Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
Titel 3 - Einsetzung eines Nacherben (§§ 2100 - 2146) |
(1) 1Der Vorerbe ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet, den Eintritt der Nacherbfolge unverzüglich dem Nachlassgericht anzuzeigen. 2Die Anzeige des Vorerben wird durch die Anzeige des Nacherben ersetzt.
(2) Das Nachlassgericht hat die Einsicht der Anzeige jedem zu gestatten, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht.
forderungen, Grund-
und Rentenschulden § 2115Zwangsvollstreckungs-
verfügungen gegen Vorerben § 2116Hinterlegung von Wertpapieren § 2117Umschreibung; Umwandlung § 2118Sperrvermerk im Schuldbuch § 2119Anlegung von Geld § 2120Einwilligungspflicht des Nacherben § 2121Verzeichnis der Erbschaftsgegenstände § 2122Feststellung des Zustands der Erbschaft § 2123Wirtschaftsplan § 2124Erhaltungskosten § 2125Verwendungen; Wegnahmerecht § 2126Außerordentliche Lasten § 2127Auskunftsrecht des Nacherben § 2128Sicherheitsleistung § 2129Wirkung einer Entziehung der Verwaltung § 2130Herausgabepflicht nach dem Eintritt der Nacherbfolge, Rechenschaftspflicht § 2131Umfang der Sorgfaltspflicht § 2132Keine Haftung für gewöhnliche Abnutzung § 2133Ordnungswidrige oder übermäßige Fruchtziehung § 2134Eigennützige Verwendung § 2135Miet- und Pachtverhältnis bei der Nacherbfolge § 2136Befreiung des Vorerben § 2137Auslegungsregel für die Befreiung § 2138Beschränkte Herausgabepflicht § 2139Wirkung des Eintritts der Nacherbfolge § 2140Verfügungen des Vorerben nach Eintritt der Nacherbfolge § 2141Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben § 2142Ausschlagung der Nacherbschaft § 2143Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse § 2144Haftung des Nacherben für Nachlass-
verbindlichkeiten § 2145Haftung des Vorerben für Nachlass-
verbindlichkeiten § 2146Anzeigepflicht des Vorerben gegenüber Nachlassgläubigern
Rechtsprechung zu § 2146 BGB
13 Entscheidungen zu § 2146 BGB in unserer Datenbank:
- BayObLG, 03.12.2019 - 1 VA 70/19
Einsichtsrecht des Anfechtungsgegners in die Insolvenzakten
- BayObLG, 12.09.2019 - 1 VA 86/19
Abgrenzung des rechtlichen Interesses vom wirtschaftlichen Interesse an ...
- BGH, 09.07.1956 - V BLw 16/56
Abweichungsrechtsbeschwerde
- LG Köln, 15.07.2014 - 2 O 534/13
Beweglicher französischer Nachlass; Erbstatut; deutsche Staatsangehörigkeit; ...
- BGH, 25.04.1961 - V BLw 1/60
Ehegatte als befreiter Hofvorerbe
- BayObLG, 04.08.1999 - 1Z BR 187/97
Erbrecht und fürstliches Hausgesetz
Zum selben Verfahren:
- BayObLG, 30.04.1998 - 1Z BR 187/97
Erbscheinsverfahrens in der Rechtsbeschwerdeinstanz
- BayObLG, 30.04.1998 - 1Z BR 187/97
- OLG Frankfurt, 08.02.1995 - 20 W 411/94
Erteilung einer Personenstandsurkunde (hier: Sterbeurkunde) für einen ...
- BGH, 22.01.1952 - IV ZB 82/51
Todeserklärung. Rechtliches Interesse
- BayObLG, 09.09.1999 - 3Z SchH 3/99
Gerichtliche Prüfung der Zulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens
Querverweise
Auf § 2146 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 5. Nachlaß- und Teilungssachen
- § 112 (Erklärungen gegenüber dem Nachlaßgericht)