Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 20.09.1999

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.06.1999 - 3 WF 152/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8308
OLG Düsseldorf, 16.06.1999 - 3 WF 152/99 (https://dejure.org/1999,8308)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.06.1999 - 3 WF 152/99 (https://dejure.org/1999,8308)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - 3 WF 152/99 (https://dejure.org/1999,8308)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,8308) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1032
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.02.1993 - XII ZR 238/91

    Rückgriff des Scheinvaters wegen geleisteten Unterhalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.1999 - 3 WF 152/99
    Zwar trifft es im Grundsatz zu, daß der Scheinvater gegen den Erzeuger erst Rückgriff nehmen kann, wenn die Vaterschaft des Erzeugers mit Wirkung für und gegen alle feststeht (so BGH, FamRZ 1993, 696 = NJW 1993, 1195, 1196).

    Da jedenfalls die höchstrichterliche Rspr. das Vorliegen von Ausnahmefällen von der Regreßsperre des § 1600d IV BGB nicht ausschließt (in dem der Entscheidung des BGH, FamRZ 1993, 696 = NJW 1993, 1195, 1196, zugrunde liegenden Fall hatte der Bekl. seine Vaterschaft bestritten) und die Rspr. auch sonst Ausnahmen zuläßt (vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 58. Aufl., § 1600d Rz. 30, m.w.N.), darf dem Kl. die Möglichkeit nicht abgeschnitten werden, die Rechtsfrage höchstrichterlich klären zu lassen.

  • BGH, 03.11.1971 - IV ZR 86/70

    Ansprüche des Ehemanns wegen der Kosten eines Ehelichkeitsanfechtungsprozesses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.1999 - 3 WF 152/99
    (vgl. BGH, FamRZ 1988, 387 ff.; BGH, FamRZ 1972, 33 f., sowie LG Dortmund, FamRZ 1994, 654; LG Lüneburg, FamRZ 1991, 1095, 1096; AmtsG Aschaffenburg, FamRZ 1992, 1342).
  • LG Duisburg, 27.10.1995 - 4 S 455/89

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.1999 - 3 WF 152/99
    Der Grundsatz von Treu und Glauben setzt der Rechtsausübung dort Schranken, wo sie ansonsten zu untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit offensichtlich unvereinbaren Ergebnissen führt, und kann auch beim Fehlen einer Vaterschaftsfeststellung durchgreifen (so LG Duisburg, NJW-RR 1996, 1475, 1476; AmtsG Euskirchen, FamRZ 1990, 198, 199).
  • BVerfG, 27.05.2010 - 1 BvR 2643/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Andernorts wurde dagegen obergerichtlich die Ansicht vertreten, die Inzidentfeststellung der Vaterschaft sei im Regressprozess nach § 1607 Abs. 3 BGB zulässig, wenn dem nicht ausnahmsweise schützenswerte Interessen des Kindes entgegenstünden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 1999 - 3 WF 152/99 -, juris, Rn. 4 ff.).
  • OLG Hamm, 14.02.2007 - 11 UF 210/06

    Kann der vermeintliche Vater den für ein sog. "Kuckuckskind" geleisteten

    Der Senat verkennt nicht, dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 1032) und der Literatur (Huber, Der Unterhaltsregress des Scheinvaters, FamRZ 2004, 145 ff) mit ernstzunehmenden Argumenten weitere Ausnahmefälle angenommen werden, in denen die Berufung auf die Regresssperre gegen Treu und Glauben verstoße und deshalb die Inanspruchnahme des leiblichen Vaters nicht hindern soll.
  • OLG Celle, 09.08.2006 - 15 UF 46/06

    Wirksamkeit der Geltendmachung eines Unterhaltsregresses durch den Scheinvater

    Demgegenüber vertritt das OLG Düsseldorf (FamRZ 2000, 1032) die Auffassung, dass in Fällen, in denen die Mutter und das Kind von der Feststellung der Vaterschaft absehen, eine Ausnahme dann zuzulassen sei, wenn der Erzeuger sich zu der Vaterschaft bekenne, in einem früheren gerichtlichen Abstammungsgutachten seine Vaterschaft als praktisch erwiesen angesehen wurde und das Beharren auf der Regresssperre als Verstoß gegen Treu und Glauben zu untragbaren Ergebnissen führen würde.
  • OLG Celle, 24.11.2004 - 15 UF 2/04

    Erstattungsanspruch eines mit der Kindesmutter nicht verheirateten Scheinvaters

    Nach der zum vor dem 1. Juli 1998 geltenden Recht ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1972, 33 ff., 1988, 387 ff.), der sich die ganz herrschende Meinung angeschlossen hat (OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 1032; KG FamRZ 2000, 441; OLG München FamRZ 1997, 1286 f.; Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1607 Rn. 18; Johannsen/Henrich/Graba, Eherecht, 4. Auf., Rn. 5 zu § 1607 BGB; Grün, Vaterschaftsfeststellung und - anfechtung, 2003, Rn. 281; Soegel/Häberle, 12. Aufl., Rn. 13 zu § 1615 b BGB; MünchKomm/Luthin, 4. Aufl., Rn. 7 zu § 1607 BGB; Staudinger/Rauscher, 2000, Rn. 46 zu § 1599 BGB; Bamberger/Roth/Reinken, Rn. 13 zu § 1607 BGB; Raiser FamRZ 1988, 942, 945; a.A. Gernhuber/Coester-Waltjen, Lehrbuch des Familienrechts, 4. Aufl., § 51 VIII 7.; Luthin/Seidel, Handbuch des Unterhaltsrechts, 10. Aufl. Rn. 4164; AG Essen-Steele FamRZ 1999, 1296; AG Uelzen FamRZ 2002, 844 jeweils für den Fall des Vaterschaftsanerkenntnisses) steht dem Ehemann einer Kindesmutter wegen der Kosten, die ihm durch den Ehelichkeitsanfechtungsprozess entstanden sind, ein Ausgleichsanspruch gegen den Erzeuger des Kindes zu.
  • OLG Hamm, 15.09.2004 - 10 WF 122/04

    Keine Prüfung der Vaterschaft im Scheinvaterregressverfahren

    In der Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 1032) und Literatur (Vgl Huber FamRZ 2004, 145 ff.) wird jedoch, um der faktischen Unmöglichkeit des Unterhaltsregresses in den Fällen zu begegnen, in denen die Kindesmutter und das Kind von der Feststellung der Vaterschaft absehen, eine Ausnahme zugelassen, wenn der Erzeuger sich zu der Vaterschaft bekennt, in einem früheren Abstammungsgutachten seine Vaterschaft als praktisch erwiesen angesehen wurde und das Beharren auf der Regresssperre als Verstoß gegen Treu und Glauben zu untragbaren Ergebnissen führen würde.
  • OLG Hamm, 01.10.2004 - 11 WF 173/04

    Anspruch des tatsächlichen Vaters auf Erstattung von Unterhaltsleistungen gegen

    Das OLG Düsseldorf (FamRZ 2000, S. 1032) hat demgegenüber entschieden, dass die Berufung auf die Regresssperre die Inanspruchnahme des leiblichen Vaters nicht hindere, wenn dessen Vaterschaft praktisch erwiesen sei.
  • OLG Hamm, 12.03.2002 - 9 UF 177/01
    Der Rückgriff auf Treu und Glauben, den das Familiengericht in Anlehnung an vereinzelte Stimmen in der Rechtsprechung vornehmen will (AG Euskirchen - FamRZ 1990, S. 198, eine Entscheidung aus der Zeit vor Verkündung der zitierten BGH-Entscheidung; LG Duisburg - NJW-RR 1996, S. 1475; OLG Düsseldorf - FamRZ 2000, S. 1032, das die Frage lediglich im PKH-Prüfungsverfahren nicht abschließend beantworten wollte) übersieht zum einen den vom Gesetzgeber einheitlich für alle Kinder - eheliche und nichteheliche - geschaffenen Vaterschaftsbegriff.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.09.1999 - 11 WF 552/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15896
OLG Koblenz, 20.09.1999 - 11 WF 552/99 (https://dejure.org/1999,15896)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.09.1999 - 11 WF 552/99 (https://dejure.org/1999,15896)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. September 1999 - 11 WF 552/99 (https://dejure.org/1999,15896)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,15896) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes; Anfechtung der Vaterschaft für ein Kind; Voraussetzungen der Zulässigkeit einer auf die Anfechtung der Vaterschaft gerichteten Klage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes; Anfechtung der Vaterschaft für ein Kind; Voraussetzungen der Zulässigkeit einer auf die Anfechtung der Vaterschaft gerichteten Klage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1032
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 29.09.1998 - 1 W 4007/97

    Fortführung eines in ungeteilter Erbengemeinschaft betriebenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.1999 - 11 WF 552/99
    Eine solche liegt nämlich nur dann vor, wenn der Kläger nähere Umstände von denen er innerhalb der Frist des § 1600 b Abs. 1 BGB erfahren hat, vorträgt, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, Zweifel an der Ehelichkeit des Kindes zu wecken und die Möglichkeit der nichtehelichen Abstammung als nicht ganz fernliegend erscheinen lassen (vgl. BGH FamRZ 1999, 956, m.w.N.).
  • OLG Bremen, 02.03.2012 - 4 WF 20/12

    Voraussetzungen der Vaterschaftsanfechtung; Begründung des Anfangsverdachts i.S.

    Diese Äußerung sei insbesondere deshalb, weil der rechtliche Vater bereits einmal eine Anfechtungsklage eingereicht, dann aber zurückgenommen habe, nicht geeignet, objektiv den Verdacht zu begründen, das Kind stamme nicht vom rechtlichen Vater (FamRZ 2000, 1032).
  • AG Korbach, 28.06.2004 - 7 F 729/03

    Anfechtung einer anerkannten Vaterschaft durch den Vater; Eingreifen eines

    Aus der Anfechtungsfrist des § 1600 b BGB folgt, dass ein schlüssiges Klagevorbringen für eine Vaterschaftsanfechtungsklage nur dann vorliegt, wenn der anfechtende Mann konkrete Anhaltspunkte, die gegen seine Vaterschaft sprechen, vorträgt, da andernfalls (würde man die Auffassung vertreten, § 1600 b BGB erschöpfe sich in der Regelung der Anfechtungsfrist) derjenige Putativvater, der keine greifbaren Verdachtsgründe für seine Nichtvaterschaft hat, ohne jede zeitliche Begrenzung "ins Blaue hinein" eine Vaterschaftsanfechtungsklage erheben könnte, während ein Putativvater, der entsprechende sachlich begründete Anhaltspunkte vorweisen kann, an die 2-Jahres-Frist gebunden wäre (vgl. BGH, NJW 1998, 2976 [BGH 22.04.1998 - XII ZR 229/96] [2977] = FamRZ 1998, 955 [966]; OLG Thüringen, FamRZ 2003, 944 [944]; OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1032 [OLG Koblenz 20.09.1999 - 11 WF 552/99] [1032]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht