Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 22.12.1999 - 9 WF 209/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Persönliche Anhörung beider Ehegatten auch zur elterlichen Sorge für das gemeinsame Kind; Nichterscheinen der Antragstellerin; Herbeiführung einer gemeinsamen Anhörung der Ehegatten zur Ehescheidung bzw. zu den Folgesachen
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 141; ; ZPO § ... 141 Abs. 1; ; ZPO § 141 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 380 Abs. 1; ; ZPO § 380 Abs. 3; ; ZPO § 613; ; ZPO § 613 Abs. 1; ; ZPO § 613 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 613 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 613 Abs. 2; ; ZPO § 616
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 141 § 613 Abs. 1
Gemeinsames Erscheinen der Eheleute im Scheidungsverfahren - Anordnung des Gerichts - unentschuldigtes Fernbleiben - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nauen, 14.09.1999 - 6 F 87/97
- OLG Brandenburg, 22.12.1999 - 9 WF 209/99
Papierfundstellen
- MDR 2000, 585
- FamRZ 2000, 897
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 04.10.1993 - 3 WF 107/93
Anhörung des Antragstellers; Abwesenheit des Antragsgegners; Zulässiges …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.1999 - 9 WF 209/99
Zwar enthält die in § 613 ZPO getroffene Regelung über die Pflicht zur persönlichen Anhörung der Ehegatten keine weitergehende Aussage darüber, wie die Ehegatten anzuhören sind; insbesondere ist die gemeinschaftliche Anhörung der Ehegatten, d. h. deren Gegenüberstellung, nicht zwingend vorgeschrieben (vgl. auch OLG Frankfurt FamRZ 1994, 1400, 1401), da in bestimmten Fällen auch die Anhörung durch einen ersuchten Richter vorgenommen werden kann ( § 613 Abs. 1 Satz 3 ZPO).
- LAG Hessen, 15.02.2008 - 4 Ta 39/08
Ordnungsgeld - Anordnung des persönlichen Erscheinens - Ausbleiben im Termin - …
Die Förderung einer einvernehmlichen Verfahrenserledigung ist daher ein eigenständiger Anordnungsgrund (so auch OLG Brandenburg 22. Dezember 1999 - 9 WF 209/99 - MDR 2000/585; OLG Nürnberg 28. März 2001 - 1 W 887/01 - MDR 2001/954, zu II;… Stein/Jonas-Leipold ZPO 22. Aufl. § 141 Rn 45;… Berscheid/Korinth a. a. O. § 51 Rn 21). - OLG Nürnberg, 28.03.2001 - 1 W 887/01
Persönliches Erscheinen - Ordnungsgeld - Vertreter ohne Vergleichsvollmacht
Die zweite Säule, auf die ein Ordnungsgeld gestützt werden kann besteht darin, die Parteien zur Mitarbeit an Versuchen zu kooperativen Konfliktlösungen zu veranlassen, um auf diese Weise das Verfahren zu fördern und zu beschleunigen (OLG Hamburg MDR 1988, 417; OLG Brandenburg MDR 2000, 585).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 25.10.1999 - 9 WF 117/99 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anspruch auf Nutzungsentschädigung für die alleinige Nutzung der im gemeinsamen Eigentum der Parteien stehenden Ehewohnung; Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit bei einem Richter
Verfahrensgang
- AG Brandenburg, 18.05.1999 - 40 F 162/98
- OLG Brandenburg, 25.10.1999 - 9 WF 117/99
- OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 U 4/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 897 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Koblenz, 21.01.1991 - 4 W 823/90
Ablehnungsgrund; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnung eines Terminswunsches
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Bremen, 21.10.1991 - 3 W 62/91
Rechtsschutzbedürfnis für die Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 18.11.1996 - 14 WF 233/96 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- KG, 28.01.1992 - 1 W 5827/91
Vorliegen der Voraussetzungen für eine Rückgabe einer Sache an das …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Tübingen, 31.10.1994 - 5 O 33/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Brandenburg, 06.04.2017 - 10 WF 34/17
Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei Nichtberücksichtigung eines …
Zwar kann das rücksichtslose Übergehen eines berechtigten Terminwunsches eines auswärtigen Beteiligten im Einzelfall einen Grund i.S.v. § 42 Abs. 2 ZPO darstellen (OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, Beschluss vom 25.10.1999 - 9 WF 117/99, BeckRS 1999, 10429 unter Bezugnahme auf OLG Koblenz, NJW-RR 1992, 191, wobei der 1. Familiensenat es noch für zumutbar hält, wenn ein Verfahrensbevollmächtigter etwa gegen 05:00 Uhr morgens aufstehen muss, um rechtzeitig zum Termin zu gelangen). - OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 U 4/00
Zur Zuständigkeit der allgemeinen Zivilgerichte, wenn ein Ehegatte nach Trennung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BPatG, 12.03.2001 - 30 W (pat) 83/00 Der Senat kann in seiner ursprünglichen Besetzung entscheiden, da das Gesuch aus mehreren Gründen unzulässig und überdies rechtsmissbräuchlich ist (…vgl hierzu Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl § 72 Rdn 7;… Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl, § 45 Rdn 4; stdRspr vgl zB OLGR Köln 1993, 250; OLGR Düsseldorf 1993, 93; NJW-RR 1989, 569; FamRZ 2000, 897; OLGR Köln 1999, 262; OLGR Naumburg 1997, 190; sa zB BGH NJW 1995, 1030).
- LSG Sachsen, 29.08.2005 - L 3 AR 38/05
Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit im …
Dementsprechend hat der Senat bereits entschieden, dass die bloße Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung für sich allein und ohne entsprechende weitergehende Anhaltspunkte selbst dann keine begründete Besorgnis der Befangenheit i. S. v. § 42 Abs. 2 ZPO zu wecken vermag, wenn sie verfahrensrechtlich zweifelhaft oder fehlerhaft ist (vgl. ebenso OLG Brandenburg, FamRZ 2000 S. 897).