Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
| Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
| Titel 3 - Einsetzung eines Nacherben (§§ 2100 - 2146) |
(1) Wird durch das Verhalten des Vorerben oder durch seine ungünstige Vermögenslage die Besorgnis einer erheblichen Verletzung der Rechte des Nacherben begründet, so kann der Nacherbe Sicherheitsleistung verlangen.
(2) Die für die Verpflichtung des Nießbrauchers zur Sicherheitsleistung geltende Vorschrift des § 1052 findet entsprechende Anwendung.
forderungen, Grund-
und Rentenschulden § 2115Zwangsvollstreckungs-
verfügungen gegen Vorerben § 2116Hinterlegung von Wertpapieren § 2117Umschreibung; Umwandlung § 2118Sperrvermerk im Schuldbuch § 2119Anlegung von Geld § 2120Einwilligungspflicht des Nacherben § 2121Verzeichnis der Erbschaftsgegenstände § 2122Feststellung des Zustands der Erbschaft § 2123Wirtschaftsplan § 2124Erhaltungskosten § 2125Verwendungen; Wegnahmerecht § 2126Außerordentliche Lasten § 2127Auskunftsrecht des Nacherben § 2128Sicherheitsleistung § 2129Wirkung einer Entziehung der Verwaltung § 2130Herausgabepflicht nach dem Eintritt der Nacherbfolge, Rechenschaftspflicht § 2131Umfang der Sorgfaltspflicht § 2132Keine Haftung für gewöhnliche Abnutzung § 2133Ordnungswidrige oder übermäßige Fruchtziehung § 2134Eigennützige Verwendung § 2135Miet- und Pachtverhältnis bei der Nacherbfolge § 2136Befreiung des Vorerben § 2137Auslegungsregel für die Befreiung § 2138Beschränkte Herausgabepflicht § 2139Wirkung des Eintritts der Nacherbfolge § 2140Verfügungen des Vorerben nach Eintritt der Nacherbfolge § 2141Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben § 2142Ausschlagung der Nacherbschaft § 2143Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse § 2144Haftung des Nacherben für Nachlass-
verbindlichkeiten § 2145Haftung des Vorerben für Nachlass-
verbindlichkeiten § 2146Anzeigepflicht des Vorerben gegenüber Nachlassgläubigern
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 2128 BGB
27 Entscheidungen zu § 2128 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 26.06.2024 - IV ZR 288/22
Vor- und Nacherbschaft: Nutzungen der Vorerbschaft als freies Vermögen des ...
- OLG Schleswig, 30.01.2018 - 3 U 45/17
Anspruch des Nacherben gegen den Vorerben auf Sicherheitsleistung
Zum selben Verfahren:
- LG Itzehoe, 19.05.2017 - 2 O 206/16
Anspruch Nacherbe gegen Vorerbe auf Auskunft und Sicherheitsleistung
- LG Itzehoe, 19.05.2017 - 2 O 206/16
- BGH, 12.11.2021 - V ZR 271/20
Eine im Urteil nach § 255 Abs. 1 ZPO durch das Gericht bestimmte Frist beginnt ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 17.12.2020 - 9 U 85/20
Unterlassung des Betriebs einer Mobilfunksendeanlage Auslegung und ...
- OLG Stuttgart, 17.12.2020 - 9 U 85/20
- OLG Oldenburg, 22.01.2024 - 3 W 113/23
Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts für die Auskunftsklage des ...
- SG Düsseldorf, 02.12.2016 - S 29 AS 523/15
Rechtmäßige Versagung von Leistungen nach dem SGB II aufgrund fehlender ...
- BGH, 26.06.2025 - V ZB 48/24
Zulässigkeit einer noch nicht gezeugte Person als Inhaberin und Erwerberin eines ...
- OLG Rostock, 06.05.2021 - 7 W 33/21
Festsetzung der Jahresgebühr für gerichtliche Betreuungsleistung
- LG Köln, 02.10.2018 - 30 O 98/18
Querverweise
Auf § 2128 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Testament
- Einsetzung eines Nacherben
- § 2136 (Befreiung des Vorerben)
Redaktionelle Querverweise zu § 2128 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Sicherheitsleistung
- §§ 232 ff. (Arten) (zu § 2128 I)