Rechtsprechung
| OLG Jena, 24.06.2011 - 1 WF 276/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 76 FamFG, §§ 76 ff FamFG, § 78 Abs 2 FamFG, Art 111 Abs 4 FGG-RG, § 21 Abs 3 RVG
Prozesskostenhilfe im Ehescheidungsverbundverfahren: Erstreckung auf ein abgetrenntes Versorgungsausgleichsverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Bewilligung der Prozesskostenhilfe im Scheidungsverbund; Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe im selbständigen Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für das Verfahren zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Scheidungsverbund
Verfahrensgang
- AG Stadtroda, 28.04.2011 - 1 F 173/09
- OLG Jena, 24.06.2011 - 1 WF 276/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1885
- FamFR 2011, 345
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.02.2011 - XII ZB 261/10
Scheidungsverbund: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe …
Auszug aus OLG Jena, 24.06.2011 - 1 WF 276/11
Weil die Erstreckung der Prozesskostenhilfe aus dem Scheidungsverbund gemäß § 624 Abs. 2 ZPO a.F. entfallen ist, muss über die beantragte Verfahrenskostenhilfe in dem selbständigen Verfahren neu entschieden werden, §§ 76 ff. FamFG (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2011, XII ZB 261/10, FamRZ 2011, 635).Dass Art. 111 Abs. 4 Satz 2 FGG-RG für die Übergangsfälle eine Fortführung als selbständige Familiensachen anordnet, schließt eine Fortführung als Folgesache aus (BGH, FamRZ 2011, 635).
Rn. 13 Weil somit auch die Erstreckung der Prozesskostenhilfe aus dem Scheidungsverbund gemäß § 624 Abs. 2 ZPO a.F. entfallen ist, muss über die beantragte Verfahrenskostenhilfe in dem selbständigen Verfahren neu entschieden werden, §§ 76 ff. FamFG (vgl. BGH, FamRZ 2011, 635; OLG Jena, AGS 2011, 134 ).
Denn nach § 21 Abs. 3 RVG handelt es sich bei der abgetrennten und der nunmehr selbständigen Folgesache um eine Angelegenheit (BGH, FamRZ 2011, 635).
- OLG Naumburg, 04.03.2010 - 8 WF 33/10
Prozesskostenhilfe im Scheidungsverbundverfahren: Fortwirkung des …
Auszug aus OLG Jena, 24.06.2011 - 1 WF 276/11
Die Frage, ob mit Rücksicht auf die in dem Altverfahren bewilligte Prozesskostenhilfe nunmehr erneut Verfahrenskostenhilfe beantragt und beschieden werden muss, war im Zeitpunkt der Vereinbarung der Beteiligten über den Versorgungsausgleich bereits seit längerem streitig (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 15. September 2010, FamFR 2010, 514 unter Hinweis auf OLG Naumburg, Beschluss vom 04. März 2010 - 8 WF 33/10, FamRZ 2011, 391; OLG Jena, Beschluss vom 24. Januar 2011, 1 WF 543/10 , AGS 2011, 134 ).Rn. 20 Die Frage, ob mit Rücksicht auf die in dem Altverfahren bewilligte Prozesskostenhilfe nunmehr erneut Verfahrenskostenhilfe beantragt und beschieden werden muss, war im Zeitpunkt der Vereinbarung der Beteiligten über den Versorgungsausgleich bereits seit längerem streitig (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 15.09.2010, FamFR 2010, 514 unter Hinweis auf OLG Naumburg, FamRZ 2011, 391;… OLG Jena, a.a.O., m w N).
- OLG Dresden, 15.09.2010 - 20 WF 785/10
Versorgungsausgleichsverfahren; ausgesetz, wiederaufgenommen, sltständige …
Auszug aus OLG Jena, 24.06.2011 - 1 WF 276/11
Die Frage, ob mit Rücksicht auf die in dem Altverfahren bewilligte Prozesskostenhilfe nunmehr erneut Verfahrenskostenhilfe beantragt und beschieden werden muss, war im Zeitpunkt der Vereinbarung der Beteiligten über den Versorgungsausgleich bereits seit längerem streitig (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 15. September 2010, FamFR 2010, 514 unter Hinweis auf OLG Naumburg, Beschluss vom 04. März 2010 - 8 WF 33/10, FamRZ 2011, 391; OLG Jena, Beschluss vom 24. Januar 2011, 1 WF 543/10 , AGS 2011, 134 ).Rn. 20 Die Frage, ob mit Rücksicht auf die in dem Altverfahren bewilligte Prozesskostenhilfe nunmehr erneut Verfahrenskostenhilfe beantragt und beschieden werden muss, war im Zeitpunkt der Vereinbarung der Beteiligten über den Versorgungsausgleich bereits seit längerem streitig (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 15.09.2010, FamFR 2010, 514 unter Hinweis auf OLG Naumburg, FamRZ 2011, 391;… OLG Jena, a.a.O., m w N).
- OLG Jena, 24.01.2011 - 1 WF 543/10
Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe im Versorgungsausgleichsverfahren: Erneuter …
Auszug aus OLG Jena, 24.06.2011 - 1 WF 276/11
Die Frage, ob mit Rücksicht auf die in dem Altverfahren bewilligte Prozesskostenhilfe nunmehr erneut Verfahrenskostenhilfe beantragt und beschieden werden muss, war im Zeitpunkt der Vereinbarung der Beteiligten über den Versorgungsausgleich bereits seit längerem streitig (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 15. September 2010, FamFR 2010, 514 unter Hinweis auf OLG Naumburg, Beschluss vom 04. März 2010 - 8 WF 33/10, FamRZ 2011, 391; OLG Jena, Beschluss vom 24. Januar 2011, 1 WF 543/10 , AGS 2011, 134 ).Rn. 13 Weil somit auch die Erstreckung der Prozesskostenhilfe aus dem Scheidungsverbund gemäß § 624 Abs. 2 ZPO a.F. entfallen ist, muss über die beantragte Verfahrenskostenhilfe in dem selbständigen Verfahren neu entschieden werden, §§ 76 ff. FamFG (vgl. BGH, FamRZ 2011, 635; OLG Jena, AGS 2011, 134 ).
- BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in …
Auszug aus OLG Jena, 24.06.2011 - 1 WF 276/11
Die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts beurteilt sich auch nach den subjektiven Fähigkeiten des betroffenen Beteiligten (BGH, FamRZ 2010, 1427). - OLG Bamberg, 29.03.1995 - 7 WF 24/95
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die ablehnende Prozeßkostenhilfeentscheidung …
Auszug aus OLG Jena, 24.06.2011 - 1 WF 276/11
Bewilligungsreife setzt unter anderem voraus, dass die aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch eine Erklärung nach § 117 ZPO ausreichend dargetan und belegt sind (OLG Bamberg, FamRZ 1996, 618).
- OLG Celle, 08.01.2014 - 10 WF 2/14
Anwaltsbeiordnung im Zusammenhang mit einer Gewaltschutzverfügung
Rn. 9 a. Soweit das Amtsgericht im Streitfall nach der objektiven wie subjektiven Schwierigkeit der Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht für geboten ansieht, steht dies in Übereinstimmung mit der ständigen und wiederholt veröffentlichten Rechtsprechung des Senates zu den Voraussetzungen für die Notwendigkeit einer Anwaltsbeiordnung in Gewaltschutzverfahren (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2010 - 10 WF 215/10 - FamRZ 2010, 2005 f. = FPR 2010, 579 f. = NdsRPfl 2010, 358 = NJW Spezial 2010, 678 = juris; vom 30. Juni 2011 - 10 WF 176/11 - FamFR 2011, 345 = BeckRS 2011, 17564 = juris = FamRZ 2011, 1971 [Ls]). - OLG Celle, 29.01.2014 - 10 WF 25/14
Erforderlichkeit einer Anwaltsbeiordnung für ein einstweiliges …
Rn. 7 Das Amtsgericht hat in der angefochtenen Entscheidung zutreffend erkannt, dass es angesichts der einfachen Sach- und Rechtslage vorliegend keiner Anwaltsbeiordnung bedurfte (vgl. insoweit auch Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2011 - 10 WF 176/11 - FamFR 2011, 345 = BeckRS 17564 = juris und vom 8. Januar 2014 - 10 WF 2/14 - BeckRS 2014, 01690 = juris).
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