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Rechtsprechung
   OLG Jena, 28.08.1997 - WF 115/97   

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https://dejure.org/1997,7563
OLG Jena, 28.08.1997 - WF 115/97 (https://dejure.org/1997,7563)
OLG Jena, Entscheidung vom 28.08.1997 - WF 115/97 (https://dejure.org/1997,7563)
OLG Jena, Entscheidung vom 28. August 1997 - WF 115/97 (https://dejure.org/1997,7563)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1179
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Jena, 18.01.1999 - WF 159/98

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe; Bewilligung nur für den kostengünstigsten

    Denn wer eine Folgesache ohne anerkennenswerte Gründe außerhalb des Verbundes geltend macht, handelt mutwillig, so dass keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (Thüringer Oberlandesgericht, Senat für Familiensachen, Beschluss vom 28.8.1997 zu WF 115/97, FamRZ 1998, 1179 ; Beschluss vom 4.3.1998 zu WF 178/97; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 1998, 245 ; OLG Hamm; 12. Senat für Familiensachen, OLG Rp Hamm 1996, 180; OLG Hamm, 4. Familiensenat, FamRZ 1992, 452 ; OLG Hamm, 7. Familiensenat, FamRZ 1992, 576 ff mit weiteren Nachweisen OLG München, OLG Rp München 1995, 212 f.; grundsätzlich auch, aber bloß hinsichtlich der konkreten Mehrkosten OLG Frankfurt, 1. Senat für Familiensachen, FamRZ 1997, 1411 OLG Köln, FamRZ 1994, 314 f.; z.T. oder insgesamt abweichender Auffassung: OLG Düsseldorf, 1. Familiensenat, FamRZ 1994, 635, 636; (Mehrkosten seien im Festsetzungsverfahren zu berücksichtigen) OLG Düsseldorf, 3. Familiensenat, FamRZ 1992, 457 f.; OLG Hamburg, FamRZ 1998, 1178 ; OLG Bremen, FamRZ 1998, 245 f.; OLG Nürnberg, EzFamR aktuell 1997, 78 ff.; OLG Sachsen Anhalt, FamRZ 1996, 752 ).

    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, Prozesskostenhilfe sei in Höhe der Gebühren zu bewilligen, die entstanden wären, wenn der Anspruch auf dem kostengünstigeren Weg verfolgt worden wäre (so OLG Düsseldorf, 3. Familiensenat, FamRZ 1992, 457 f.; OLG Frankfurt/M., FamRZ 1997, 1411 ), ist dem nicht zu folgen: Prozesskostenhilfe wird für ein Verfahren und nicht für einen Kostenbetrag bewilligt (so schon Thüringer Oberlandesgericht, Senat für Familiensachen, Beschluss vom 28.8.1997 zu WF 115/97, FamRZ 1998, 1179 ; Beschluss vom 4.3.1998 zu WF 178/97).

  • OLG Brandenburg, 23.11.2000 - 9 WF 152/00

    Keine Prozesskostenhilfe für nachehelichen Unterhalt außerhalb des

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  • OLG Dresden, 06.07.2000 - 20 WF 318/00

    Zur Frage des Bestehens eines Scheidungsverbunds und der Mutwilligkeit der

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 21.10.1997 - WF 145/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9199
OLG Jena, 21.10.1997 - WF 145/97 (https://dejure.org/1997,9199)
OLG Jena, Entscheidung vom 21.10.1997 - WF 145/97 (https://dejure.org/1997,9199)
OLG Jena, Entscheidung vom 21. Oktober 1997 - WF 145/97 (https://dejure.org/1997,9199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1179
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 04.01.2018 - 1 WF 713/17

    Verfahrenskostenhilfe für das Ehescheidungsverfahren

    Die Besonderheiten des Scheidungsverfahrens bringen es vielmehr mit sich, dass eine Erfolgsaussicht schon dann zu bejahen ist, wenn ein durch anwaltliche Tätigkeit verfolgbares Verfahrensziel erkennbar ist (OLG Köln, FamRZ 1982, 1224; OLG Düsseldorf, FamRZ 1981, 265; OLG Jena, FamRZ 1998, 1179) bzw. der Gegner seine Lage darin verbessern kann und will (OLG Bamberg, NJW-RR 1995, 5; OLG Saarbrücken, FamRZ 1985, 723).
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