Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 20.01.2023 - 3 W 133/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2269
Berliner Testament; Errichtung in mehreren Urkunden - erbrechtsiegen.de
Ehegattentestament - Einsetzung der Kinder als Schlusserben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2101 Abs. 1 ; BGB § 2269 Abs. 1
Voraussetzungen einer Einsetzung als Erbe im Testament; Voraussetzungen der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft; Anforderungen an die Errichtung eines sogenannten Berliner Testaments; Abgrenzung zwischen der Einsetzung von Nacherben und Schlusserben im Testament
Papierfundstellen
- FGPrax 2023, 75
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2023 - 3 W 133/22
Der insoweit maßgebende übereinstimmende Wille der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung (BGH, NJW 1993, 256) ist im Wege der individuellen Auslegung des Testaments festzustellen, ohne dass das Gericht an die in dem privatschriftlichen Testament getroffene Wortwahl gebunden ist. - OLG Schleswig, 06.06.2016 - 3 Wx 1/16
Auslegung eines Ehegattentestaments im Sinne der Einheitslösung trotz Wortwahl …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2023 - 3 W 133/22
Denn Vor- und Nacherbschaft kann - unabhängig von der Begriffswahl - von Eheleuten nur dann gewollt sein, wenn sie die Vorstellung haben, dass beim Tod des längerlebenden Ehegatten das Gesamtvermögen getrennt nach dem Vermögen des Vorverstorbenen und dem Eigenvermögen des Überlebenden vererbt werden und als je getrennte Vermögensmassen auf die (Nach-)Erben übergehen soll (OLG Schleswig, Beschluss vom 06.06.2016 - 3 Wx 1/16, BeckRS 2016, 19260 Rn. 30). - OLG Hamm, 10.02.2003 - 15 W 216/02
Testamentsauslegung im Hinblick auf Trennungslösung
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2023 - 3 W 133/22
§ 2269 Abs. 1 BGB enthält lediglich eine Auslegungsregel, die nur dann eingreift, wenn die individuelle Auslegung nicht zu einem anderen Ergebnis führt (OLG Hamm, NJOZ 2003, 1241;… OLG Düsseldorf, a. a. O., Rn. 16;… Horn/Kroiß, Testamentsauslegung, 2. Aufl. § 23 Rn. 15).
- OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16
Testamentsauslegung bei Verwendung rechtlicher Fachbegriffe
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2023 - 3 W 133/22
Darin liegt ein starkes Indiz dafür, dass die Eheleute keine Vor- und Nacherbschaft im Sinn hatten (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 31.07.2018 - 6 W 14/16, BeckRS 2018, 17321 Rn. 29). - OLG Düsseldorf, 14.06.1996 - 7 U 153/95
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2023 - 3 W 133/22
Denn einem Nacherben steht grundsätzlich im Gegensatz zum Schlusserben kein Pflichtteilsrecht nach dem erstversterbenden Elternteil zu (siehe hierzu näher OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 136). - OLG Düsseldorf, 13.06.2016 - 3 Wx 111/16
Auslegung zweier gemeinschaftlicher Testamente - Schlusserbeneinsetzung
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2023 - 3 W 133/22
Die gegenseitige Erbeinsetzung und die Schlusserbeneinsetzung durch die Ehegatten müssen nicht zwingend in einer Urkunde erfolgen; möglich ist es auch, diese Regelungen in verschiedenen Urkunden in zeitlichem Abstand zu treffen, sofern der Wille der Testierenden dahin geht, nunmehr beide Verfügungen als eine Einheit gelten zu lassen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2016 - 3 Wx 111/16, BeckRS 2016, 14512 Rn. 13), was hier der Fall ist, wie sich aus der Formulierung "Nachtrag zum Testament" in der letztwilligen Verfügung vom 02.08.2014 ergibt.
- OLG Saarbrücken, 09.01.2024 - 5 W 71/23
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
Vor- und Nacherbschaft kann hier - unabhängig von der Begriffswahl - nur dann gewollt sein, wenn die Eheleute die Vorstellung hatten, dass beim Tode des länger lebenden Ehegatten das Gesamtvermögen getrennt nach dem Vermögen des Vorverstorbenen und dem Eigenvermögen des Überlebenden vererbt werden und als je getrennte Vermögensmassen auf die (Nach-)Erben übergehen soll (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2017, 403, 405; BayObLG NJW 1966, 1223; OLG Hamm, FamRZ 2003, 1503, 1505; OLG Brandenburg FGPrax 2023, 75;… Weidlich, in: Grüneberg, a.a.O., § 2100 Rn. 5 ff.).Denn eine solche Formulierung deutet maßgeblich darauf hin, dass die Ehegatten von einer Verschmelzung der Vermögensmassen in der Hand des Überlebenden ausgegangen sind, wie sie für die sog. "Einheitslösung" typisch ist, und ihre Abkömmlinge als Schlusserben und nicht als Nacherben des Erstverstorbenen berufen wollten (vgl. OLG Brandenburg, FGPrax 2023, 75).
- OLG Naumburg, 08.01.2025 - 2 Wx 82/23
Auslegung gemeinschaftlichen Testaments in Patchwork-Familie
Die Testatoren haben keine Regelungen getroffen, welche auf die Behandlung des Nachlasses des Erstversterbenden als Sondervermögen während der gesamten Lebensdauer des Längerlebenden hindeuten könnten (ebenso Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 20.01.2023 - 3 W 133/22 - ErbR 2023, 370, in juris Rz. 26 f.;… KG Berlin, Beschluss v. 04.02.2021 - 19 W 1118/20 - ErbR 2022, 233, in juris Rz. 65;… OLG Bamberg, Beschluss v. 02.05.2013 - 3 W 53/13 - ErbR 2013, 397, in juris Rz. 34 und 38 ff.).
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