Rechtsprechung
| OLG München, 10.02.2012 - 34 Wx 143/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Grundbuchverfahren: Eintragung eines Nacherbenvermerks beim Erwerb eines Grundstücksanteils in der Erbauseinandersetzung
- Deutsches Notarinstitut
GBO § 51; BGB §§ 2111, 2113
Eintragung eines Nacherbenvermerks am Surrogat - notar-drkotz.de
Notarkosten bei abgebrochenen Beurkundungsverfahren - unvollständiger Kaufvertragsentwurf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2111; BGB § 2113; GBO § 51
Eintragung eines Nacherbenvermerks an einem im Zuge der Nachlassauseinandersetzung durch einen Erben erworbenen Grundstück - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Löschung des Nacherbenvermerks
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grundsätze zur Eintragung eines Nacherbenvermerks beim Erwerb eines Grundstücksanteils in der Nachlassauseinandersetzung
Papierfundstellen
- FGPrax 2012, 103
- FamRZ 2012, 1169
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.03.2007 - V ZB 145/06
Verfügung des Vorerben über ein zum Gesamthandvermögen einer Erbengemeinschaft …
Auszug aus OLG München, 10.02.2012 - 34 Wx 143/11
Der Umstand, dass vor der Erbauseinandersetzung die Eintragung eines Nacherbenvermerks im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Vorrang der unbelasteten Miterben (BGHZ 171, 350) unzulässig war, lässt die Notwendigkeit, diesen nach der Auseinandersetzung am Surrogat einzutragen, nicht entfallen.Der Bundesgerichtshof (BGHZ 171, 350) habe die Unzulässigkeit eines Nacherbenvermerks bei Anordnung der Vor- und Nacherbfolge durch einen Gesamthänder in den hier einschlägigen Fällen der Beendigung einer Gütergemeinschaft gerade damit begründet, dass die dadurch ausgelöste Verfügungsbeschränkung den anderen Mitgliedern der Gesamthandsgemeinschaft nicht zugemutet werden könne.
12 Gegenstand des Rechtsmittels ist demnach auch nicht die noch offene - d.h. erstinstanzlich noch gar nicht entschiedene - Frage, ob das Grundbuchamt vorab, somit vor Vollzug des Eintragungsantrags, isoliert den eingetragenen Nacherbenvermerk in Folge der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Verfügungsbefugnis des Vorerben ohne die Beschränkungen des § 2113 BGB (BGHZ 171, 350) nach oder auch ohne Anhörung der Nacherben zu löschen hat.
Es trifft zwar zu, dass zur Erbschaft nicht die Grundstücksanteile selbst als Gesamtgutsgegenstände, sondern die davon verschiedenen Gesamthandsanteile gehören und die Vorerben demzufolge nach der überwiegend auf Zustimmung gestoßenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 171, 350; vgl. auch schon BayObLG Rpfleger 1996, 150) über das Grundstück ohne die Beschränkungen des § 2113 BGB verfügen können, demzufolge auch ein Nacherbenvermerk (§ 51 GBO) an einem solchen Grundstück ausscheidet.
- BGH, 07.07.1993 - IV ZR 90/92
Notwendige Aufwendungen des Vorerben - Surrogation nach Tilgung und …
Auszug aus OLG München, 10.02.2012 - 34 Wx 143/11
Weil es für die Bestimmung, was aus Mitteln der Erbschaft erworben ist, nicht auf einen formal-engen, sondern unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Nacherben auf einen wirtschaftlichen Maßstab ankommt (BGH NJW 1993, 3198;… Lang in Burandt/Rojahn § 2111 BGB Rn. 13), spielt es hier keine Rolle, dass zur Erbschaft nicht der Grundstücksanteil, sondern der Gesamthandsanteil an der Gütergemeinschaft gehört. - BGH, 13.10.2000 - V ZR 451/98
Auseinandersetzung bei Nacherbschaft hinsichtlich eines Gesamthandanteils
Auszug aus OLG München, 10.02.2012 - 34 Wx 143/11
Erwirbt nämlich bei mehreren Vorerben einer einen Gegenstand im Wege der Nachlassauseinandersetzung, so liegt ein Erwerb mit Mitteln der Erbschaft vor und der Gegenstand tritt an die Stelle der insoweit aufgegebenen Gesamthandsbeteiligung (vgl. BGH NJW-RR 2001, 217/218;… siehe ferner Lang in Burandt/Rojahn Erbrecht § 2111 BGB Rn. 17 f.). - BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 61/95
Verfügung des überlebenden Ehegatten über ein Grundstück, das zum Gesamtgut …
Auszug aus OLG München, 10.02.2012 - 34 Wx 143/11
Es trifft zwar zu, dass zur Erbschaft nicht die Grundstücksanteile selbst als Gesamtgutsgegenstände, sondern die davon verschiedenen Gesamthandsanteile gehören und die Vorerben demzufolge nach der überwiegend auf Zustimmung gestoßenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 171, 350; vgl. auch schon BayObLG Rpfleger 1996, 150) über das Grundstück ohne die Beschränkungen des § 2113 BGB verfügen können, demzufolge auch ein Nacherbenvermerk (§ 51 GBO) an einem solchen Grundstück ausscheidet.
- OLG München, 14.03.2016 - 34 Wx 239/15
Keine Verfügungsbeschränkung (§ 2113 BGB) des zum Vorerben berufenen überlebenden …
Zum Nachlass gehörten hingegen nicht die Grundstücke oder ein Anteil an den Grundstücken selbst (BGH NJW 1976, 893/894; BayObLG Rpfleger 1996, 150; Senat vom 10.2.2012, 34 Wx 143/11 = FGPrax 2012, 103; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 666/667;… Palandt/Brudermüller BGB 75. Aufl. § 1482 Rn. 1;… MüKo/Kanzleiter BGB 6. Aufl. § 1482 Rn. 3;… Hügel/Zeiser § 51 Rn. 14).Deshalb ist ein Nacherbenvermerk nicht nur an den ursprünglichen Nachlassgrundstücken, sondern auch an Surrogatgrundstücken einzutragen (…Meikel/Böhringer § 51 Rn. 21;… Schöner/Stöber Rn. 3496), wobei es unerheblich ist, ob der Vermerk - zu Recht oder zu Unrecht - am ursprünglichen Nachlassgegenstand eingetragen war (Senat vom 10.2.2012, 34 Wx 143/11 = FGPrax 2012, 103).
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