Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 22.07.2020

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.11.2020 - 3 W 58/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,46241
OLG Zweibrücken, 23.11.2020 - 3 W 58/20 (https://dejure.org/2020,46241)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.11.2020 - 3 W 58/20 (https://dejure.org/2020,46241)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. November 2020 - 3 W 58/20 (https://dejure.org/2020,46241)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,46241) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Gerichtskosten im Betreuungsverfahren: Werterhöhende Berücksichtigung eines Erbschaftsanfalls durch Behindertentestament als nicht befreiter Vorerbe bei gleichzeitig angeordneter Dauertestamentsvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Rechte von Betreuten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Behindertentestament: Betreute müssen nicht für Gerichtsgebühren für Betreuungsverfahren ...

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Keine Gerichtsgebühren für Betreuung trotz Erbschaft aus Behindertentestament - Keine Gerichtsgebühren für Betreuung trotz Erbschaft aus Behindertentestament

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Gerichtsgebühren für Betreuungsverfahren bei "Behindertentestament" - Pfälzisches Oberlandesgericht stärkt die Rechte von Betreuten

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Keine Gerichtsgebühren im Betreuungsverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2021, 45
  • FamRZ 2021, 885
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 18.08.2015 - 15 Wx 203/15

    Begriff des Vermögens i.S. von Vorbem. 1.1 GNotKG-KV

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2020 - 3 W 58/20
    Ist einer betreuten Person durch sogenanntes Behindertentestament eine Erbschaft als nicht befreite Vorerbin bei gleichzeitig angeordneter Dauertestamentsvollstreckung zugefallen, so ist der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine Dauerbetreuung, die unmittelbar das Vermögen oder Teile des Vermögens zum Gegenstand hat, nicht werterhöhend zu berücksichtigen, weil nicht der Nachlass, sondern nur die Rechte des Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker Gegenstand der Betreuung sind (Anschluss OLG Köln, Beschluss vom 19. September 2019 - 2 Wx 264/19, FGPrax 2019, 235; OLG München, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 34 Wx 165/18 Kost, FGPrax 2019, 89; entgegen OLG Hamm, Beschluss vom 18. August 2015 - 15 Wx 203/15, FGPrax 2015, 278).

    Rn. 11 a. Nach einer Ansicht soll es nach dem Wortlaut der Vorschrift auf die Verfügbarkeit des Vermögens bzw. eine insoweit bestehende Einschränkung durch eine nicht befreite Vorerbschaft und/oder eine vom Erblasser bezüglich des ererbten Vermögens angeordnete Testamentsvollstreckung nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmungen gerade nicht ankommen (OLG Hamm, Beschluss vom 18. August 2015 - I-15 Wx 203/15 -, Rn. 21, juris; OLG Celle…, Beschluss vom 28. Dezember 2016 - 2 W 255/16 -, Rn. 5, juris …und Beschluss vom 21. Februar 2020 - 2 W 27/20 -, Rn. 7, juris ; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 2. April 2020 - 8 W 434/19 -, Rn. 13, juris).

    Dass der Gesetzgeber den von ihm im GNotKG verwendeten Begriff des Vermögens auch nicht sozialhilferechtlich habe aufweichen wollen, werde dadurch verdeutlicht, dass als einzige Ausnahme bei der Bestimmung des Vermögens die Berücksichtigung eines Hausgrundstücks im Sinne des § 90 Abs. 2 Ziffer 8 SGB XII angeführt sei und ein allgemeiner Verweis auf die sozialhilferechtlichen Vorschriften gerade unterbleibe (OLG Hamm, Beschluss vom 18. August 2015 - I-15 Wx 203/15 -, Rn. 21, juris; OLG Celle…, Beschluss vom 28. Dezember 2016 - 2 W 255/16 -, Rn. 6, juris).

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum sog. Behindertentestament sei daher auf die Frage, inwieweit Gerichtskosten nach dem GNotKG angesetzt werden können, nicht übertragbar (OLG Hamm, Beschluss vom 18. August 2015 - I-15 Wx 203/15 -, Rn. 22, juris; OLG Celle…, Beschluss vom 28. Dezember 2016 - 2 W 255/16 -, Rn. 6, juris).

    Das einfach gehaltene Kostenrecht werde überfrachtet, wenn der Kostenbeamte nicht allein auf das Vorhandensein von Vermögenswerten abzustellen hätte, sondern darüber hinaus auch noch - eine im Einzelfall rechtlich komplizierte - Prüfung vornehmen müsste, inwieweit der Gebührenschuldner über das ihm zustehende Vermögen verfügen kann (OLG Hamm, Beschluss vom 18. August 2015 - I-15 Wx 203/15 -, Rn. 22, juris).

    Rn. 16 Schließlich ist das Argument des Amtsgerichts und der Bezirksrevisorin, das einfach gehaltene Kostenrecht werde überfrachtet, wenn der Kostenbeamte nicht allein auf das Vorhandensein von Vermögenswerten abzustellen hätte, sondern darüber hinaus auch noch - eine im Einzelfall rechtlich komplizierte - Prüfung vornehmen müsste, inwieweit der Gebührenschuldner über das ihm zustehende Vermögen auch noch verfügen könne (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 18. August 2015 - I-15 Wx 203/15 -, Rn. 22, juris), zwar nicht von der Hand zu weisen.

  • OLG München, 18.01.2019 - 34 Wx 165/18

    Erfolgreiche weitere Beschwerde gegen Gebührenfestsetzung des Betreuungsgerichts …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2020 - 3 W 58/20
    Ist einer betreuten Person durch sogenanntes Behindertentestament eine Erbschaft als nicht befreite Vorerbin bei gleichzeitig angeordneter Dauertestamentsvollstreckung zugefallen, so ist der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine Dauerbetreuung, die unmittelbar das Vermögen oder Teile des Vermögens zum Gegenstand hat, nicht werterhöhend zu berücksichtigen, weil nicht der Nachlass, sondern nur die Rechte des Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker Gegenstand der Betreuung sind (Anschluss OLG Köln, Beschluss vom 19. September 2019 - 2 Wx 264/19, FGPrax 2019, 235; OLG München, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 34 Wx 165/18 Kost, FGPrax 2019, 89; entgegen OLG Hamm, Beschluss vom 18. August 2015 - 15 Wx 203/15, FGPrax 2015, 278).

    Die Erinnerung, die der Betreuer für den Betroffenen gegen den Kostenansatz unter Berufung auf den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 18. Januar 2019 (34 Wx 165/18) eingelegt hat, hat das Amtsgericht mit Beschluss vom 12. Mai 2020 zurückgewiesen.

    Rn. 12 b. Nach anderer Ansicht soll es zwar nicht darauf ankommen, ob das Vermögen des Betreuten verwertbar oder verfügbar sei, wohl aber darauf, ob sich die Betreuung auf das gesamte Vermögen des Betreuten oder nur auf einen Teil desselben beziehe (OLG München, Beschluss vom 18. Januar 2019 - 34 Wx 165/18 Kost -, Rn. 18f., juris; OLG Bamberg, OLG Köln…, Beschluss vom 19. September 2019 - I-2 Wx 264/19 -, Rn. 2, juris).

    Die aufwändige Überprüfung der nachlassbezogenen Verwaltungstätigkeit obliege nicht dem Betreuungsgericht, sondern dem Betreuer als gesetzlichem Vertreter des Vorerben (OLG München, Beschluss vom 18. Januar 2019 - 34 Wx 165/18 Kost -, Rn. 24, juris).

  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 299/15

    Vergütung des Betreuers: Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde für die …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2020 - 3 W 58/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Verfügungen von Todes wegen, in denen Eltern eines behinderten Kindes die Nachlassverteilung durch eine kombinierte Anordnung von Vor- und Nacherbschaft sowie einer - mit konkreten Verwaltungsanweisungen versehenen - Dauertestamentsvollstreckung so gestalten, dass das Kind zwar Vorteile aus dem Nachlassvermögen erhält, der Sozialhilfeträger auf dieses jedoch nicht zugreifen kann, grundsätzlich nicht sittenwidrig, sondern vielmehr Ausdruck der sittlich anzuerkennenden Sorge für das Wohl des Kindes über den Tod der Eltern hinaus (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2017 - XII ZB 299/15 -, Rn. 15, juris).

    Nach dieser Rechtsprechung ist für die Frage, ob die durch ein Behindertentestament für den Betroffenen angeordnete (Vor-)Erbschaft bei gleichzeitiger Anordnung der Testamentsvollstreckung zur Mittellosigkeit des Betroffenen führt, durch Auslegung der an den Testamentsvollstrecker adressierten Verwaltungsanordnungen zu ermitteln (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2017 - XII ZB 299/15 -, Rn. 15 juris).

  • OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 8 W 434/19

    Behindertentestament zugunsten eines Betreuten: Ermittlung des Reinvermögens zur …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2020 - 3 W 58/20
    Rn. 11 a. Nach einer Ansicht soll es nach dem Wortlaut der Vorschrift auf die Verfügbarkeit des Vermögens bzw. eine insoweit bestehende Einschränkung durch eine nicht befreite Vorerbschaft und/oder eine vom Erblasser bezüglich des ererbten Vermögens angeordnete Testamentsvollstreckung nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmungen gerade nicht ankommen (OLG Hamm…, Beschluss vom 18. August 2015 - I-15 Wx 203/15 -, Rn. 21, juris; OLG Celle…, Beschluss vom 28. Dezember 2016 - 2 W 255/16 -, Rn. 5, juris …und Beschluss vom 21. Februar 2020 - 2 W 27/20 -, Rn. 7, juris ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. April 2020 - 8 W 434/19 -, Rn. 13, juris).

    In der eingeschränkten Verweisung unterschieden sich die Bestimmungen des GNotKG auch gerade von der umfassend auf § 90 SGB XII verweisenden Bestimmung des § 1836c Nr. 2 BGB (OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. April 2020 - 8 W 434/19 -, Rn. 13, juris).

  • OLG Köln, 19.09.2019 - 2 Wx 264/19

    Erhebung der Jahresgebühr für die Betreuung bei einem Behindertentestament

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2020 - 3 W 58/20
    Ist einer betreuten Person durch sogenanntes Behindertentestament eine Erbschaft als nicht befreite Vorerbin bei gleichzeitig angeordneter Dauertestamentsvollstreckung zugefallen, so ist der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine Dauerbetreuung, die unmittelbar das Vermögen oder Teile des Vermögens zum Gegenstand hat, nicht werterhöhend zu berücksichtigen, weil nicht der Nachlass, sondern nur die Rechte des Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker Gegenstand der Betreuung sind (Anschluss OLG Köln, Beschluss vom 19. September 2019 - 2 Wx 264/19, FGPrax 2019, 235; OLG München, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 34 Wx 165/18 Kost, FGPrax 2019, 89; entgegen OLG Hamm, Beschluss vom 18. August 2015 - 15 Wx 203/15, FGPrax 2015, 278).

    Rn. 12 b. Nach anderer Ansicht soll es zwar nicht darauf ankommen, ob das Vermögen des Betreuten verwertbar oder verfügbar sei, wohl aber darauf, ob sich die Betreuung auf das gesamte Vermögen des Betreuten oder nur auf einen Teil desselben beziehe (OLG München…, Beschluss vom 18. Januar 2019 - 34 Wx 165/18 Kost -, Rn. 18f., juris; OLG Bamberg, OLG Köln, Beschluss vom 19. September 2019 - I-2 Wx 264/19 -, Rn. 2, juris).

  • BGH, 07.02.2018 - XII ZB 112/17

    Kostenfestsetzung: Maßstab für die Notwendigkeit von Rechtsverfolgungs- und …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2020 - 3 W 58/20
    Es ist richtig, dass dieses Verfahren auf eine formale Prüfung der Kostentatbestände und auf die Klärung einfacher Rechtsfragen des Kostenrechts zugeschnitten und daher eine typisierende Betrachtungsweise geboten ist (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 112/17 -, Rn. 29, juris).
  • OLG München, 17.01.2019 - 34 Wx 165/18

    Streit um Kostenansatz für Dauerbetreuung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2020 - 3 W 58/20
    Ist einer betreuten Person durch sogenanntes Behindertentestament eine Erbschaft als nicht befreite Vorerbin bei gleichzeitig angeordneter Dauertestamentsvollstreckung zugefallen, so ist der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine Dauerbetreuung, die unmittelbar das Vermögen oder Teile des Vermögens zum Gegenstand hat, nicht werterhöhend zu berücksichtigen, weil nicht der Nachlass, sondern nur die Rechte des Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker Gegenstand der Betreuung sind (Anschluss OLG Köln, Beschluss vom 19. September 2019 - 2 Wx 264/19, FGPrax 2019, 235; OLG München, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 34 Wx 165/18 Kost, FGPrax 2019, 89; entgegen OLG Hamm, Beschluss vom 18. August 2015 - 15 Wx 203/15, FGPrax 2015, 278).
  • OLG Celle, 21.02.2020 - 2 W 27/20

    Behindertentestament zugunsten eines Betreuten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2020 - 3 W 58/20
    Rn. 11 a. Nach einer Ansicht soll es nach dem Wortlaut der Vorschrift auf die Verfügbarkeit des Vermögens bzw. eine insoweit bestehende Einschränkung durch eine nicht befreite Vorerbschaft und/oder eine vom Erblasser bezüglich des ererbten Vermögens angeordnete Testamentsvollstreckung nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmungen gerade nicht ankommen (OLG Hamm…, Beschluss vom 18. August 2015 - I-15 Wx 203/15 -, Rn. 21, juris; OLG Celle…, Beschluss vom 28. Dezember 2016 - 2 W 255/16 -, Rn. 5, juris und Beschluss vom 21. Februar 2020 - 2 W 27/20 -, Rn. 7, juris ; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 2. April 2020 - 8 W 434/19 -, Rn. 13, juris).
  • OLG Rostock, 06.05.2021 - 7 W 33/21

    Festsetzung der Jahresgebühr für gerichtliche Betreuungsleistung

    Demgemäß führt die angeordnete Testamentsvollstreckung nicht dazu, dass sich die Betreuung nur noch auf das nicht zum Nachlass gehörende Vermögen beschränkt (vgl. mit ausführlicher Begründung OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 23.02.2021, 14 W 69/20 (Wx), Rn. 18ff. m. w. N; a. A. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.02.2020, 3 W 58/20, Rn. 10ff. m. w. N., jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 17.08.2021 - 8 W 1738/21

    Berücksichtigung des im Wege eines sog. Behindertentestaments erlangten Vermögens …

    Für die Bemessung der Jahresgebühr nach Nr. 11101 KV GNotKG ist auch das Vermögen des Betroffenen zu berücksichtigen, das dieser im Wege eines sog. Behindertentestaments als nicht befreiter Vorerbe erlangt hat und das einer dauerhaften Testamentsvollstreckung unterliegt (Anschluss an OLG Hamm, FGPrax 2020, 293 und FGPrax 2015, 278; OLG Celle, NJOZ 2021, 680 und NZFam 2017, 327; OLG Stuttgart, FGPrax 2020, 195; OLG Karlsruhe, ZEV 2021, 186 und OLG Rostock, BeckRS 2021, 13095; entgegen OLG München, FGPrax 2019, 89; OLG Bamberg, BeckRS 2019, 44347; OLG Köln, ZEV 2019, 704 und OLG Zweibrücken, ZEV 2021, 184).

    Rn. 25 bb) Ein Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums ist der Auffassung, in Fällen des Behindertentestaments könne der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine - zumindest auch - die Vermögenssorge umfassende Dauerbetreuung nicht werterhöhend berücksichtigt werden (vgl. OLG München, FGPrax 2019, 89; OLG Bamberg, BeckRS 2019, 44347; OLG Köln, ZEV 2019, 704; OLG Zweibrücken, ZEV 2021, 184;… Korintenberg/Fackelmann, aaO., KV 11101 Rn. 37a;… Rohs/Wedewer/Waldner, GNotKG, KV 11101 Rn. 21;… NK-GK/Volpert, aaO., KV GNotKG Vorbem. 1.1 Rn. 20e;… Jürgens/Luther, Betreuungsrecht, 6. Aufl., KV GNotKG, Teil 1 Rn. 4 f.; Hofer, FamRZ 2020, 950; ders., BtPrax 2017, 232).

  • OLG Frankfurt, 31.10.2025 - 20 W 212/24

    Berechnung der Jahresgebühr nach Nr. 11101 KV-GNotKG bei Behindertentestament

    So wird die (erste) Auffassung vertreten, dass in Fällen des "Behindertentestaments", wenn also einer betreuten Person durch ein Testament eine Erbschaft als nicht befreitem Vorerben bei gleichzeitig angeordneter Dauertestamentsvollstreckung zugefallen ist, der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr nach Nr. 11101 KV-GNotKG (a. F.) für eine Dauerbetreuung, die unmittelbar das Vermögen oder Teile des Vermögens zum Gegenstand hat, nicht werterhöhend zu berücksichtigen ist, weil nicht der Nachlass, sondern nur die Rechte des Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker Gegenstand der Betreuung seien (vgl. etwa OLG München FGPrax 2019, 89; OLG Bamberg FamRZ 2020, 947; OLG Köln ZEV 2019, 704 und FGPrax 2023, 43; OLG Zweibrücken FGPrax 2021, 45; LG Ravensburg FamRZ 2023, 76, je zitiert nach juris;… Korintenberg/Fackelmann, GNotKG, 22. Aufl., KV Nr. 11101, Rz. 37a;… Rohsmedewer/Waldner, GNotKG, Stand: Juni 2025, Anl. 1 KV/Teil 1 -11101 Rz. 22;… Toussaint/Benner, Kostenrecht, 55. Aufl., GNotKG KV 11101 Rz. 4;… NK-Gesamtes KostenrechtNolpert, 3. Aufl., KV GNotKG Vorbem 1.1 Rz. 20e; Dodegge/Roth/Dodegge, Systematischer Praxiskommentar Betreuungsrecht, 6. Aufl., Teil l, l. 5. a. bb.

    Soweit mit der weiteren Beschwerde eine andere Auffassung vertreten wird (vgl. etwa OLG Zweibrücken FGPrax 2021, 45), beruht dies gerade auf den - nach hiesiger Auffassung aufgrund der Entscheidung des Gesetzgebers hinzunehmenden - Unterschieden zwischen Berechnung der Betreuervergütung und den Gerichtskosten.

  • LG Ravensburg, 04.08.2022 - 2 T 28/22

    Geschäftswert für Jahresgebühr bei Behindertentestament

    Rn. 10 a) Ein Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums ist der Auffassung, in Fällen des Behindertentestaments könne der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine - zumindest auch - die Vermögenssorge umfassende Dauerbetreuung nicht werterhöhend berücksichtigt werden (vgl. OLG München FGPrax 2019, 89; OLG Bamberg BeckRS 2019, 44347; OLG Köln ZEV 2019, 704; OLG Zweibrücken ZEV 2021, 184;… Korintenberg/Fackelmann, aaO., KV 11101 Rn. 37a;… Jürgens/Luther, Betreuungsrecht, 6. Aufl., KV GNotKG, Teil 1 Rn. 4 f.; Hofer FamRZ 2020, 950).
  • LG Marburg, 19.04.2024 - 3 T 31/24
    So wird einerseits die Auffassung vertreten, in Fällen des "Behindertentestaments" könne der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr nach Nr. 11101 KV GNotKG für eine die Vermögenssorge umfassende Dauerbetreuung nicht berücksichtigt werden (vgl. OLG München, FGPrax 2019, 89; OLG Bamberg, BeckRS 2019, 44347; OLG Köln, ZEV 2019, 704; OLG Zweibrücken, ZEV 2021, 184;… Fackelmann, in: Korinthenberg, GNotKG, 22. Aufl., 2022, KV Nr. 11101, Rn. 37a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Zweibrücken

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 22.07.2020 - 15 W 2174/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22656
OLG Nürnberg, 22.07.2020 - 15 W 2174/20 (https://dejure.org/2020,22656)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.07.2020 - 15 W 2174/20 (https://dejure.org/2020,22656)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Juli 2020 - 15 W 2174/20 (https://dejure.org/2020,22656)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,22656) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • notar-drkotz.de

    Geschäftswert Grundbucheintragung - Zwangsversteigerung eines gemeinschaftlichen Grundstücks

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Geschäftswertprivilegierung beim Erwerb durch Teilungsversteigerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Voller Geschäftswert bei Grundstückserwerb aufgrund einer Teilungsversteigerung (IVR 2020, 143)

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1338
  • FGPrax 2021, 45
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.11.2013 - V ZR 155/12

    Zwangsversteigerung: Auslegung von Zuschlagsbeschlüssen; Unwirksamkeit eines …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2020 - 15 W 2174/20
    Der Ersteher ist nicht Rechtsnachfolger des bisherigen Eigentümers (BGH, Urteil vom 08.11.2013 - V ZR 155/12 -, juris Rn. 16).
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 258/02

    Anfechtung der Übertragung eines Grundstücks auf einen Dritten bei späterem …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2020 - 15 W 2174/20
    Der Zuschlag (§ 90 ZVG) ist vielmehr ein öffentlich-rechtlicher Eigentumsübertragungsakt, durch den der Ersteher das Eigentum originär, nicht abgeleitet vom Schuldner erwirbt (BGH, Urteil vom 29.06.2004 - IX ZR 258/02 -, juris Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2016 - 11 Wx 92/15

    Kostenansatz des Grundbuchamtes: Geschäftswert einer Grundbucheintragung nach …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2020 - 15 W 2174/20
    Wird - wie im vorliegenden Fall - bei einer Zwangsversteigerung ein gemeinschaftliches Grundstück einem Miteigentümer zugeschlagen, findet § 70 Abs. 2 GNotKG keine Anwendung (ebenso: Wilsch, ZfIR 2016, 246;… derselbe in: Korintenberg, GNotKG, 21. Aufl., Nr. 14110 KV GNotKG Rn. 26;… Demharter, GBO, 31. Aufl., § 38 Rn. 44; Becker in: BeckOK, Kostenrecht, 30. Edition, Nr. 14110 GNotKG KV Nr. 10; andere Ansicht: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.02.2016 - 11 Wx 92/15 -, juris Rn. 6 ff.;… Kawell/Toussaint in: Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Aufl., § 70 GNotKG Rn. 1;… dahingehend wohl auch: Klüsener in: Korintenberg, GNotKG, 21. Aufl., § 70 Rn. 13a;… Gutfried in: Bormann/ Diehn/Sommerfeld, GNotKG, 3. Aufl., § 70 Rn. 7).
  • OLG Jena, 03.05.2011 - 9 W 198/11

    Geschäftswert für die Eintragung des Erstehers aufgrund Zuschlagsbeschlusses

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2020 - 15 W 2174/20
    Der originäre Erwerb des neuen Eigentums kraft des hoheitlichen Zuschlagsbeschlusses hat mit dem früheren Eigentum nach Rechtswirkungen und -folgen nichts mehr gemein (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 16.01.2001 - 10 W 118/00 -, juris Rn. 5; Thüringer OLG, Beschluss vom 03.05.2011 - 9 W 198/11 -, juris Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2001 - 10 W 118/00

    Kosten der Eintragung des Ehegatten - Zuschlag in Zwangsversteigerung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2020 - 15 W 2174/20
    Der originäre Erwerb des neuen Eigentums kraft des hoheitlichen Zuschlagsbeschlusses hat mit dem früheren Eigentum nach Rechtswirkungen und -folgen nichts mehr gemein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.01.2001 - 10 W 118/00 -, juris Rn. 5; Thüringer OLG…, Beschluss vom 03.05.2011 - 9 W 198/11 -, juris Rn. 2).
  • BayObLG, 05.10.1995 - 3Z BR 228/95

    Geschäftswert des Zuschlagsvollzugs im Grundbuch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2020 - 15 W 2174/20
    Persönliche Beziehungen jeglicher Art werden durch den Zuschlagsbeschluss bedeutungslos (BayObLG, Beschluss vom 05.10.1995 - 3 Z BR 228/95 -, juris Rn. 14).
  • OLG Bamberg, 25.04.2025 - 10 Wx 6/25

    Gebührenprivilegierung, Zuschlag Zwangsversteigerung, Auseinandersetzung …

    Rn. 13 Dementsprechend kann in Gegenüberstellung zur Regelungsabsicht des Gesetzgebers und der Privilegierung eines Eigentumsübergangs von der Gesamthand auf einen Gesamthänder (vgl. hierzu BT-Drs. 17/11471 , S. 175;… häufig zitiert als BT-Drs. 17/11471, S. 268, etwa bei OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.07.2020 - 15 W 2174/20 -, jurs, Rn. 10;… Klüsener, in: Korintenberg, Gerichts- und Notarkostengesetz: GNotKG, 22. Aufl. 2022, § 70 GNotKG Rn. 13a;… Uhl, in: BeckOK Kostenrecht, Dörndorfer/Wendtland/Diehn/Uhl, 48. Edition, § 70 GNotKG Rn. 6 ) keine Gebührenprivilegierung in Betracht kommen.

    Rn. 14 Dies stellt sich nicht anders als zur Vorgängernorm des § 61 Abs. 2 KostO dar (…vgl. BayObLG, Bes. v. 08.06.1989 - BReg 3 Z 28/89 -, juris, Rn. 14), von der der Gesetzgeber bei der Novellierung des Kostenrechts durch Einführung des GNotKG und insbesondere des § 70 GNotKG nicht abweichen wollte (vgl. BT-Drs. 17/11471 , S. 175; OLG Nürnberg, Bes. v. 22.07.2020 - 15 W 2174/20 -, juris, Rn. 10;… Gutfried, in: Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 4. Aufl. 2021, § 70 GNotKG Rn. 7;… Klüsener, in: Korintenberg, Gerichts- und Notarkostengesetz: GNotKG, 22. Aufl. 2022, § 70 GNotKG Rn. 13a;… Uhl, in: in: BeckOK Kostenrecht, Dörndorfer/Wendtland/Diehn/Uhl, 48. Edition, § 70 GNotKG Rn. 6 ;… wohl auch Volpert/Teubel, in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl. 2021, § 70 GNotKG Rn. 4: "innerhalb der bestehenden Gesamthandsgemeinschaft").

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Nürnberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht