Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
| Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
| Titel 3 - Einsetzung eines Nacherben (§§ 2100 - 2146) |
Hat der Erblasser einem Abkömmling, der zur Zeit der Errichtung der letztwilligen Verfügung keinen Abkömmling hat oder von dem der Erblasser zu dieser Zeit nicht weiß, dass er einen Abkömmling hat, für die Zeit nach dessen Tode einen Nacherben bestimmt, so ist anzunehmen, dass der Nacherbe nur für den Fall eingesetzt ist, dass der Abkömmling ohne Nachkommenschaft stirbt.
forderungen, Grund-
und Rentenschulden § 2115Zwangsvollstreckungs-
verfügungen gegen Vorerben § 2116Hinterlegung von Wertpapieren § 2117Umschreibung; Umwandlung § 2118Sperrvermerk im Schuldbuch § 2119Anlegung von Geld § 2120Einwilligungspflicht des Nacherben § 2121Verzeichnis der Erbschaftsgegenstände § 2122Feststellung des Zustands der Erbschaft § 2123Wirtschaftsplan § 2124Erhaltungskosten § 2125Verwendungen; Wegnahmerecht § 2126Außerordentliche Lasten § 2127Auskunftsrecht des Nacherben § 2128Sicherheitsleistung § 2129Wirkung einer Entziehung der Verwaltung § 2130Herausgabepflicht nach dem Eintritt der Nacherbfolge, Rechenschaftspflicht § 2131Umfang der Sorgfaltspflicht § 2132Keine Haftung für gewöhnliche Abnutzung § 2133Ordnungswidrige oder übermäßige Fruchtziehung § 2134Eigennützige Verwendung § 2135Miet- und Pachtverhältnis bei der Nacherbfolge § 2136Befreiung des Vorerben § 2137Auslegungsregel für die Befreiung § 2138Beschränkte Herausgabepflicht § 2139Wirkung des Eintritts der Nacherbfolge § 2140Verfügungen des Vorerben nach Eintritt der Nacherbfolge § 2141Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben § 2142Ausschlagung der Nacherbschaft § 2143Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse § 2144Haftung des Nacherben für Nachlass-
verbindlichkeiten § 2145Haftung des Vorerben für Nachlass-
verbindlichkeiten § 2146Anzeigepflicht des Vorerben gegenüber Nachlassgläubigern
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 2107 BGB
21 Entscheidungen zu § 2107 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 26.06.2019 - 26 U 67/18
Erbeinsetzung - Abgrenzung Nacherbenanwartschaftsrechts von der ...
- OLG Nürnberg, 22.10.2012 - 14 W 31/12
Testamentsauslegung: Wegfall der Nacherbfolge bei vorhandenem Abkömmling des ...
- BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 177/80
Anordnung von Nacherbfolge der überlebenden Kinder eines Erblassers - Einsetzung ...
- BGH, 24.10.1979 - IV ZR 31/78
Auslegung der Erbeinsetzung in einer letztwilligen Verfügung - Voraussetzungen ...
- BayObLG, 09.03.1992 - BReg. 1 Z 51/91
Berücksichtigung von Adoptivkindern als Erben
- KG, 29.06.2023 - 19 W 161/21
Zum selben Verfahren:
- KG, 30.06.2023 - 19 W 161/21
Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Ersatzerbfolge der Abkömmlinge der ...
- KG, 30.06.2023 - 19 W 161/21
- BayObLG, 25.04.1991 - BReg. 1a Z 72/90
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Regeln der ergänzenden ...
- BayObLG, 07.11.1980 - BReg. 1 Z 64/80
Voraussetzungen des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins; Letztwillige ...
- BGH, 09.01.1963 - V ZR 41/61
Rechtsmittel
Querverweise
Auf § 2107 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Testament
- Vermächtnis
- § 2191 (Nachvermächtnisnehmer)