Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 06.09.2013 - 13 WF 745/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 90 Abs 2 Nr 8 SGB 12, § 114 ZPO, § 115 Abs 3 ZPO
Verfahrenskostenhilfe: Grenzwert für ein als Schonvermögen zu belassendes Familienheim; Erweiterung eines Kredits zur Verfahrenskostenfinanzierung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 115 Abs. 3
Einsatz des Familienheims für die Prozesskosten; Einsatz von Kreditmitteln - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe für Alleinerziehende mit zwei Kindern mit 128 qm großer Eigentumswohnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einsatz des Familienheims für die Prozesskosten; Einsatz von Kreditmitteln
Verfahrensgang
- AG Bad Neuenahr-Ahrweiler - 61 F 167/13
- OLG Koblenz, 14.08.2013 - 13 WF 745/13
- OLG Koblenz, 06.09.2013 - 13 WF 745/13
Papierfundstellen
- FamFR 2013, 503
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 9 WF 113/10
Verfahrenskostenhilfe: Selbstgenutzte Eigentumswohnung als angemessener …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.09.2013 - 13 WF 745/13
Bei einer geringeren Personenzahl ist eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen (im Anschluss an OLG Saarbrücken, 9. Dezember 2010, 9 WF 113/10, FamRZ 2011, 1159).Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe dar, wobei unter der Geltung des außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (§ 39 Abs. 2) der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 236 und OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159).
Schon aus Gründen der Rechtssicherheit besteht kein Anlass, von diesen herausgearbeiteten Grenzwerten und dem in der Rechtsprechung eingebürgerten Wert von 20 qm abzuweichen (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2006 - 9 W 13/06 - juris; BSG, NZS 2007, 428).
- BGH, 31.10.2007 - XII ZB 55/07
Einsatz von durch Veräußerung des früheren Familienheims erlangten Vermögens für …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.09.2013 - 13 WF 745/13
Nimmt der Bedürftige ohnehin einen Kredit auf, kommt eine Bewilligung von Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe nicht in Betracht, wenn nicht ersichtlich ist, dass der Kredit nicht noch um einen für die Verfahrensfinanzierung benötigten geringfügigen Betrag hätte erhöht werden können (im Anschluss an BGH, 31. Oktober 2007, XII ZB 55/07, FamRZ 2008, 250).Es ist nicht ersichtlich, dass dieser insbesondere angesichts des guten Einkommens der Antragstellerin nicht noch um den hier für die Verfahrensfinanzierung benötigten geringfügigen Betrag hätte erhöht werden können (vgl. BGH FamRZ 2008, 250).
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.09.2013 - 13 WF 745/13
Schon aus Gründen der Rechtssicherheit besteht kein Anlass, von diesen herausgearbeiteten Grenzwerten und dem in der Rechtsprechung eingebürgerten Wert von 20 qm abzuweichen (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2006 - 9 W 13/06 - juris; BSG, NZS 2007, 428). - OLG Brandenburg, 22.11.2006 - 9 W 13/06
Prozesskostenhilfe: Abzugsfähige Verpflichtungen bei der Einkommensberechnung
Auszug aus OLG Koblenz, 06.09.2013 - 13 WF 745/13
Schon aus Gründen der Rechtssicherheit besteht kein Anlass, von diesen herausgearbeiteten Grenzwerten und dem in der Rechtsprechung eingebürgerten Wert von 20 qm abzuweichen (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2006 - 9 W 13/06 - juris; BSG, NZS 2007, 428). - OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 2 WF 105/99
Beurteilung der Angemessenheit eines Hausgrundstückes nach dem …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.09.2013 - 13 WF 745/13
Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe dar, wobei unter der Geltung des außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (§ 39 Abs. 2) der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 236 und OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159).
- VGH Bayern, 27.07.2017 - 15 C 14.2047
Einsetzung von Schonvermögen bei Prozesskostenhilfe
Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe dar (OLG Koblenz, B.v. 6.9.2013 - 13 WF 745/13 - juris Rn. 5).Damit wird die von der Rechtsprechung in Orientierung an die (wenngleich außer Kraft getretene) Regelung in § 39 II. WoBauG a.F. angenommene Angemessenheitsgrenze für einen Vierpersonenhaushalt von 130 m² (…vgl. OVG NRW, B.v. 15.1.2014 - 12 B 1478/13 - juris Rn. 20 m.w.N.; OLG Koblenz, B.v. 6.9.2013 - 13 WF 745/13 - juris Rn. 5 m.w.N.) deutlich überschritten.
... Euro (vgl. OLG Koblenz, B.v. 6.9.2013 - 13 WF 745/13 - juris Rn. 10), zumal die Darlehensschuld auch durch die Verpfändung der Rechte aus einem Bausparvertrag, auf dem sich zwischenzeitlich ein angespartes Vermögen von mehr als ... Euro befindet, gesichert ist.
- OLG Koblenz, 23.09.2013 - 13 WF 860/13
Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung von "Kostgeld" als Einkommen; schlüssige …
Unabhängig davon, ob die Wohnung der Antragstellerin ihrer Größe nach noch unter den Schutz nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII fallen würde, was vorliegend grundsätzlich nur bei einer Wohnungsgröße von maximal 70 qm der Fall wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 06.09.2013 - 13 WF 745/13 - juris und OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159), genießt das Hausanwesen bereits deshalb keinen Schutz als angemessenes Hausgrundstück nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII, weil es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt und nicht lediglich von dem in § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII genannten Personenkreis bewohnt wird. - FG Hamburg, 18.02.2014 - 3 K 257/13
AO / FGO: Bestandskräftige Ablehnung eines Steuer-Billigkeitserlasses - SGB II / …
Rn. 97 Bei weniger als 4 Personen werden je Person 20 qm abgezogen (Schiedsgericht Hamburg vom 05.05.2009, SchiedsVZ 2010, 173); typisierend ist diese Reduzierung jedoch auf eine Belegung mit bis zu zwei Personen zu begrenzen, das heißt bei einem Einfamilienhaus auf [130 ./. (2 x 20) = ] 90 qm (BSG, Urteile vom 12.12.2013 B 14 AS 90/12 R, BeckRS, Juris Rz. 30-32; vom 07.11.2006 B 7b AS 2/05 R, BSGE 97, 203, NZS 2007, 428 Rz. 21 f.; Beschlüsse OLG Koblenz vom 06.09.2013 13 WF 745/13, FamFR 2013, 503; LAG Sachsen-Anhalt vom 18.04.2013 L 5 AS 76/08, Juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 03.02.2012 6 Ta 9/12, Juris; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II § 12 Rz. 208 ff., 211, 211a; Radüge in JurisPK-SGB 11, 3.
- OLG Jena, 30.04.2015 - 4 WF 32/15
Angemessenheit eines Hausgrundstücks im Sinne § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII
Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe dar, wobei unter der Geltung des außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (§ 39 Abs. 2) der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Koblenz, FamFR 2013, 503 OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 236 und OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159 ). - OLG Jena, 22.05.2014 - 4 WF 194/14
Prozesskostenhilfe, Einsatz eines Einfamilienhauses als Vermögen
Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe dar, wobei unter der Geltung des außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (§ 39 Abs. 2) der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Koblenz, FamFR 2013, 503; OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 236 und OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159). - VG Frankfurt/Main, 06.01.2016 - 3 K 2556/14
Eine unbillige Härte i. S. d. § 29 Abs. 3 BAföG liegt dann vor, wenn die …
Deshalb orientiert sich die Rechtsprechung insgesamt (…BSG a. a. O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.09.2013 - 13 WF 745/13 - Juris; LAG Rheinland-Pfalz, 2011 - 11 Ta 169/11 - Juris) einschließlich des erkennenden Gerichts weiterhin an den Wohnflächengrenzen des 2. WoBauG unter Berücksichtigung der Zahl der Bewohner.
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