Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
Titel 3 - Einsetzung eines Nacherben (§§ 2100 - 2146) |
1Gehört zur Erbschaft eine Hypothekenforderung, eine Grundschuld, eine Rentenschuld oder eine Schiffshypothekenforderung, so steht die Kündigung und die Einziehung dem Vorerben zu. 2Der Vorerbe kann jedoch nur verlangen, dass das Kapital an ihn nach Beibringung der Einwilligung des Nacherben gezahlt oder dass es für ihn und den Nacherben hinterlegt wird. 3Auf andere Verfügungen über die Hypothekenforderung, die Grundschuld, die Rentenschuld oder die Schiffshypothekenforderung findet die Vorschrift des § 2113 Anwendung.
forderungen, Grund-
und Rentenschulden § 2115Zwangsvollstreckungs-
verfügungen gegen Vorerben § 2116Hinterlegung von Wertpapieren § 2117Umschreibung; Umwandlung § 2118Sperrvermerk im Schuldbuch § 2119Anlegung von Geld § 2120Einwilligungspflicht des Nacherben § 2121Verzeichnis der Erbschaftsgegenstände § 2122Feststellung des Zustands der Erbschaft § 2123Wirtschaftsplan § 2124Erhaltungskosten § 2125Verwendungen; Wegnahmerecht § 2126Außerordentliche Lasten § 2127Auskunftsrecht des Nacherben § 2128Sicherheitsleistung § 2129Wirkung einer Entziehung der Verwaltung § 2130Herausgabepflicht nach dem Eintritt der Nacherbfolge, Rechenschaftspflicht § 2131Umfang der Sorgfaltspflicht § 2132Keine Haftung für gewöhnliche Abnutzung § 2133Ordnungswidrige oder übermäßige Fruchtziehung § 2134Eigennützige Verwendung § 2135Miet- und Pachtverhältnis bei der Nacherbfolge § 2136Befreiung des Vorerben § 2137Auslegungsregel für die Befreiung § 2138Beschränkte Herausgabepflicht § 2139Wirkung des Eintritts der Nacherbfolge § 2140Verfügungen des Vorerben nach Eintritt der Nacherbfolge § 2141Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben § 2142Ausschlagung der Nacherbschaft § 2143Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse § 2144Haftung des Nacherben für Nachlass-
verbindlichkeiten § 2145Haftung des Vorerben für Nachlass-
verbindlichkeiten § 2146Anzeigepflicht des Vorerben gegenüber Nachlassgläubigern
Rechtsprechung zu § 2114 BGB
29 Entscheidungen zu § 2114 BGB in unserer Datenbank:
- KG, 11.01.2022 - 1 W 252/21
Umfang der Verfügungsbefugnis des für Vorerbschaft eingesetzten ...
- OLG Stuttgart, 29.05.2019 - 8 W 160/19
Grundbuchverfahren: Vertretung des Nacherben durch den Vorerben mit trans- oder ...
- BGH, 24.07.2019 - XII ZB 560/18
Zur Frage der Ausgestaltung eines Behindertentestaments und eines daraus ...
- OLG Köln, 19.10.2018 - 1 U 74/17
- OLG Köln, 10.11.2016 - 2 Wx 534/16
Zulässigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts zur Aufklärung von ...
- BGH, 20.12.2012 - IX ZR 56/12
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Mitwirkung des vertraglich eingesetzten ...
- BGH, 04.12.1969 - III ZR 31/68
Errichtung eines Testaments - Auslegung eines Testaments - Belastung eines ...
- VG Augsburg, 09.07.2013 - Au 3 K 13.7
Kriegsopferfürsorge; Aufwendungsersatz; Vorerbe; unentgeltliche Verfügung
- FG Schleswig-Holstein, 06.04.2006 - 3 K 74/04
Besteuerung eines befreiten Vorerbes
- OLG Hamburg, 23.06.2004 - 2 Wx 30/04
Berücksichtigung neuer Tatsachen durch das Rechtsbeschwerdegericht; Rechtsfolgen ...