Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 5 LA 240/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anforderungen an die Gewährung eines Familienzuschlags an einen geschiedenen Beamten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBesG § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
Anforderungen an die Gewährung eines Familienzuschlags an einen geschiedenen Beamten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Voraussetzungen für Anspruch auf Familienzuschlag
- unterhalt24.com (Kurzinformation)
Anspruch eines geschiedenen Beamten auf Familienzuschlag nur wenn der Unterhalt belegt wurde
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Gewährung eines Familienzuschlags an einen geschiedenen Beamten
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 11.08.2010 - 1 A 42/08
- OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 5 LA 240/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 306
- FamRZ 2013, 982
- FamFR 2012, 468
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 5 LA 326/04
Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge und des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 5 LA 240/10
Der Zulassungsantragsteller muss deshalb substantiiert darlegen, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss er darlegen, dass er bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben er nunmehr rügt, hingewirkt hat oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Nds. OVG, Beschluss vom 12.2.2008 - 5 LA 326/04 -, juris Rn. 3; vgl. BVerwG…, Beschluss vom 20.9.2007 - BVerwG 4 B 38.07 -, juris Rn. 3).Dagegen stellt die Aufklärungsrüge kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Vorinstanz, vor allem das Unterlassen förmlicher Beweisanträge, zu kompensieren (Nds. OVG, Beschluss vom 12.2.2008, a. a. O.).
- BVerwG, 19.09.1991 - 2 C 28.90
Besoldungsrecht - Ortszuschlag - Gemeinderecht - Dienstanweisung des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 5 LA 240/10
Rn. 5 Zutreffend, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19.9.1991 - BVerwG 2 C 28.90 -, juris Rn. 13) und durch das Zulassungsvorbringen nicht in Frage gestellt ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass der Anspruch eines geschiedenen Beamten auf einen Familienzuschlag der Stufe 1 gem. § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBesG voraussetzt, dass der Beamte dem früheren Ehegatten aus der letzten Ehe zum Unterhalt verpflichtet ist und diese Unterhaltsverpflichtung mindestens die Höhe des Familienzuschlags erreicht. - BVerwG, 11.09.2009 - 2 B 29.09
Arbeitszeitgutschrift für Fahrzeiten mit dem Mautkontrollfahrzeug zwischen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 5 LA 240/10
Maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht vorliegt, ist der materiell-rechtliche Standpunkt des Verwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.9.2009 - BVerwG 2 B 29.09 -, juris Rn. 9). - BVerwG, 20.09.2007 - 4 B 38.07
Die allein auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 5 LA 240/10
Der Zulassungsantragsteller muss deshalb substantiiert darlegen, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss er darlegen, dass er bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben er nunmehr rügt, hingewirkt hat oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Nds. OVG…, Beschluss vom 12.2.2008 - 5 LA 326/04 -, juris Rn. 3; vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.9.2007 - BVerwG 4 B 38.07 -, juris Rn. 3).
- OVG Niedersachsen, 25.09.2018 - 5 LB 98/16
Ehegattenunterhalt; Ehescheidung; Entreicherung; nacheheliche …
Dies erschwert zwar die Klärung der Frage, was zwischen den Beteiligten seinerzeit vereinbart worden ist, schließt aber die Prüfung des Bestehens einer "Unterhaltsverpflichtung aus der Ehe" im Sinne des § 40 Abs. 1 Nr. 3 BBesG a. F. nicht aus (in diesem Sinne auch Nds. OVG, Beschluss vom 23.8.2012 - 5 LA 240/10 -, juris Rn. 7, 9ff.). - VG Köln, 03.02.2016 - 23 K 6376/14 Rn. 26 Vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19. September 1991 -2 C 28.90 -, juris, Rz. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. August 2012 - 5 LA 240/10 -, juris, Rz. 5.
Rn. 38 Vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. August 2012 - 5 LA 240/10 -, juris, Rz. 9, 11; VG Hamburg, Urteil vom 16. November 1999 - 15 VG 3021/97 -, juris, Rz. 16; vgl. auch zu § 40 Abs. 3 und 5 BBesG a.F. BayVGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 3 ZB 09.1511 -, juris, Rz. 6.
- VGH Bayern, 04.07.2013 - 3 ZB 09.1511
Bezug von Kinderanteilen im Familienzuschlag; Notwendige Angaben; …
Rn. 6 Der geschiedene Beamte, der die Zahlung des Familienzuschlags beansprucht, hat im Rahmen der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht die für eine Entscheidung über den Antrag notwendigen tatsächlichen Angaben zu machen (vgl. zum Nachweis der Unterhaltsverpflichtung (§ 40 Abs. 1 Nr. 3 BBesG) für den Familienzuschlag Stufe 1 OVG Lüneburg v. 23.8.2012 - 5 LA 240/10 - juris Rn. 9;… VG Frankfurt v. 5.9.2005 - 9 E 1125/05 - juris Rn. 19 ff.;… VG Hamburg v. 16.11.1999 - 15 VG 3021/97 - juris Rn. 16;… VG Berlin v. 4.2.1998 - 28 A 262.96 - juris Rn. 17). - OLG Frankfurt, 26.03.2013 - 6 UF 66/12
Versorgungsausgleich: Beschwerdebefugnis des Versorgungsträgers
Rn. 4 Zu II. Die form- und fristgerecht eingelegten Beschwerden der weiteren Beteiligten zu 1. und 4. sind zulässig; insbesondere sind die Versorgungsträger beschwerdebefugt gemäß § 59 FamFG, denn sie rügen eine fehlerhafte Ermessensausübung im Rahmen der Anwendung von § 18 VersAusglG mit für sie als Versorgungsträger möglicherweise nachteiligen Folgen, weil die steuergeförderten Zulagenversicherungen mit der jeweiligen Grundversicherung verknüpft sind und bei isolierter Behandlung eine für die beteiligten Eheleute steuerschädliche Verwendung entstehen kann, für die nicht ausschließbar auch der Versorgungsträger in die Haftung geraten könnte, ihm aber jedenfalls sogar zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen kann (vgl. zu dieser Fallgruppe OLG Frankfurt, FamRZ 2012, 1308, 1309; OLG Saarbrücken, FamRZ 2012, 306 = FamFR 2012, 468 m. Anm. Schwamb; insoweit noch offen gelassen BGH, Beschluss vom 09.01.2013, XII ZB 550/11, Tz. 18 = FamRB 2013, 102 mit Anm. Schwamb). - VG Saarlouis, 17.11.2015 - 2 K 875/14
Klage wegen Weitergewährung des Familienzuschlags nach Scheidung und …
Rn. 23 vgl. Beschluss vom 23.08.2012 -5 LA 240/10-, juris.
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