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   OLG Saarbrücken, 21.12.2009 - 6 WF 128/09   

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https://dejure.org/2009,6505
OLG Saarbrücken, 21.12.2009 - 6 WF 128/09 (https://dejure.org/2009,6505)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.12.2009 - 6 WF 128/09 (https://dejure.org/2009,6505)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Dezember 2009 - 6 WF 128/09 (https://dejure.org/2009,6505)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 78 Abs. 2 FamFG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Abstammungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121
    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Abstammungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1157
  • MDR 2010, 589
  • FamRZ 2010, 1001
  • FamRB 2010, 139
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.12.2009 - 6 WF 128/09
    Bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass sich der um Beiordnung nachsuchende Beteiligte mündlich und schriftlich nicht ausreichend auszudrücken vermag, so kann dahinstehen, ob entgegen der gesetzgeberischen Absicht aus verfassungsrechtlichen Gründen (BVerfG FamRZ 2002, 531; NJW-RR 2007, 713) im Einzelfall auch die subjektiven Fähigkeiten dieses Beteiligten berücksichtigt werden müssen.

    Soweit das Bundesverfassungsgericht aufgrund der durch Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbrieften Rechtsschutzgleichheit (BVerfGE 81, 347) bei der Prüfung der Frage, ob ein Rechtsanwalt beizuordnen ist, auch die Berücksichtigung der Fähigkeit des Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken anmahnt (BVerfG FamRZ 2002, 531; NJW-RR 2007, 713), führt auch dies zu keiner anderen Beurteilung.

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 188/05

    Erstattung von Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben wegen unerbetener

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.12.2009 - 6 WF 128/09
    Bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass sich der um Beiordnung nachsuchende Beteiligte mündlich und schriftlich nicht ausreichend auszudrücken vermag, so kann dahinstehen, ob entgegen der gesetzgeberischen Absicht aus verfassungsrechtlichen Gründen (BVerfG FamRZ 2002, 531; NJW-RR 2007, 713) im Einzelfall auch die subjektiven Fähigkeiten dieses Beteiligten berücksichtigt werden müssen.

    Soweit das Bundesverfassungsgericht aufgrund der durch Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbrieften Rechtsschutzgleichheit (BVerfGE 81, 347) bei der Prüfung der Frage, ob ein Rechtsanwalt beizuordnen ist, auch die Berücksichtigung der Fähigkeit des Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken anmahnt (BVerfG FamRZ 2002, 531; NJW-RR 2007, 713), führt auch dies zu keiner anderen Beurteilung.

  • BGH, 18.02.2009 - XII ZB 137/08

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.12.2009 - 6 WF 128/09
    Diesbezüglich ist ein enger Maßstab anzulegen, wobei es gegen eine Beiordnung spricht, wenn die Beteiligten gleichgerichtete Interessen verfolgen (vgl. BGH FamRZ 2009, 857).

    Die Beteiligten haben (anders etwa als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall FamRZ 2007, 1968) in diesem in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einfachen Verfahren von Beginn an gleichgerichtete Interessen verfolgt (siehe zum Aspekt des Grades der Streitigkeit des Verfahrens auch BGH FamRZ 2009, 857).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.12.2009 - 6 WF 128/09
    Soweit das Bundesverfassungsgericht aufgrund der durch Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbrieften Rechtsschutzgleichheit (BVerfGE 81, 347) bei der Prüfung der Frage, ob ein Rechtsanwalt beizuordnen ist, auch die Berücksichtigung der Fähigkeit des Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken anmahnt (BVerfG FamRZ 2002, 531; NJW-RR 2007, 713), führt auch dies zu keiner anderen Beurteilung.
  • BGH, 11.09.2007 - XII ZB 27/07

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.12.2009 - 6 WF 128/09
    Die Beteiligten haben (anders etwa als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall FamRZ 2007, 1968) in diesem in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einfachen Verfahren von Beginn an gleichgerichtete Interessen verfolgt (siehe zum Aspekt des Grades der Streitigkeit des Verfahrens auch BGH FamRZ 2009, 857).
  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 218/11

    Verfahrenskostenhilfe im Vaterschaftsanfechtungsverfahren:

    (2) Die Gegenmeinung vertritt die Auffassung, dass bei der Frage, ob ein Rechtsanwalt beizuordnen sei, ein enger Maßstab anzulegen sei (OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 1001).
  • OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 15 WF 65/11

    Verfahrenskostenhilfe im Abstammungsverfahren: Erforderlichkeit der Beiordnung

    Auch verfahrensrechtliche Schwierigkeiten bestehen nicht (vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 28.07.2010 - 23 WF 535/10 - juris Rn. 12; gegen die Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Abstammungsverfahren, in dem die Beteiligten gleichgerichtete Interessen verfolgen auch OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, 1001).
  • OLG Dresden, 30.06.2010 - 24 WF 558/10

    Vaterschaft; Feststellung; Eltern-Kind-Verhältnis

    Unbeantwortet kann allerdings bleiben, ob in Abstammungssachen schon die Schwere des Eingriffs in die Rechte eines Beteiligten die Beiordnung eines Rechtsanwalts rechtfertigt (so OLG Frankfurt, Beschluss 17.12.2009, Az. 5 WF 267/09; a.A. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.12.2009, Az. 6 WF 128/09, unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2010 - 16 WF 65/10

    Anwaltsbeiordnung im Gewaltschutzverfahren: Bedeutung subjektiver Kriterien bei

    dd) Demgegenüber wird von anderen Teilen der Rechtsprechung vertreten, dass der Entscheidung des Gesetzgebers zu folgen und allein auf die objektive Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage -und auch nicht auf die Schwere des Eingriffs in die Rechte des Beteiligten- abzustellen sei (OLG Saarbrücken FamRB 2010, 139, wobei unentschieden geblieben ist, ob im Einzelfall unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch subjektive Fähigkeiten eines Beteiligten zu berücksichtigen sind; KG, B. v. 14.01.2010, 19 WF 136/09 -juris-; OLG Celle, 10. Zivilsenat, B. v. 15.02.2010, 10 WF 59/10 -juris-).
  • OLG Schleswig, 13.10.2010 - 13 WF 134/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vaterschaftsfestsetzungsverfahren

    Maßgebend ist daher (zumindest in erster Linie) die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage aus objektiver Sicht (vgl. OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, 1001 ).
  • AG Ludwigslust, 08.06.2010 - 5 F 135/10

    Verfahrenskostenhilfe für ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Voraussetzungen

    Der Vortrag des Antragstellers selbst ist in tatsächlicher Hinsicht einfach, so dass er bzw. seine gesetzliche Vertreterin in der Lage gewesen wäre, diesen Vortrag persönlich anzubringen (vgl. zum Ganzen OLG Saarbrücken FamRB 2010, 139; OLG Schleswig MDR 2003, 393).
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