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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 31.08.2010 - 9 WF 22/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17623
OLG Brandenburg, 31.08.2010 - 9 WF 22/10 (https://dejure.org/2010,17623)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.08.2010 - 9 WF 22/10 (https://dejure.org/2010,17623)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. August 2010 - 9 WF 22/10 (https://dejure.org/2010,17623)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Umfangsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Beiordnung eines Anwalts im Umgangsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamFR 2010, 494
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2010 - 9 WF 22/10
    Maßgebend sind daher neben Umfang und Schwierigkeit der Rechtssache auch die Fähigkeit des Beteiligten, sich mündlich oder schriftlich auszudrücken (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010, Az. XII ZB 232/09 - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2010 - 9 WF 22/10
    Auch nach der Neuregelung der Anwaltsbeiordnung bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe durch das FamFG muss aus verfassungsrechtlichen Gründen entscheidend darauf abgestellt werden, ob ein bemittelter Rechtssuchender in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (…BGH a.a.O., BVerfG NJW-RR 2007, 1713; BVerfGE 63, 380).
  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im sozialgerichtlichen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2010 - 9 WF 22/10
    Auch nach der Neuregelung der Anwaltsbeiordnung bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe durch das FamFG muss aus verfassungsrechtlichen Gründen entscheidend darauf abgestellt werden, ob ein bemittelter Rechtssuchender in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (BGH a.a.O., BVerfG NJW-RR 2007, 1713; BVerfGE 63, 380).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2010 - 16 WF 65/10

    Anwaltsbeiordnung im Gewaltschutzverfahren: Bedeutung subjektiver Kriterien bei …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2010 - 9 WF 22/10
    Die verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift des § 78 Abs. 2 FamFG gebietet es daher, dem bedürftigen Beteiligten dann einen Anwalt beizuordnen, wenn aus seiner Sicht die Sach- oder Rechtslage so schwierig ist, dass eine anwaltliche Vertretung geboten erscheint (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Mai 2010, Az. 16 WF 65/10 - zitiert nach juris).
  • KG, 12.07.2011 - 17 WF 172/11

    Verfahrenskostenhilfe: Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts in …

    Entscheidend ist dabei, ob ein bemittelter Rechtssuchender in der Lage des Verfahrenskostenhilfe nachsuchenden Beteiligten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. BGHZ 186, 70 = FamRZ 2010, 1427; OLG Brandenburg, FamFR 2010, 494 sowie Holzer/Netzer, FamFG [2011] § 78 Rn. 6;… Horndasch/Viefhues-Götsche, FamFG [2. Aufl. 2011], § 78 Rn. 28ff.).

    Die gebotene, einzelfallbezogene Prüfung erfordert hier, unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und Möglichkeiten des betreffenden Beteiligten, sich in der konkreten Situation mündlich oder schriftlich auszudrücken (vgl. OLG Brandenburg, FamFR 2010, 494) die Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Seiten der Antragstellerin:.

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