Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.06.2011

Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2011 - XII ZB 80/11   

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https://dejure.org/2011,5013
BGH, 06.07.2011 - XII ZB 80/11 (https://dejure.org/2011,5013)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2011 - XII ZB 80/11 (https://dejure.org/2011,5013)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - XII ZB 80/11 (https://dejure.org/2011,5013)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 2 S 1 BGB
    Betreuerbestellung: Tatrichterliche Feststellungen zum objektiven Betreuungsbedarf

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Erforderlichkeit einer Betreuung für die Bestellung eines Betreuers für einen Aufgabenkreis; Anordnung der Betreuung mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge und eines Einwilligungsvorbehalts

  • rabüro.de

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers hängt von tatrichterlichen Feststellungen ab

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    ErforderlichkeitObjektiver Betreuungsbedarf, Betreuerbestellung

  • rewis.io

    Betreuerbestellung: Tatrichterliche Feststellungen zum objektiven Betreuungsbedarf

  • rewis.io

    Betreuerbestellung: Tatrichterliche Feststellungen zum objektiven Betreuungsbedarf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 2 S. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Notwendigkeit der Erforderlichkeit einer Betreuung für die Bestellung eines Betreuers für einen Aufgabenkreis; Anordnung der Betreuung mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge und eines Einwilligungsvorbehalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Zur Erforderlichkeit eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Richterliche Feststellungen zum objektiven Betreuungsbedarf

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuerbestellung und der Grundsatz der Erforderlichkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bestellung eines Betreuers: konkreter Bedarf nötig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vermögensverschleuderung in der Vergangenheit für Betreuerbestellung unerheblich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1506
  • MDR 2011, 1041
  • FGPrax 2011, 288
  • FamRZ 2011, 1390
  • FamRZ 2011, 1391
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 250/94

    Erforderlichkeitsgrundsatzes und Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - XII ZB 80/11
    Dieser Grundsatz verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete tatrichterliche Feststellung, dass sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit - notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (vgl. OLG München BtPrax 2006, 30, 31; BayObLG FamRZ 1995, 1085; 1999, 1612).

    Hinzutreten muss ein konkreter Bedarf für die Bestellung eines Betreuers (BayObLG FamRZ 1997, 388; BtPrax 1995, 64, 65; OLG Zweibrücken FamRZ 2005, 748, 749; MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1896 Rn. 39; Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. § 1896 Rn. 9).

  • OLG Zweibrücken, 08.12.2004 - 3 W 187/04

    Betreuerbestellung: Differenzierung zwischen Betreuungsbedürftigkeit und

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - XII ZB 80/11
    Hinzutreten muss ein konkreter Bedarf für die Bestellung eines Betreuers (BayObLG FamRZ 1997, 388; BtPrax 1995, 64, 65; OLG Zweibrücken FamRZ 2005, 748, 749; MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1896 Rn. 39; Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. § 1896 Rn. 9).
  • BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96

    Zur Frage 'Betreuung für alle Angelegenheiten'

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - XII ZB 80/11
    Hinzutreten muss ein konkreter Bedarf für die Bestellung eines Betreuers (BayObLG FamRZ 1997, 388; BtPrax 1995, 64, 65; OLG Zweibrücken FamRZ 2005, 748, 749; MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1896 Rn. 39; Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. § 1896 Rn. 9).
  • BayObLG, 12.03.1997 - 3Z BR 47/97

    Keine vollständige Betreuung bei Bewältigung von Teilbereichen - Andere Hilfe bei

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - XII ZB 80/11
    Ob und für welche Aufgabenbereiche ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1998, 452; 453; MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1896 Rn. 39 mwN).
  • OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05

    Konkrete Begründung der Betreuung für jeden Aufgabenkreis - Beachtung des

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - XII ZB 80/11
    Dieser Grundsatz verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete tatrichterliche Feststellung, dass sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit - notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (vgl. OLG München BtPrax 2006, 30, 31; BayObLG FamRZ 1995, 1085; 1999, 1612).
  • LG Regensburg, 28.12.1992 - 7 T 319/92
    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - XII ZB 80/11
    Der Grundsatz der Erforderlichkeit gilt auch im Bereich der Vermögenssorge (MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1896 Rn. 104; LG Regensburg FamRZ 1993, 477, 478).
  • BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99

    Darlegung der Erforderlichkeit eines Betreuers und der Erforderlichkeit eine

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - XII ZB 80/11
    Dieser Grundsatz verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete tatrichterliche Feststellung, dass sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit - notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (vgl. OLG München BtPrax 2006, 30, 31; BayObLG FamRZ 1995, 1085; 1999, 1612).
  • BGH, 21.01.2015 - XII ZB 324/14

    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung im Bereich der Vermögenssorge und zur

    Auch im Bereich der Vermögenssorge kann die Erforderlichkeit der Betreuung nicht allein mit der subjektiven Unfähigkeit des Betreuten begründet werden, seine diesbezüglichen Angelegenheiten selbst zu regeln; vielmehr muss aufgrund konkreter tatrichterlicher Feststellungen die gegenwärtige Gefahr begründet sein, dass der Betreute einen Schaden erleidet, wenn man ihm die Erledigung seiner vermögensrechtlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich selbst überließe (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011, XII ZB 80/11, FamRZ 2011, 1391).

    Ob und für welche Aufgabenbereiche ein objektiver Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011 - XII ZB 80/11 - FamRZ 2011, 1391 Rn. 9 mwN).

    aa) Auch im Bereich der Vermögenssorge kann die Erforderlichkeit der Betreuung nicht allein mit der subjektiven Unfähigkeit des Betreuten begründet werden, seine diesbezüglichen Angelegenheiten selbst zu regeln (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011 - XII ZB 80/11 - FamRZ 2011, 1391 Rn. 9).

    b) Hat das Beschwerdegericht hiernach die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge oder dem (isolierten) Aufgabenkreis der "Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern" bzw. der "Vertretung in gerichtlichen Verfahren" nicht ausreichend festgestellt, kann die Anordnung des Einwilligungsvorbehalts nach § 1903 Abs. 1 BGB schon deshalb nicht bestehen bleiben, weil dieser die wirksame Einrichtung einer Betreuung im betreffenden Aufgabenkreis voraussetzt (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011 - XII ZB 80/11 - FamRZ 2011, 1391 Rn. 15).

  • BGH, 29.07.2014 - 5 StR 46/14

    Untreue; Strafantragsrecht des Betreuers ohne ausdrückliche Übertragung

    Ob und für welche Aufgabenbereiche ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2011 - XII ZB 80/11, NJW-RR 2011, 1506, 1507; MünchKomm-BGB/Schwab, 6. Aufl., § 1896 Rn. 39, 41; Palandt/Götz, BGB, 73. Aufl., § 1896 Rn. 10).
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 583/11

    Betreuungsverfahren: Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht;

    Die Bestellung eines Betreuers muss verhältnismäßig sein, weshalb weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen dürfen; dabei gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit auch im Bereich der Vermögenssorge (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011, XII ZB 80/11, FamRZ 2011, 1391 Rn. 9).

    Die Bestellung eines Betreuers muss zudem verhältnismäßig sein, weshalb weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen dürfen; dabei gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit auch im Bereich der Vermögenssorge (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011 - XII ZB 80/11 - FamRZ 2011, 1391 Rn. 9).

  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 131/16

    Betreuungssache: Einheftung einer beglaubigten Abschrift des Beschlusses in die

    Für welche Aufgabenbereiche ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011 - XII ZB 80/11 - FamRZ 2011, 1391 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 01.04.2015 - XII ZB 29/15

    Betreuerbestellung: Erforderlichkeit der Betreuung eines altersdemenzkranken

    Ob und für welche Aufgabenbereiche ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011 - XII ZB 80/11 - FamRZ 2011, 1391 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 04.12.2013 - XII ZB 333/13

    Aufhebung der Betreuung: Beschwerdebefugnis des Betreuers

    Ob und für welche Aufgabenbereiche ein solcher besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011 - XII ZB 80/11 - FamRZ 2011, 1391 Rn. 9).
  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 475/10

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

    Zudem dürfen die Einrichtung einer Betreuung und der damit verbundene Grundrechtseingriff nicht außer Verhältnis zu den hiermit verbundenen Vorteilen für den Betroffenen stehen (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit i. e. S., s. BGH FamRZ 2011, 1391).
  • BGH, 30.05.2012 - XII ZB 59/12

    Betreuerbestellung: Feststellung des Betreuungsbedarfs für den Aufgabenkreis der

    Ob und für welche Aufgabenbereiche ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011 - XII ZB 80/11 - FamRZ 2011, 1391 Rn. 9 mwN).
  • LG Essen, 11.03.2020 - 7 T 84/18

    Betreuung, Vorsorgevollmacht

    Ob und für welche Aufgabenbereiche ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen (BGH FamRZ 2011/1391).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2011 - XII ZB 245/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4595
BGH, 08.06.2011 - XII ZB 245/10 (https://dejure.org/2011,4595)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2011 - XII ZB 245/10 (https://dejure.org/2011,4595)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - XII ZB 245/10 (https://dejure.org/2011,4595)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 FamFG
    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Feststellung einer Rechtsverletzung in der Vorinstanz nach Erledigung des Beschwerdeverfahrens

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nach Erledigung der Hauptsache bedarf die Feststellung bzgl. der Verletzung des Rechtsmittelführers in seinen Rechten einer vorinstanzliche Entscheidung; Erforderlichkeit einer vorinstanzlichen Entscheidung bei der Feststellung bzgl. der Verletzung des ...

  • Bt-Recht

    Erledigung der Hauptsache, Rechtsverletzung in der Vorinstanz, Antragserfordernis

  • rewis.io

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Feststellung einer Rechtsverletzung in der Vorinstanz nach Erledigung des Beschwerdeverfahrens

  • ra.de
  • rewis.io

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Feststellung einer Rechtsverletzung in der Vorinstanz nach Erledigung des Beschwerdeverfahrens

  • rechtsportal.de

    FamFG § 62
    Nach Erledigung der Hauptsache bedarf die Feststellung bzgl. der Verletzung des Rechtsmittelführers in seinen Rechten einer vorinstanzliche Entscheidung; Erforderlichkeit einer vorinstanzlichen Entscheidung bei der Feststellung bzgl. der Verletzung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Antrag bezüglich Rechtsverletzung in der Vorinstanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1303
  • MDR 2011, 935
  • FGPrax 2011, 258
  • FamRZ 2011, 1390
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - XII ZB 245/10
    Diese Vorschrift ist im Rechtsbeschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden (BGH Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09 - FGPrax 2010, 150 Rn. 9).
  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit des Haftaufhebungsantrags neben dem

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - XII ZB 245/10
    Im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit führt eine nach Erlass der angegriffenen Entscheidung eingetretene Erledigung der Angelegenheiten der Hauptsache regelmäßig zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels, weil ein Rechtsschutzbedürfnis des Beteiligten nach Erledigung des Verfahrensgegenstandes nicht mehr gegeben ist (BGH Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10 - FGPrax 2011, 39 Rn. 11; MünchKommZPO/Koritz 3. Aufl. § 62 FamFG Rn. 3; Müther in Bork/Jacoby/Schwab FamFG § 62 Rn. 1; Unger in Schulte-Bunert/Weinreich FamFG 2. Aufl. § 62 Rn. 6; Bumiller/Harders Freiwillige Gerichtsbarkeit/FamFG 9. Aufl. § 62 FamFG Rn. 1; Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 62 FamFG Rn. 1).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Das Beschwerdegericht hat der Betroffenen bislang noch keine Möglichkeit gewährt, den hierfür erforderlichen Antrag (Senatsbeschluss vom 8. Juni 2011 - XII ZB 245/10 - FamRZ 2011, 1390 Rn. 8) zu stellen.
  • BGH, 15.02.2012 - XII ZB 389/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anhörung des Betroffenen in

    Diese Vorschrift ist im Rechtsbeschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden (Senatsbeschlüsse vom 14. Dezember 2011 - XII ZB 488/11 - juris Rn. 8 und vom 8. Juni 2011 - XII ZB 245/10 - FamRZ 2011, 1390 Rn. 8; BGH Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09 - FGPrax 2010, 150 Rn. 9).
  • BGH, 10.07.2019 - XII ZB 579/17

    Erledigung einer Familiensache - nach Erlass der Entscheidung

    Im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit führt eine nach Erlass der angegriffenen Entscheidung eingetretene Erledigung der Hauptsache regelmäßig zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels, weil ein Rechtsschutzbedürfnis des Beteiligten nach Erledigung des Verfahrensgegenstands - außer im Fall des § 62 FamFG - nicht mehr gegeben ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. Juni 2011 - XII ZB 245/10, FamRZ 2011, 1390).

    aa) Im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit führt eine nach Erlass der angegriffenen Entscheidung eingetretene Erledigung der Hauptsache regelmäßig zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels, weil ein Rechtsschutzbedürfnis des Beteiligten nach Erledigung des Verfahrensgegenstands - außer im Fall des § 62 FamFG - nicht mehr gegeben ist (Senatsbeschluss vom 8. Juni 2011 - XII ZB 245/10 - FamRZ 2011, 1390 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 08.08.2012 - XII ZB 671/11

    Geschlossene Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungsfähigkeit einer

    Voraussetzung ist - neben einem auf die Feststellung gerichteten Antrag (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juni 2011 - XII ZB 245/10 - FamRZ 2011, 1390 Rn. 8) -, dass ein berechtigtes Interesse an der Feststellung vorliegt.
  • BGH, 14.12.2011 - XII ZB 488/11

    Rechtsbeschwerdeverfahren gegen eine Unterbringung psychisch Kranker in

    Diese Vorschrift ist im Rechtsbeschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden (Senatsbeschluss vom 8. Juni 2011 - XII ZB 245/10 - MDR 2011, 935 Rn. 8; BGH Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09 - FGPrax 2010, 150 Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2017 - 2 UF 180/16

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Rechtsmittelfrist bei Tod des feststellenden

    Im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit führt eine nach Erlass der angegriffenen Entscheidung eingetretene Erledigung der Hauptsache zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels, weil ein Rechtschutzbedürfnis des Beteiligten nach Erledigung des Verfahrensgegenstandes nicht mehr gegeben ist (BGH in FamRZ 2011, 1390 Rn. 7 m.w.N.; Zöller/Feskorn, ZPO, 31. Aufl., § 62 FamFG Rn. 4).
  • BGH, 05.12.2012 - XII ZB 665/11

    Betreuungssache: Erweiterung der Genehmigung der Unterbringung auf die

    Voraussetzung ist - neben einem auf die Feststellung gerichteten Antrag (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juni 2011 - XII ZB 245/10 - FamRZ 2011, 1390 Rn. 8) , dass ein berechtigtes Interesse an der Feststellung vorliegt.
  • BGH, 21.09.2011 - XII ZB 263/11

    Betreuung: Geschlossene Unterbringung des psychisch kranken Betroffenen zur

    Diese Vorschrift ist im Rechtsbeschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden (Senatsbeschluss vom 8. Juni 2011 - XII ZB 245/10 - MDR 2011, 935 Rn. 8; BGH Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09 - FGPrax 2010, 150 Rn. 9).
  • BGH, 19.12.2023 - XIII ZB 47/21

    Freiheitsentziehung aufgrund einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung;

    Die Erledigung der Hauptsache hat die Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde zur Folge (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - XII ZB 245/10, FamRZ 2011, 1390 Rn. 6), sofern nicht zugunsten des Betroffenen ein besonderes Feststellungsinteresse besteht.
  • BGH, 19.10.2022 - XII ZB 493/21

    Antrag auf Fixierungsgenehmigung durch Betreuer bei drohenden Selbstverletzungen

    Deshalb ist insoweit das Rechtsschutzbedürfnis entfallen (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juni 2011 - XII ZB 245/10 - FamRZ 2011, 1390 Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 07.05.2013 - 13 UF 97/13

    Rechtsfolgen des Versterbens eines Ehegatten vor Rechtskraft der Entscheidung

  • OLG Hamm, 03.01.2013 - 2 UF 207/12

    Überprüfung der Kostenentscheidung des Familiengerichts durch das

  • BGH, 24.06.2020 - XII ZB 561/19

    Feststellung einer Rechtsverletzung durch eine gerichtliche Entscheidung;

  • OLG Frankfurt, 12.06.2014 - 3 WF 136/14

    Wert einstweiliger Anordnung auf Zahlung von Verfahrenskostenvorschuss

  • OLG Karlsruhe, 13.02.2017 - 2 WF 278/16

    Familiensache: Verfahrenswert im einstweiligen Anordnungsverfahren auf Zahlung

  • OLG Frankfurt, 04.04.2014 - 4 WF 40/14

    Bewertung eines einstweiligen Anordnungsverfahrens für einen geltend gemachten

  • OLG Frankfurt, 04.04.2014 - 5 WF 40/14

    Verfahrenswert eines einstweiligen Anordnungsverfahrens auf Zahlung eines

  • OLG Hamm, 25.02.2014 - 6 WF 8/14

    Verfahrenswert einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung eines

  • KG, 27.04.2017 - 19 WF 135/16

    Verfahrenswertbemessung in Familiensachen: Geltendmachung eines

  • LG Köln, 05.01.2022 - 39 T 99/21
  • OLG Celle, 13.01.2015 - 19 WF 318/14

    Bemessung des amtsgerichtlichen Verfahrenswertes bei der Geltendmachung eines

  • OLG Brandenburg, 15.03.2021 - 13 UF 142/20
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