Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Eintragung eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB im Handelsregister
- Deutsches Notarinstitut
HGB §25 Abs. 2
Eintragung eines Haftungsausschlusses bei Erwerb vom Insolvenzverwalter - Betriebs-Berater
Eintragung eines Hauftungsausschlusses im Handelsregister
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 25
Eintragungsfähigkeit des Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vermeintliche Haftung bei Firmenfortführung
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Zur Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Erwerber, Gesellschaftsrecht, Haftung, Handelsregister
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Eintragung einer Haftungsbeschränkung bei zweifelhafter Firmenfortführung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister
- koesterblog.com (Kurzinformation und Auszüge)
Haftungsausschluss nach § 25 II HGB bei Übernahme einer GmbH durch andere GmbH
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eintragungsfähigkeit eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) im Handelsregister; Erwerb vom Insolvenzverwalter als solcher i.S.d. § 25 Abs. 1 S. 1 HGB als tatsächliche Fortführung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Erwerberhaftung bei Erwerb einzelner Gegenstände vom Insolvenzverwalter
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- AG Ulm, 23.02.2010 - HRB 724318
- OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 1543
- MDR 2010, 822
- NZI 2011, 54
- FGPrax 2010, 257
- BB 2010, 1162
- Rpfleger 2010, 516
- NZG 2010, 628
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (17)
- BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 215/06
Anwendbarkeit von § 25 HGB bei Erwerb eines Unternehmens vom Insolvenzverwalter
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10
Der Erwerb i. S. von § 25 Abs. 1 HGB ist nicht der Erwerb vom Insolvenzverwalter (…Baumbach/Hopt, Kommentar zum HGB, 34. Aufl., § 25 Rdnr. 4; BAG 6. Senat, Urteil vom 20.9.2006, NJW 2007, 942).Rn. 36 Allerdings besteht Einigkeit, dass ein Erwerb vom Insolvenzverwalter nicht als ein solcher i. S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB anzusehen ist (…Hopt, a. a. O., § 25 Rdnr. 4;… Zimmer in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl. 2007, § 25 HGB Rdnr. 41 ff; BGH NJW 1988, 1912; BAG NJW 2007, 942; je m. w. N.).
Denn ausschlaggebend für die Nichtanwendbarkeit des § 25 HGB ist, dass die Aufgabe des Insolvenzverwalters, das Unternehmen - im Interesse der Gläubiger an der schnellstmöglichen Verwertung der Masse - im Ganzen zu veräußern, nicht durch eine mögliche Haftung des Erwerbers für die Schulden des bisherigen Unternehmensträgers erschwert werden soll (BGH NJW 1988, 1912; BAG NJW 2007, 942; je m. w. N.).
- BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 321/08
Vordergründigkeit eines fortgeführten Autohauses im äußeren Erscheinungsbild …
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10
Rn. 28 Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist ein Haftungsausschluss grundsätzlich einzutragen, wenn eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB ernsthaft in Betracht kommt (vgl. zur Problematik einschließlich der der Geschäfts- und Firmenfortführung: OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und NJW-RR 1999, 396; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404 und NJW-RR 2005, 1349; BayObLG NJW-RR 2003, 757; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120; OLG Jena NotBZ 2007, 298; OLG München Rpfleger 2008, 494; BGH NJW 1996, 2866, NJW 2001, 1352 und NJW 2010, 236;… Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl. 2010, § 25 Rdnr. 13 ff; je m. w. N.).Entscheidend ist allein, dass die unter dem bisherigen Geschäftsinhaber tatsächlich geführte und von dem Erwerber weiter geführte Firma eine derart prägende Kraft besitzt, dass der Verkehr sie mit dem Unternehmen gleichsetzt und in dem Verhalten des Erwerbers eine Fortführung der bisherigen Firma sieht (BGH NJW 1992, 911, NJW 2001, 1352, NJW-RR 2009, 820, NJW-RR 2010, 246 und NJW 2010, 236; je m. w. N.).
- BGH, 11.04.1988 - II ZR 313/87
Erwerb eines Handelsunternehmens vom Sequester
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10
Rn. 36 Allerdings besteht Einigkeit, dass ein Erwerb vom Insolvenzverwalter nicht als ein solcher i. S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB anzusehen ist (…Hopt, a. a. O., § 25 Rdnr. 4;… Zimmer in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl. 2007, § 25 HGB Rdnr. 41 ff; BGH NJW 1988, 1912; BAG NJW 2007, 942; je m. w. N.).Denn ausschlaggebend für die Nichtanwendbarkeit des § 25 HGB ist, dass die Aufgabe des Insolvenzverwalters, das Unternehmen - im Interesse der Gläubiger an der schnellstmöglichen Verwertung der Masse - im Ganzen zu veräußern, nicht durch eine mögliche Haftung des Erwerbers für die Schulden des bisherigen Unternehmensträgers erschwert werden soll (BGH NJW 1988, 1912; BAG NJW 2007, 942; je m. w. N.).
- BGH, 12.02.2001 - II ZR 148/99
Fortführung der bisherigen Firma
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10
Rn. 28 Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist ein Haftungsausschluss grundsätzlich einzutragen, wenn eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB ernsthaft in Betracht kommt (vgl. zur Problematik einschließlich der der Geschäfts- und Firmenfortführung: OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und NJW-RR 1999, 396; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404 und NJW-RR 2005, 1349; BayObLG NJW-RR 2003, 757; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120; OLG Jena NotBZ 2007, 298; OLG München Rpfleger 2008, 494; BGH NJW 1996, 2866, NJW 2001, 1352 und NJW 2010, 236;… Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl. 2010, § 25 Rdnr. 13 ff; je m. w. N.).Entscheidend ist allein, dass die unter dem bisherigen Geschäftsinhaber tatsächlich geführte und von dem Erwerber weiter geführte Firma eine derart prägende Kraft besitzt, dass der Verkehr sie mit dem Unternehmen gleichsetzt und in dem Verhalten des Erwerbers eine Fortführung der bisherigen Firma sieht (BGH NJW 1992, 911, NJW 2001, 1352, NJW-RR 2009, 820, NJW-RR 2010, 246 und NJW 2010, 236; je m. w. N.).
- OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/00
Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10
Rn. 28 Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist ein Haftungsausschluss grundsätzlich einzutragen, wenn eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB ernsthaft in Betracht kommt (vgl. zur Problematik einschließlich der der Geschäfts- und Firmenfortführung: OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und NJW-RR 1999, 396; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404 und NJW-RR 2005, 1349; BayObLG NJW-RR 2003, 757; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120; OLG Jena NotBZ 2007, 298; OLG München Rpfleger 2008, 494; BGH NJW 1996, 2866, NJW 2001, 1352 und NJW 2010, 236;… Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl. 2010, § 25 Rdnr. 13 ff; je m. w. N.).Die gesetzliche Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB hängt allein von den nach außen in Erscheinung tretenden tatsächlichen Umständen ab, weswegen ein Erwerb nicht nur dann angenommen werden kann, wenn der zu Grunde liegende Vertrag nichtig oder anfechtbar ist, sondern auch dann, wenn es an einer rechtsgeschäftlichen Übertragung des Handelsgeschäfts überhaupt fehlt (…Hopt, a. a. O., § 25 Rdnr. 5, m. w. N.; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404, m. w. N. zur BGH-Rspr.).
- BGH, 24.09.2008 - VIII ZR 192/06
Begriff der Fortführung eines Handelsgeschäfts
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10
Entscheidend ist allein, dass die unter dem bisherigen Geschäftsinhaber tatsächlich geführte und von dem Erwerber weiter geführte Firma eine derart prägende Kraft besitzt, dass der Verkehr sie mit dem Unternehmen gleichsetzt und in dem Verhalten des Erwerbers eine Fortführung der bisherigen Firma sieht (BGH NJW 1992, 911, NJW 2001, 1352, NJW-RR 2009, 820, NJW-RR 2010, 246 und NJW 2010, 236; je m. w. N.). - BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91
Begriff der Firmenfortführung
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10
Entscheidend ist allein, dass die unter dem bisherigen Geschäftsinhaber tatsächlich geführte und von dem Erwerber weiter geführte Firma eine derart prägende Kraft besitzt, dass der Verkehr sie mit dem Unternehmen gleichsetzt und in dem Verhalten des Erwerbers eine Fortführung der bisherigen Firma sieht (BGH NJW 1992, 911, NJW 2001, 1352, NJW-RR 2009, 820, NJW-RR 2010, 246 und NJW 2010, 236; je m. w. N.). - BGH, 07.12.2009 - II ZR 229/08
Unternehmensfortführung i. S. v. § 25 Abs. 1 HGB
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10
Entscheidend ist allein, dass die unter dem bisherigen Geschäftsinhaber tatsächlich geführte und von dem Erwerber weiter geführte Firma eine derart prägende Kraft besitzt, dass der Verkehr sie mit dem Unternehmen gleichsetzt und in dem Verhalten des Erwerbers eine Fortführung der bisherigen Firma sieht (BGH NJW 1992, 911, NJW 2001, 1352, NJW-RR 2009, 820, NJW-RR 2010, 246 und NJW 2010, 236; je m. w. N.). - BGH, 25.04.1996 - I ZR 58/94
Übergang des Vertragsstrafeversprechens
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10
Rn. 28 Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist ein Haftungsausschluss grundsätzlich einzutragen, wenn eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB ernsthaft in Betracht kommt (vgl. zur Problematik einschließlich der der Geschäfts- und Firmenfortführung: OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und NJW-RR 1999, 396; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404 und NJW-RR 2005, 1349; BayObLG NJW-RR 2003, 757; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120; OLG Jena NotBZ 2007, 298; OLG München Rpfleger 2008, 494; BGH NJW 1996, 2866, NJW 2001, 1352 und NJW 2010, 236;… Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl. 2010, § 25 Rdnr. 13 ff; je m. w. N.). - OLG München, 30.04.2008 - 31 Wx 41/08
Handelsregister: Ablehnung der Eintragung eines Haftungsausschlusses; Anmeldung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10
Rn. 28 Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist ein Haftungsausschluss grundsätzlich einzutragen, wenn eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB ernsthaft in Betracht kommt (vgl. zur Problematik einschließlich der der Geschäfts- und Firmenfortführung: OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und NJW-RR 1999, 396; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404 und NJW-RR 2005, 1349; BayObLG NJW-RR 2003, 757; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120; OLG Jena NotBZ 2007, 298; OLG München Rpfleger 2008, 494; BGH NJW 1996, 2866, NJW 2001, 1352 und NJW 2010, 236;… Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl. 2010, § 25 Rdnr. 13 ff; je m. w. N.). - OLG Düsseldorf, 06.06.2003 - 3 Wx 108/03
Zur Frage der Eintragung eines Haftungsausschlusses bei Übernahme eines …
- OLG Hamm, 17.09.1998 - 15 W 297/98
Haftungsausschluß durch Registereintragung bei Firmenfortführung
- OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 20 W 272/05
Handelsregister: Eintragung eines Haftungsausschlusses
- OLG Stuttgart, 26.02.2010 - 8 W 99/10
Eintragung des handelsrechtlichen Haftungsausschlusses durch das Registergericht
- BayObLG, 15.01.2003 - 3Z BR 225/02
Haftungsausschluss bei Firmenfortführung - Erledigung des Eintragungsantrages …
- OLG Jena, 24.05.2007 - 6 W 231/07
Firmenfortführung (und Möglichkeit der Eintragung eines Haftungsausschlusses) …
- OLG Hamm, 13.08.1991 - 15 W 195/91
- OVG Saarland, 19.08.2024 - 2 B 21/24
Zur Haftung des Erwerbers eines Handelsgeschäfts für die Kosten einer …
Eine weitere Ausnahme sehe das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 8 W 139/10), wenn nur einzelne bewegliche Gegenstände vom Insolvenzverwalter erworben würden.Die vom OLG Stuttgart in der Entscheidung vom 8.3.2010 - Az. 8 W 139/10 - angestellten Erwägungen seien für den vorliegenden Fall ebenfalls nicht von Relevanz, weil sich der der Entscheidung zugrundeliegende Sachverhalt vom vorliegenden Fall in vielerlei Hinsicht unterscheide, namentlich aber gerade darin, dass sie nicht nur einzelne bewegliche Gegenstände vom Insolvenzverwalter erworben habe.
Veräußert der Insolvenzverwalter hingegen nur einzelne Komponenten beziehungsweise Vermögensgegenstände des insolventen Unternehmens verbleibt es bei der Anwendung des § 25 Abs. 1 HGB.[Vgl. Thiessen, in: Münchener Kommentar zum HGB, 5. Auflage 2021, Rn. 36 unter Hinweis auf OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.3.2010 - 8 W 139/10 -, juris][Vgl. Thiessen, in: Münchener Kommentar zum HGB, 5. Auflage 2021, Rn. 36 unter Hinweis auf OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.3.2010 - 8 W 139/10 -, juris] So liegt der Fall hier.
Rn. 66 Der diesbezügliche Einwand der Antragstellerin, die durch das Oberlandesgericht Stuttgart in der Entscheidung vom 8.3.2010 - Az. 8 W 139/10 - angestellten Erwägungen seien für den vorliegenden Fall nicht von Relevanz, weil sie - neben dem gesamten beweglichen Anlage- und Umlaufvermögen der früheren ... GmbH & Co. KG - auch das Betriebsgrundstück durch den Mietvertrag "erworben" habe, überzeugt nicht.
In diesem Fall hat das Oberlandesgericht Stuttgart die Anwendbarkeit von § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB bejaht, denn die für die Nichtanwendbarkeit des § 25 HGB ausschlaggebende Erwägung, dass die Aufgabe des Insolvenzverwalters, das Unternehmen - im Interesse der Gläubiger an der schnellstmöglichen Verwertung der Masse - im Ganzen zu veräußern, nicht durch eine mögliche Haftung des Erwerbers für die Schulden des bisherigen Unternehmensträgers erschwert werden solle, greife nicht, wenn nur einzelne bewegliche Gegenstände vom Insolvenzverwalter erworben wurden.[Vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.3.2010 - 8 W 139/10 -, juris, Rn. 37 - 39][Vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.3.2010 - 8 W 139/10 -, juris, Rn. 37 - 39].
- OLG Karlsruhe, 26.04.2019 - 11 W 59/18
Handelsregistersache: Zulässigkeit des Rechtsform- und Haftungszusatzes "gUG …
Dass die Zwischenverfügung nicht in der Form eines Beschlusses ergangen ist, steht der Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht entgegen (vgl. OLG Stuttgart, B. v. 23.03.2010 - 8 W 139/10 -, juris Rn. 18 ff., 22). - OLG Oldenburg, 22.08.2016 - 12 W 121/16
Handelsregistersache: Bekanntgabe und zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung; …
Widerspricht eine anfechtbare Entscheidung aber dem erklärten Willen eines Beteiligten - und dies ist bei einer Zwischenverfügung, welche die Voraussetzungen für eine beantragte Eintragung verneint, immer der Fall - bedarf es zwingend der Zustellung der Entscheidung an den dissentierenden Beteiligten (BGH MDR 2011, 806, zit. aus juris RN 7; OLG Stuttgart, NZG 2010, 628, zit. aus juris RN 21, m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 3 Wx 84/11
Begriff der Fortführung des Unternehmens i.S. von § 25 Abs. 1 HGB
Rn. 33 Ein Haftungsausschluss ist eintragungsfähig, wenn unter Anwendung der hierzu entwickelten Grundsätze die ernsthafte Möglichkeit in Betracht kommt, dass die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB gegeben sein könnten (OLG Köln, FG-Prax 2010, 144; OLG Stuttgart FGPrax 2010, 257 jeweils mit w. Nachweisen). - OLG München, 06.10.2022 - 34 Wx 378/22
Übertragung des Kommanditanteils, Kommanditist, Aufschiebende Bedingung, …
Ob die Zwischenverfügung in Beschlussform hätte ergehen müssen (…zum Meinungsstand siehe Krafka Rn. 166 Fn. 6), kann offenbleiben, da dies für die Statthaftigkeit der Beschwerde ohne Belang ist (OLG Stuttgart FGPrax 2010, 257).
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