Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
Titel 3 - Einsetzung eines Nacherben (§§ 2100 - 2146) |
(1) 1Ist eine zur Zeit des Erbfalls noch nicht gezeugte Person als Erbe eingesetzt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass sie als Nacherbe eingesetzt ist. 2Entspricht es nicht dem Willen des Erblassers, dass der Eingesetzte Nacherbe werden soll, so ist die Einsetzung unwirksam.
(2) Das Gleiche gilt von der Einsetzung einer juristischen Person, die erst nach dem Erbfall zur Entstehung gelangt; die Vorschrift des § 84 bleibt unberührt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr vom 06.04.2004
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
16.04.2004 | Gesetz zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr | 06.04.2004 | |
01.08.2002 | Zweites Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften | 19.07.2002 |
forderungen, Grund-
und Rentenschulden § 2115Zwangsvollstreckungs-
verfügungen gegen Vorerben § 2116Hinterlegung von Wertpapieren § 2117Umschreibung; Umwandlung § 2118Sperrvermerk im Schuldbuch § 2119Anlegung von Geld § 2120Einwilligungspflicht des Nacherben § 2121Verzeichnis der Erbschaftsgegenstände § 2122Feststellung des Zustands der Erbschaft § 2123Wirtschaftsplan § 2124Erhaltungskosten § 2125Verwendungen; Wegnahmerecht § 2126Außerordentliche Lasten § 2127Auskunftsrecht des Nacherben § 2128Sicherheitsleistung § 2129Wirkung einer Entziehung der Verwaltung § 2130Herausgabepflicht nach dem Eintritt der Nacherbfolge, Rechenschaftspflicht § 2131Umfang der Sorgfaltspflicht § 2132Keine Haftung für gewöhnliche Abnutzung § 2133Ordnungswidrige oder übermäßige Fruchtziehung § 2134Eigennützige Verwendung § 2135Miet- und Pachtverhältnis bei der Nacherbfolge § 2136Befreiung des Vorerben § 2137Auslegungsregel für die Befreiung § 2138Beschränkte Herausgabepflicht § 2139Wirkung des Eintritts der Nacherbfolge § 2140Verfügungen des Vorerben nach Eintritt der Nacherbfolge § 2141Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben § 2142Ausschlagung der Nacherbschaft § 2143Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse § 2144Haftung des Nacherben für Nachlass-
verbindlichkeiten § 2145Haftung des Vorerben für Nachlass-
verbindlichkeiten § 2146Anzeigepflicht des Vorerben gegenüber Nachlassgläubigern
Rechtsprechung zu § 2101 BGB
28 Entscheidungen zu § 2101 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 20.01.2023 - 3 W 133/22
Berliner Testament; Errichtung in mehreren Urkunden
- KG, 12.08.2021 - 1 W 305/21
Nachweis über anerkannte Stiftung im Zeitpunkt des Erbfalls: Zwischenverfügung ...
- OLG Köln, 26.06.2019 - 26 U 67/18
Erbeinsetzung - Abgrenzung Nacherbenanwartschaftsrechts von der ...
- OLG Hamm, 11.02.1997 - 15 W 439/96
Löschung des Nacherbenvermerks
- BFH, 17.07.1974 - II R 18/69
GmbH & Co. KG - Vertragsschluß für in Gründung befindliche GmbH & Co. KG - ...
- BayObLG, 17.03.1965 - BReg. 1b Z 293/64
Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins für die gesetzlichen Erben bei ...
- BFH, 10.05.1972 - II 78/64
Nacherben - Erblasser - Vorerbe - Selbständiger Anrechnungsanspruch
- OLG Köln, 13.12.1991 - 2 Wx 33/91
Erlass eines negativen Vorbescheids bzgl. eines Erbscheins bei nicht ...
- VerfGH Bayern, 11.11.2021 - 71-VI-20
Erledigung einer Verfassungsbeschwerde nach Tod des Beschwerdeführers
- OLG Köln, 25.05.1992 - 2 Wx 21/92
Erblasser; Enkelkinder; Abkömmlinge; Ehelich; Testamentsauslegung; Nacherben; ...