Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 27.06.1990

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 09.07.1990 - 4 UF 40/90 (a)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4667
OLG Bremen, 09.07.1990 - 4 UF 40/90 (a) (https://dejure.org/1990,4667)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09.07.1990 - 4 UF 40/90 (a) (https://dejure.org/1990,4667)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09. Juli 1990 - 4 UF 40/90 (a) (https://dejure.org/1990,4667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,4667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Berufung; Erwerbsobliegenheit eines betreuenden Elternteils; Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs; Zumutbarkeit einer Halbtagstätigkeit; Ermittlung der Leistungsfähigkeit eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 86
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.10.2012 - XII ZR 30/10

    Trennungsunterhaltsanspruch: Berücksichtigungsfähigkeit von Einkommen des

    Der Umstand, dass die Klägerin für die Zeiträume des Krankentagegeldbezugs außerdem eine Erwerbsminderungsrente bezog, begründet entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts, die auch durch die von ihm angeführte Entscheidung des OLG Bremen (FamRZ 1991, 86) nicht gestützt wird, keine entscheidende Besonderheit.
  • OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 2 UF 100/09

    Behandlung einer Schwerbeschädigtenrente beim Trennungsunterhalt

    Im Einzelnen ist hier fraglich, ob das Krankenhaustagegeld bereits bei der Ermittlung eines eheprägenden Bedarfs zu berücksichtigen ist, oder aber einen eheprägenden Bedarf lediglich decken kann (vgl. BGH, FamRZ 1987, 36; OLG Bremen, FamRZ 1991, 86).

    Denn der Abschluss der Krankentagegeldversicherung erfolgte bereits während des ehelichen Zusammenlebens der Parteien und kann daher nur als eheprägend betrachtet werden (so auch OLG Bremen, FamRZ 1991, 86).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.06.1990 - 5 UF 530/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5877
OLG Hamm, 27.06.1990 - 5 UF 530/89 (https://dejure.org/1990,5877)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.06.1990 - 5 UF 530/89 (https://dejure.org/1990,5877)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Juni 1990 - 5 UF 530/89 (https://dejure.org/1990,5877)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,5877) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1578 Abs. 1 S. 2; UÄndG Art. 6 Abs. 1 S. 1
    Unzumutbarkeit i.S. von Art. 6 Abs. 1 S. 1 UÄndG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anpassung von Unterhaltstiteln an die neue Rechtslage; Unterhaltsänderungsgesetz; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse; Aufrechterhaltung des Titels; Vertrauen des Berechtigten in die getroffene Regelung; Sperre des Unterhaltsänderungsgesetzes

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 86
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 12.06.1980 - 6 UF 132/79

    Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhalt; Grobe Unbilligkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.1990 - 5 UF 530/89
    Vielmehr hätte auch diese Tatsache unter dem Gesichtspunkt des § 1579 Abs. 1 Ziff. 4 BGB alter Fassung gewürdigt werden können, da unter dieser Bestimmung auch vermögensschädigende Handlungen gegenüber dem Unterhaltsschuldner erfasst wurden (vgl. u.a. Palandt/Diederichsen, 43. Aufl., § 1579, Anm. 2 d; OLG Darmstadt, FamRZ 1979, 507; OLG Zweibrücken, FamRZ 1980, 1010).
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 52/88

    Anpassung einer in einem Scheidungsfolgenvergleich getroffenen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.1990 - 5 UF 530/89
    Vielmehr kann sich der Unterhaltspflichtige auch auf zurückliegende Tatsachen - wie etwa die Kürze der Ehedauer - berufen, die erst durch das Unterhaltsänderungsgesetz erheblich geworden sind (BGH, FamRZ 1989, 839, 840).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht