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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 17.11.2011 - 6 UF 110/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2681
OLG Saarbrücken, 17.11.2011 - 6 UF 110/11 (https://dejure.org/2011,2681)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.11.2011 - 6 UF 110/11 (https://dejure.org/2011,2681)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. November 2011 - 6 UF 110/11 (https://dejure.org/2011,2681)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • beck.de PDF

    § 1603 Abs. 2 BGB
    Keine Berücksichtigung von Umgangskosten im Rahmen des Kindesunterhalts bei Umzug des Unterhaltspflichtigen zu neuer Lebensgefährtin

  • fr-blog.com

    Umzug nicht auf Kosten des Kindesunterhalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2; BGB § 1601
    Umfang der Erwerbsobliegenheiten des gegenüber minderjährigen Kindern Unterhaltspflichtigen; Zurechnung von fiktiven Einkünften wegen Aufgabe einer gut bezahlten Anstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Umzug nicht auf Kosten des Kindes-Unterhalts

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt wegen Umzug kürzen?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Berücksichtigung von Umzugskosten

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Umzug nicht auf Kosten des Kindes-Unterhalts

  • ra-braune.de (Kurzinformation)

    Der Umzug zur Freundin muss warten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Umzug bei Unterhaltsgefährdung?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Erwerbsobliegenheiten des gegenüber minderjährigen Kindern Unterhaltspflichtigen; Zurechnung von fiktiven Einkünften wegen Aufgabe einer gut bezahlten Anstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 797
  • FamFR 2012, 9
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 03.12.2008 - XII ZR 182/06

    Familienrecht - Zurechnung fiktiver Einkünfte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2011 - 6 UF 110/11
    Voraussetzung einer Zurechnung fiktiver Einkünfte ist mithin, dass der Unterhaltspflichtige die ihm zumutbaren Anstrengungen, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden, nicht oder nicht ausreichend unternommen hat und dass bei genügenden Bemühungen eine reale Beschäftigungschance bestanden hätte (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 793 und 626; BGH FamRZ 2011, 1041; 2009, 314).

    Rn. 25 Hiernach ist auch unter Zugrundelegung eines Einkommens des Antragsgegners in zuvor tatsächlich erzielter Höhe unter gebotener Anwendung der Steuerklasse I/0,5 und Berücksichtigung fiktiven berufsbedingten Aufwandes (BGH FamRZ 2009, 314; Senatsbeschluss vom 25. August 2011 - 6 UF 68/11 -), der bei Aufnahme einer Stelle im Saarland oder dessen näherer Umgebung und entsprechender Wohnsitznahme aber überschaubar geblieben wäre, gegen die Annahme des Familiengerichts, der Antragsgegner könnte seit April 2010 mit einer Beschäftigung in der Nähe des Wohnorts P.s - nachdem dann keine nennenswerten Umgangskosten entstanden wären - den Mindestunterhalt für P. bestreiten, nichts zu erinnern, und zwar auch unter Einbeziehung der zwischenzeitlichen Entwicklungen am Arbeitsmarkt.

  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 126/06

    Voraussetzungen des Volljährigenunterhalts wegen Erwerbslosigkeit; Umfang der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2011 - 6 UF 110/11
    Hinsichtlich letzterer ist darauf abzustellen, ob sie existiert hätte, wenn der Unterhaltspflichtige von Anfang an seiner Erwerbsobliegenheit genügt hätte (BGH FamRZ 2008, 2104 und 872).

    Ist eine sichere rückblickende Einschätzung nicht mehr möglich, gehen verbleibende Zweifel hinsichtlich einer fehlenden realen Beschäftigungschance zu Lasten des beweisbelasteten Unterhaltspflichtigen (BVerfG FamRZ 2003, 661; BGH FamRZ 2008, 2104); denn die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen seiner Leistungsfähigkeit trifft - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG FamRZ 1985, 143) - ihn (BGH FamRZ 2008, 594).

  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3031/08

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2011 - 6 UF 110/11
    Voraussetzung einer Zurechnung fiktiver Einkünfte ist mithin, dass der Unterhaltspflichtige die ihm zumutbaren Anstrengungen, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden, nicht oder nicht ausreichend unternommen hat und dass bei genügenden Bemühungen eine reale Beschäftigungschance bestanden hätte (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 793 und 626; BGH FamRZ 2011, 1041; 2009, 314).

    Rn. 17 Schließlich muss das dem Unterhaltspflichtigen fiktiv zugeschriebene, der Höhe nach im Wege der Schätzung nach § 287 ZPO zu ermittelnde (vgl. BGH FamRZ 1986, 885) Einkommen von ihm realistisch erzielt werden können, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiographie und Gesundheitszustand und dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 793 und 626).

  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03

    Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2011 - 6 UF 110/11
    Rn. 27 Danach kommt es nicht mehr darauf an, dass der Antragsgegner in seiner Beschwerde die weitere tragende Erwägung des Familiengerichts nicht in Frage gestellt hat (vgl. BGH NJW 2011, 2367), dass der Antragsgegner aufgrund seiner Verbindlichkeiten verpflichtet gewesen sein könnte, Verbraucherinsolvenz zu beantragen (vgl. dazu BGH FamRZ 2005, 608).
  • BGH, 27.09.2000 - XII ZR 174/98

    Umfang des Übergangs von Unterhaltsansprüchen auf den Träger der Sozialhilfe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2011 - 6 UF 110/11
    Ab Dezember 2011 - dem Monat nach der letzten mündlichen Verhandlung - ist P. für den gesamten Unterhaltsanspruch aktivlegitimiert, auch soweit er in Zukunft auf den Landkreis W. übergehen sollte (siehe zum Ganzen BGH FamRZ 2001, 619; 1995, 1131).
  • BGH, 15.06.2011 - XII ZB 572/10

    Wiedereinsetzungantrag in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist: Inhaltliche …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2011 - 6 UF 110/11
    Rn. 27 Danach kommt es nicht mehr darauf an, dass der Antragsgegner in seiner Beschwerde die weitere tragende Erwägung des Familiengerichts nicht in Frage gestellt hat (vgl. BGH NJW 2011, 2367), dass der Antragsgegner aufgrund seiner Verbindlichkeiten verpflichtet gewesen sein könnte, Verbraucherinsolvenz zu beantragen (vgl. dazu BGH FamRZ 2005, 608).
  • BGH, 14.06.1995 - XII ZR 171/94

    Geltendmachung von Ansprüchen auf künftigen Unterhalt durch Sozialhilfebezieher

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2011 - 6 UF 110/11
    Ab Dezember 2011 - dem Monat nach der letzten mündlichen Verhandlung - ist P. für den gesamten Unterhaltsanspruch aktivlegitimiert, auch soweit er in Zukunft auf den Landkreis W. übergehen sollte (siehe zum Ganzen BGH FamRZ 2001, 619; 1995, 1131).
  • OLG Nürnberg, 10.11.2003 - 10 WF 3523/03

    Kein Wechsel der Berufstätigkeit bei Gefährdung des Regelbedarfs eines …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2011 - 6 UF 110/11
    Abgesehen davon, dass er nach Lage der ebenfalls zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Akten des Sorgerechtsverfahrens 2 F 214/10 SO mit dieser zeitweise im Saarland zusammengelebt hat, haben solche Belange der privaten Lebensführung jedenfalls dann - und allein dies bedarf vorliegend der Entscheidung - regelmäßig und so auch hier zurückzustehen, wenn der Mindestunterhalt eines minderjährigen Kindes in Rede steht, den ein nicht mit seinem neuen Partner verheirateter Unterhaltspflichtiger schuldet (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2004, 1312).
  • BGH, 04.05.2011 - XII ZR 70/09

    Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern: Abänderung einer …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2011 - 6 UF 110/11
    Voraussetzung einer Zurechnung fiktiver Einkünfte ist mithin, dass der Unterhaltspflichtige die ihm zumutbaren Anstrengungen, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden, nicht oder nicht ausreichend unternommen hat und dass bei genügenden Bemühungen eine reale Beschäftigungschance bestanden hätte (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 793 und 626; BGH FamRZ 2011, 1041; 2009, 314).
  • BGH, 09.01.2008 - XII ZR 170/05

    Umfang des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2011 - 6 UF 110/11
    Ist eine sichere rückblickende Einschätzung nicht mehr möglich, gehen verbleibende Zweifel hinsichtlich einer fehlenden realen Beschäftigungschance zu Lasten des beweisbelasteten Unterhaltspflichtigen (BVerfG FamRZ 2003, 661; BGH FamRZ 2008, 2104); denn die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen seiner Leistungsfähigkeit trifft - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG FamRZ 1985, 143) - ihn (BGH FamRZ 2008, 594).
  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89

    Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen; …

  • BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02

    Berücksichtigung einer nicht mehr ausgeübten Nebenbeschäftigung bei der …

  • BGH, 27.11.2002 - XII ZR 295/00

    Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltsverpflichteten bei Inanspruchnahme aus …

  • BVerfG, 14.11.1984 - 1 BvR 14/82

    Unterhaltspflicht - Wiederheirat - Elternteil

  • BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 45/85

    Darlegungs- und Beweislast des unterhaltsberechtigten Ehegatten für Bemühung um …

  • BGH, 11.05.1988 - IVb ZR 42/87

    Änderung der Steuerklasse; Wegfall von Unterhaltsverpflichtungen; Versetzung in …

  • OLG Köln, 21.11.2006 - 4 WF 159/06

    Gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber Minderjährigen

  • OLG Schleswig, 22.10.2012 - 10 UF 137/12

    Versorgungsausgelich: Wirksamkeit von Vereinbarungen der Ehegatten über die …

    Dass eine Beamtenversorgung aufgrund des Versorgungsausgleichs nur geringfügig gekürzt wird, berührt den Regelungsbereich insoweit nicht (Bergner, Anmerkung zum Beschluss des OLG Schleswig v. 18.10.2011, Az. 13 UF 72/11 in FamFR 2012, S. 9).
  • OLG Hamm, 17.01.2013 - 2 UF 53/12

    Kindesvater schuldet Kindesunterhalt nach dem fiktiven Einkommen eines …

    Ob Belange der privaten Lebensführung jedenfalls dann regelmäßig und so auch hier zurückzustehen haben, wenn der Mindestunterhalt in Rede steht (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.11.2011 - 6 UF 110/11 - FamFR 2012, 9; OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.11.2003 - 10 WF 3523/03 - FamRZ 2004, 1312), mag dahinstehen.
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