daß auch sonstige, nicht das Stimmrecht betreffende Befugnisse der Inhaber der verselbständigten Teilrechte sich im Rahmen dessen halten müssen, was dem Inhaber des ursprünglichen Wohnungseigentums bis zur Aufteilung seines Rechts zustand.

  • OLG Hamm, 12.03.2002 - 15 W 358/01

    Stimmrecht und Unterteilung eines Wohnungseigentums

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2003 - 15 W 19/03
    2 Z 161/90">NJW-RR 1991, 910; KG NZM 1999, 850, 852; Senat NZM 2003, 123; Bärmann/Pick, WEG, 8. Aufl., § 8 Rdnr. 43; Staudinger/Rapp, WEG, 12. Bearb., § 6 Rdnr. 5; Streblow, MittRhNotK 1987, 141, 147).

    Die daraus folgenden Konsequenzen beschränken sich nicht lediglich auf das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung, das durch die Unterteilung nicht zum Nachteil der übrigen Wohnungseigentümer verändert werden darf (vgl. Senat NZM 2003, 123 m.w.N.).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2003 - 15 W 19/03
    Maßgebend sind allein der Wortlaut der Eintragung und ihr Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergibt (BGHZ 139, 288 = NJW 1998, 3713, 3714).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts; …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2003 - 15 W 19/03
    Zur Entscheidung von Streitigkeiten, die die sachenrechtlichen Grundlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft betreffen, sind hingegen allein die Gerichte der streitigen Gerichtsbarkeit berufen (BGH NJW 1995, 2851, 2852).
  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2003 - 15 W 19/03
    Die Unterteilung erfolgt in entsprechender Anwendung des § 8 WEG durch ideelle Teilung des bisherigen Miteigentumsanteils am gemeinschaftlichen Grundstück und reale Aufteilung des Sondereigentums sowie Anlegung neuer Wohnungsgrundbücher für die neu geschaffenen Wohnungseigentumsrechte (BGHZ 49, 250 = NJW 1968, 499).
  • BayObLG, 05.11.1993 - 2Z BR 83/93

    Von Plänen abweichende Erstellung eines Wohneigentums als bauliche Veränderung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2003 - 15 W 19/03
    Richtig ist, daß nach anerkannter Auffassung jedem Wohnungseigentümer nach den §§ 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG dem Grundsatz nach ein Anspruch auf erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen, mangelfreien Zustandes der Wohnungseigentumsanlage zusteht (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1986, 954, 955; NJW-RR 1994, 276; Senat FGPrax 1997, 216).
  • BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 109/85

    Anspruch auf Beseitigung von Fenstern, die im Bauplan nicht vorgesehen waren, …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2003 - 15 W 19/03
    Richtig ist, daß nach anerkannter Auffassung jedem Wohnungseigentümer nach den §§ 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG dem Grundsatz nach ein Anspruch auf erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen, mangelfreien Zustandes der Wohnungseigentumsanlage zusteht (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1986, 954, 955; NJW-RR 1994, 276; Senat FGPrax 1997, 216).
  • KG, 18.11.1998 - 24 W 4180/97

    Stimmrecht bei Unterteilung; Kausalität des Einberufungsmangels

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2003 - 15 W 19/03
    2 Z 161/90">NJW-RR 1991, 910; KG NZM 1999, 850, 852; Senat NZM 2003, 123; Bärmann/Pick, WEG, 8. Aufl., § 8 Rdnr. 43; Staudinger/Rapp, WEG, 12. Bearb., § 6 Rdnr. 5; Streblow, MittRhNotK 1987, 141, 147).
  • OLG Hamm, 14.11.1989 - 15 W 347/89

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2003 - 15 W 19/03
    Dem entspricht die bisherige Rechtsprechung des Senats, der im Rahmen der §§ 22 Abs. 1 S. 2, 14 Nr. 1 WEG bereits eine Verpflichtung zur Duldung einer baulichen Veränderung, die der Ermöglichung der getrennten Nutzung der Räume eines unterteilten Wohnungseigentums dienen sollte (Wanddurchbruch zur Schaffung einer zusätzlichen Wohnungseingangstür), verneint hat (OLGZ 1990, 159, 167).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.1990 - 3 Wx 571/89

    Stimmrechte bei Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2003 - 15 W 19/03
    Daraus folgt, daß sich aus der Summe der durch die Teilung entstandenen Rechte nicht mehr Befugnisse ergeben können als aus dem ungeteilten Wohnungseigentum selbst (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 521; BayObLG …
  • LG Konstanz, 20.02.2001 - 6 T 17/99

    Gemeinsame Nutzung eines Gartens; Verteilung von Miteigentumsanteilen an einer …

  • OLG Karlsruhe, 03.09.2001 - 14 Wx 32/01
  • OLG München, 30.08.2018 - 34 Wx 66/18

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Ohne Bedeutung ist auch die Frage, ob stattgefundene oder noch vorzunehmende bauliche Maßnahmen nach § 22 Abs. 1 WEG zustimmungspflichtig sind oder ob Ansprüche auf plangerechte (Erst-)Herstellung nach § 21 Abs. 4 WEG (BGHZ 208, 28; OLG Hamm FGPrax 2003, 203) bestehen.

    Das Fehlen einer eigenen Zugangsmöglichkeit würde mithin der Entstehung von Sondereigentum an der Einheit Nr. 7.1 im Falle der Eintragung im Grundbuch nicht entgegenstehen, das Grundbuch somit durch Vollzug nicht unrichtig machen (vgl. BayObLGZ 1981, 332/336; 1983, 266/270; 1998, 2/5 f; OLG Köln NJW-RR 1994, 717; OLG Hamm FGPrax 2003, 203;… Riecke/Schmid § 3 Rn. 62 und 63a).

  • AG Hamburg-Blankenese, 18.03.2020 - 539 C 19/19

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Abgrenzung Sonder- und Gemeinschaftseigentum

    Rn. 71 Gegebenenfalls kommt ein Betretungsrecht auch über den Anspruch auf ordnungsgemäße Erstherstellung des gemeinschaftlichen Eigentums in Betracht (vgl. OLG Hamm ZMR 2004, 697).
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