Rechtsprechung
| OLG München, 22.09.2009 - 31 Wx 110/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Aktiengesellschaft: Umsetzung einer "Bis-zu-Kapitalerhöhung" gegen Einlagen in mehreren Tranchen
- Judicialis
AktG § 182
- Deutsches Notarinstitut
AktG § 182
Hauptversammlungbeschluss über Kapitalerhöhung nach § 182 AktG, der Höchstbetrag bestimmt, kann nicht zeitlich unbegrenzt in mehreren Tranchen durchgeführt werden
- Betriebs-Berater
Keine Durchführung einer ordentlichen Kapitalerhöhung als "Bis-zu-Kapitalerhöhung" in Tranchen
- Betriebs-Berater
Eintragung einer Kapitalerhöhung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 182
Zeitliche Grenzen der Durchführung einer Kapitalerhöhung mit Höchstbetrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- zbb-online.com (Leitsatz)
AktG § 182
Zur Umsetzung einer "Bis-zu-Kapitalerhöhung" in mehreren Tranchen - mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Mehrfache Ausnutzung einer beschlossenen "Höchstbetragskapitalerhöhung"
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Eintragung einer Kapitalerhöhung
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Hauptversammlungsbeschlüsse zur Kapitalerhöhung bis zu einem Höchstbetrag müssen innerhalb von sechs Monaten umgesetzt werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zeitliche Grenzen der Durchführung einer Kapitalerhöhung mit Höchstbetrag
Besprechungen u.ä.
- goerg.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine mehrfache Ausnutzung einer "Bis-zu-Kapitalerhöhung"
Verfahrensgang
- AG München - HRB 172324
- LG München I, 20.08.2009 - 17 HKT 14115/09
- OLG München, 22.09.2009 - 31 Wx 110/09
Papierfundstellen
- ZIP 2009, 1954
- DNotZ 2010, 153
- FGPrax 2010, 45
- BB 2009, 2265
- BB 2010, 80
- DB 2009, 2426
- Rpfleger 2010, 28
- NZG 2009, 1274
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 29.10.1999 - 11 U 71/99
Teilnichtigkeit des Kapitalerhöhungsbeschlusses bei einer AG, hier: Einräumung …
Auszug aus OLG München, 22.09.2009 - 31 Wx 110/09
Der endgültige Erhöhungsbetrag hängt also davon ab, wie viele Aktien tatsächlich gezeichnet werden, und steht fest mit der Anmeldung der Durchführung der Kapitalerhöhung (§ 188 Abs. 1 AktG), die auf einen bestimmten Betrag lauten muss (vgl. OLG Hamburg AG 2000, 326/327).Wird die Durchführungsfrist wesentlich zu großzügig bemessen, kann der Beschluss der Hauptversammlung anfechtbar oder sogar nach § 241 Abs. 1 Nr. 3 AktG nichtig sein (OLG Hamburg AG 2000, 326/328;… Hüffer § 182 Rn. 17;… KKAktG/Lutter § 182 Rn. 17 a.E.;… GroßKommAktG/Wiedemann § 182 Rn. 58;… MünchKommAktG/Peifer § 182 Rn. 38;… Bürgers/Körber/Marsch-Barner § 182 Rn. 22).
- OLG Stuttgart, 21.12.2012 - 20 AktG 1/12
Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen: …
Eine solche Bis-zu-Kapitalerhöhung ist jedenfalls dann zulässig, wenn - wie hier durch die Anordnung des Ungültigwerdens des Beschlusses, falls nicht die Durchführung der Kapitalerhöhung bis zum 31.01.2013 im Handelsregister eingetragen ist - die Hauptversammlung der Verwaltung nicht unter Überschreitung der Grenzen zum genehmigten Kapital völlig freie Hand lässt, sondern eine Durchführungsfrist bestimmt (OLG München, NZG 2009, 1274 [juris Rz. 11]). - KG, 06.12.2010 - 23 AktG 1/10
Aktienrechtliches Freigabeverfahren: Urkundlicher Nachweis des unstreitigen …
Hierdurch wäre der Hauptversammlungsbeschluss verbraucht mit der Folge, dass die Antragstellerin eine weitere Kapitalerhöhung aufgrund desselben Beschlusses nicht mehr vornehmen kann (OLG München NZG 2009, 1274).
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Rechtsprechung
| OLG München, 29.10.2009 - 31 Wx 124/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Im vereinfachten Verfahren gegründete GmbH: Voraussetzungen der Anmeldung einer Kapitalerhöhung
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG §§ 2 Abs. 1a, 54 Abs. 1 S. 2
Formelle Anforderungen an die Anmeldung einer Kapitalerhöhung im vereinfachten Verfahren - rechtsportal.de
GmbHG § 2 Abs. 1 a; GmbHG § 54 Abs. 1 S. 2
Anforderungen an die Form der Anmeldung einer Kapitalerhöhung im vereinfachten Verfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Anmeldung, Gesellschafterliste, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsvertrag, Handelsregister, Kapitalerhöhung, Mustersatzung, Satzungsänderung
- koesterblog.com (Kurzinformation)
Voraussetzungen der Kapitalerhöhung einer GmbH im Allgemeinen und nach der Verwendung des Musterprotokolls im Besonderen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Form der Anmeldung einer Kapitalerhöhung im vereinfachten Verfahren
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Anmeldung einer nachträglichen Kapitalerhöhung zum Handelsregister bei Unternehmergesellschaft
Verfahrensgang
- AG München, 22.09.2009 - HRB 179240
- OLG München, 29.10.2009 - 31 Wx 124/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 180
- ZIP 2009, 2392
- MDR 2010, 36
- DNotZ 2010, 155
- FGPrax 2010, 45
- DB 2009, 2651
- Rpfleger 2010, 145
- NZG 2010, 35
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 28.04.2009 - 8 W 116/09
Vereinfachte Gründung einer Unternehmergesellschaft: Inhalt der Anmeldung zum …
Auszug aus OLG München, 29.10.2009 - 31 Wx 124/09
Wird eine GmbH im vereinfachten Verfahren nach § 2 Abs. 1a GmbHG gegründet, sind im Musterprotokoll drei Dokumente zusammengefasst, nämlich Gesellschaftsvertrag (d. h. Satzung), Bestellung des Geschäftsführers und Gesellschafterliste (vgl. OLG Stuttgart NZG 2009, 754;… Lutter/Hommelhoff GmbHG 17. Aufl. § 2 Rn. 35; Heckschen DStR 2009, 166; BT-Dr. 16/9737 zu Nr. 2).
- OLG München, 03.11.2009 - 31 Wx 131/09
Unternehmergesellschaft: Wortlaut des Gesellschaftsvertrags bei späteren …
- OLG Karlsruhe, 30.08.2017 - 11 W 73/17
Anforderungen an die Form der Verlegung des Sitzes einer im vereinfachten …
Dabei kann dahinstehen, ob es sich dabei überhaupt um einen Bestandteil der Satzung im Sinne des § 54 GmbHG handelt oder lediglich zwingende beurkundungsrechtliche Vorgaben erfüllt (für Letzteres Melchior, notar 2010, 305, 305;… für eine Beschränkung des Begriffs "Gesellschaftsvertrag" auf die Ziff. 1 bis 5 der Mustersatzung bzw. auf die notwendigen Bestandteile gemäß § 3 Abs. 1 GmbHG auch OLG München vom 23.10.2014 - 31 Wx 415/14, juris Rn. 1 und vom 29.10.2009 - 31 Wx 124/09, juris Rn. 4 sowie Krafka/Kühn, Registerrecht, 10. Auflage 2017, Rn. 1012 a, 1020; s. auch Herrler/König, DStR 2010, 2138, 2143 a.E.; a.A. Krafka, Anmerkung zu OLG München vom 03.11.2009 - 31 Wx 131/09, NotBZ 2010, 110, 111: "Maßgeblich ist (...) der gesamte Text, also von der Urkundenrollennummer bis einschließlich Punkt 7 des Protokolls";… offengelassen in Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack, GmbHG , 21. Auflage 2017, § 54 Rn. 10a).Dabei kann auch an dieser Stelle offenbleiben, ob diese Regelungen Teil der Satzung im Sinne des § 54 GmbHG darstellen und damit zwingend in den vorzulegenden Text aufzunehmen sind (ablehnend zur Qualifizierung als Satzungsbestandteil Melchior, notar 2010, 305, 306; Heiniger/Blath, ZNotP 2010, 402, 408; DNotI-Report 2010, 217, 218;… vgl. auch wiederum OLG München vom 23.10.2014 - 31 Wx 415/14, juris Rn. 1 und vom 29.10.2009 - 31 Wx 124/09, juris Rn. 4;… Krafka/Kühn, Registerrecht, 10. Auflage 2017, Rn. 1012 a, 1020; Herrler/König, DStR 2010, 2138, 2143 a.E.; befürwortend dagegen Krafka, Anmerkung zu OLG München vom 03.11.2009 - 31 Wx 131/09, NotBZ 2010, 110, 111;… umfassend auch Scholz/Priester, a.a.O., § 54 Rn. 17).
- OLG Düsseldorf, 10.05.2010 - 3 Wx 106/10
Vereinfachte Satzungsänderung bei einer mittels Musterprotokolls gegründeten GmbH
Seien also demnach Änderungen des Musterprotokolls entsprechend den für den Gesellschaftsvertrag geltenden Vorschriften möglich, sei auch § 54 Abs. 1 Satz 2 GmbHG entsprechend anzuwenden, mit der Folge, dass keine Satzungsbescheinigung, sondern eine "Bescheinigung entsprechend § 54 Abs. 1 Satz 2 GmbGH" zu erstellen sei [OLG München vom 29.10.2009 - 31 Wx 124/09 DNotZ 2010, 155 - GA 29 f.].
- OLG München, 12.05.2010 - 31 Wx 19/10
Vereinfachte GmbH-Gründung: Anwendbare Vorschriften bei Vorlage eines geänderten …
Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Beschluss vom 29.10.2009, 31 Wx 124/09 = NJW-RR 2010, 180), sind bei Gründung einer GmbH im vereinfachten Verfahren nach § 2 Abs. 1a GmbHG im Musterprotokoll drei Dokumente zusammengefasst, nämlich Gesellschaftsvertrag (d. h. Satzung), Bestellung des Geschäftsführers und Gesellschafterliste. - KG, 17.05.2024 - 22 W 27/24
Anforderungen an den der Anmeldung beizufügenden vollständigen Wortlaut des …
Folglich ist auch bei einer Änderung des Gesellschaftsvertrages, die sich auf im Musterprotokoll enthaltene Regelungen beschränkt, die Einreichung eines vom Notar bescheinigten vollständigen Wortlautes des Gesellschaftsvertrages erforderlich (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 31 Wx 124/09 -, Rn. 5, juris).Die dort getroffene Regelung zählt jedenfalls zum Gesellschaftsvertrag (…vgl. etwa Stelmaszczyk in: BeckOGK / GmbHG, Stand 1.1.2024, § 2 Rn. 382c, C. Jaeger in: BeckOK / GmbHG, Stand 1.2.2024, § 2 Rn. 74a;… Noack in: Noack/Servatius/Haas, GmbHG, 23. Aufl., § 54 Rn. 10a;… Priester/Tebben in: Scholz, GmbHG, 13. Aufl., § 54 Rn. 18a;… Cramer in: Scholz, aaO., § 2 Rn. 145; Wachter, EWiR 2010, 185, 186).
- OLG Düsseldorf, 18.03.2010 - 3 Wx 51/10
Unzureichende Begründung der gerichtlichen Nichtabhilfe
Rn. 10 Die Begründung der Nichtabhilfe setzt sich nicht hinreichend mit dem Beschwerdevorbringen, hier insbesondere mit der von dem Notar angegebenen Entscheidung des OLG München vom 29.10.2009 - 31 Wx 124/09-(NJW-RR 2010, 180), auseinander, wonach wegen § 2 Abs. 1 a GmbHG bei späteren Änderungen die entsprechenden Vorschriften des GmbHG zu beachten sind (so ausdrücklich auch § 2 Abs. 1 a Satz 5 GmbHG).
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