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   LG Hildesheim, 01.09.2008 - 7 S 41/08   

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https://dejure.org/2008,25966
LG Hildesheim, 01.09.2008 - 7 S 41/08 (https://dejure.org/2008,25966)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 01.09.2008 - 7 S 41/08 (https://dejure.org/2008,25966)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 01. September 2008 - 7 S 41/08 (https://dejure.org/2008,25966)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Eheliche Lebensgemeinschaft: Anspruch auf Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts aus einer Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB; § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB; § 114 ZPO
    Rückübertragung einer Kraftfahrzeugversicherung aus ungerechtfertigter Bereicherung sowie auf Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts eines Ehegatten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückübertragung einer Kraftfahrzeugversicherung aus ungerechtfertigter Bereicherung sowie auf Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts eines Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Trennung - Rückübertragung der Kraftfahrzeugversicherung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1446
  • FamRZ 2009, 608
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Flensburg, 07.06.2006 - 1 T 30/06

    Getrenntleben der Ehegatten: Pflicht zur Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts

    Auszug aus LG Hildesheim, 01.09.2008 - 7 S 41/08
    In diesem Zusammenhang ist anerkannt, dass ein Ehegatte dem anderen aus der ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet sein kann, den vom anderen erzielten Schadensfreiheitsrabatt einer Kraftfahrzeugversicherung im Falle der Trennung zu übertragen (vgl. nur LG Freiburg, FamRZ 2007, 146; LG Flensburg, NJW-RR 2006, 1300; Wacke, in MüKo, BGB, 4. Aufl., § 1353 Rn. 28).
  • OLG Frankfurt, 13.12.2004 - 15 U 47/04

    Unentgeltliche Mitarbeit des Vaters einer Verlobten beim Hausbau des späteren

    Auszug aus LG Hildesheim, 01.09.2008 - 7 S 41/08
    Für einen Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung reicht zwar die nur einseitige Erwartung des Leistenden nicht aus; erforderlich ist vielmehr eine tatsächliche Einigung der Beteiligten über den bezweckten Erfolg, die jedoch nicht den Charakter einer vertraglichen Bindung haben darf (vgl. BGH NJW 1989, 2747; OLG Frankfurt, FamRZ 2005, 1833).
  • OLG Stuttgart, 12.04.1989 - 17 AR 2/89
    Auszug aus LG Hildesheim, 01.09.2008 - 7 S 41/08
    Die Zivilgerichte sind für die Entscheidung zuständig (OLG Stuttgart, FamRZ 1989, 763).
  • OLG Celle, 23.12.2016 - 19 UF 97/16

    Übertragung des auf der Nutzung eines Fahrzeugs durch den anderen Ehegatten

    Hieraus wird der Anspruch abgeleitet, dass ein Ehegatte verpflichtet sein kann, den auf der Nutzung eines Fahrzeugs durch den anderen Ehegatten beruhenden Schadensfreiheitsrabatt einer Kraftfahrzeugversicherung im Fall der Trennung zu übertragen, soweit dieser nur formal aufgrund der Gestaltung der Versicherungsverträge im Vermögen des einen Ehegatten entstanden ist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2011, 1227 = FamRZ 2011, 1795 [Leitsatz]; LG Flensburg, FamRZ 2007, 146 ; LG Freiburg FamRZ 2007, 146 f. ; LG Hildesheim FamRZ 2009, 608 f. ; Palandt/Brudermüller, BGB, 76. Aufl., § 1353 Rn. 16; FAKommFamR-Weinreich, 5. Aufl., § 1353 Rn. 30; Klein/Roßmann, Handbuch Familienvermögensrecht, 2. Aufl., Kap. 2, Rn. 949 ff. jeweils m.w.Nw.).
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