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| OLG Brandenburg, 28.07.2011 - 9 UF 32/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufnahme einer Umgangssache in den Scheidungsverbund
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Einbeziehung von Verhandlungen über Regelungen des Umgangsrechts von Ehegatten im Scheidungsverbund aus Gründen des Kindeswohls; Rüge gegen eine verfahrensrechtliche Unzulässigkeit wegen Weigerung der Aufnahme der Umgangssache in den Scheidungsverbund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 24.11.2010 - 36 F 174/10
- OLG Brandenburg, 28.07.2011 - 9 UF 32/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 56
- FamFR 2011, 451
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.10.2008 - XII ZR 172/06
Abtrennung einer Sorgerechtsfolgesache
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2011 - 9 UF 32/11
Der hier vom Beschwerdeführer behauptete Verstoß gegen § 137 Abs. 1, 3 FamFG kann nur im Wege des Rechtsmittels gegen den Scheidungsbeschluss, d.h. durch Beschwerde gegen denselben geltend gemacht werden (vgl. nur BGH FamRZ 2008, 2268; 1996, 1333 zu § 628 ZPO a.F., wobei sich an dieser Grundkonzeption durch das zum 1. September 2009 in Kraft getretene FGG-RG nichts geändert hat, vielmehr § 140 Abs. 6 FamFG die isolierte Anfechtbarkeit einer - allerdings auch durch gesonderten Beschluss vorzunehmenden - Abtrennung, die lediglich Zwischenentscheidung ist, ausdrücklich ausschließt). - BGH, 08.05.1996 - XII ZR 4/96
Anfechtung der Auflösung des Scheidungsverbundes; Abtrennung von Folgesachen
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2011 - 9 UF 32/11
Der hier vom Beschwerdeführer behauptete Verstoß gegen § 137 Abs. 1, 3 FamFG kann nur im Wege des Rechtsmittels gegen den Scheidungsbeschluss, d.h. durch Beschwerde gegen denselben geltend gemacht werden (vgl. nur BGH FamRZ 2008, 2268; 1996, 1333 zu § 628 ZPO a.F., wobei sich an dieser Grundkonzeption durch das zum 1. September 2009 in Kraft getretene FGG-RG nichts geändert hat, vielmehr § 140 Abs. 6 FamFG die isolierte Anfechtbarkeit einer - allerdings auch durch gesonderten Beschluss vorzunehmenden - Abtrennung, die lediglich Zwischenentscheidung ist, ausdrücklich ausschließt). - OLG Bremen, 22.11.2010 - 4 WF 151/10
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Abtrennung einer Folgesache
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2011 - 9 UF 32/11
Ein Verstoß gegen §§ 137 Abs. 1, 140 ZPO stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der es gestattet, den Scheidungsbeschluss aufzuheben und durch Zurückverweisung nach § 117 Abs. 2 iVm § 538 Abs. 2 Nr. 7 ZPO den Verbund wieder herzustellen, wenn die abgetrennte Folgesache noch in der Vorinstanz anhängig ist (…vgl. Johannsen/Henrich-Markwardt, Familienrecht, 5. Aufl., § 140 Rdnr. 18 f.;… Horndasch/Viefhues-Roßmann, FamFG, § 140 Rdnr. 40 ff.; OLG Bremen, Beschluss vom 22. November 2010, Az. 4 WF 151/10 zu § 137 Abs. 2 FamFG).
- OLG Brandenburg, 29.04.2021 - 13 UF 173/20
Zulässigkeit der Abtrennung der Folgesache Güterrecht aus dem Scheidungsverbund
Wird nämlich dem Scheidungsantrag - wie hier (vgl. dazu nachstehend) - zu Unrecht vor der Entscheidung über eine Folgesache stattgegeben, entsteht eine selbstständige Beschwer, die (nur) mit Rechtsmitteln gegen den Scheidungsbeschluss gerügt werden kann (BGH NJW 2009, 74; OLG Zweibrücken BeckRS 2011, 25205; OLG Brandenburg FamFR 2011, 451; OLG Saarbrücken FamFR 2011, 220; OLG Bremen FamFR 2011, 38;… BeckOK FamFG/Weber, 38. Ed., § 140 FamFG Rn. 21).
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