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   OLG Köln, 22.04.2002 - 27 UF 221/01   

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OLG Köln, 22.04.2002 - 27 UF 221/01 (https://dejure.org/2002,7995)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.04.2002 - 27 UF 221/01 (https://dejure.org/2002,7995)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. April 2002 - 27 UF 221/01 (https://dejure.org/2002,7995)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 630
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.09.2000 - XII ZB 67/99

    Verlängerter schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2002 - 27 UF 221/01
    Grundsätzlich ist zwar davon auszugehen, dass mit der durch die Neufassung des § 1618 Abs. 4 BGB geänderten Wortwahl, wonach die Namensänderung erforderlich sein muss, der Schutz der namensrechtlichen Bindung an den nicht sorgeberechtigten Elternteil stärker als nach bisherigem Recht ausgestaltet worden ist (vgl. BGH MDR 2001, 217; Wagenitz, FamRZ 1998, 1546, 1550 ff; Mühlens/Kirchmeier/Gressmann, Das neue Kindschaftsrecht. S.129 unter Hinweis auf BT-Drs. 13/8511 S. 73 f; Willutzki, KindPrax 2000, 76, 77; Oelkers/Oelkers, MDR 2001, 2169, 1270)).

    Abzuwägen sind dabei einerseits das Interesse des Kindes, den gleichen Namen zu tragen wie die neue Familie, andererseits der Grundsatz der Kontinuität der Namensführung, der ein Belang des diesen Namen führenden Elternteils, aber auch ein wichtiger Kindesbelang ist, weil er der Aufrechterhaltung der Beziehung zu dem nicht sorgeberechtigten Elternteil dient (vgl. BGH MDR 2001, 217).

    Insoweit mag zwar eine "vollständige Einbenennung" in die Familie der sorgeberechtigten Mutter wegen der Schwere des Eingriffs in das Elternrecht in Fällen ausscheiden, in denen eine unabdingbare Notwendigkeit im Interesse des Kindes nicht festgestellt werden kann, nicht jedoch die additive Einbenennung, der nach der Rechtsprechung als der "mildere Eingriff" in das Elternrecht stets zu prüfen ist (vgl. BGH MDR 2001, 217, 218; OLG Celle, FamRZ 1999, 1374, 1375; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1376, 1377; OLG Bamberg, 2 UF 327/99; AG Bad Oldeslohe KindPrax 2000, 51; Willutzki a.a.O., 78).).

  • BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97

    Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2002 - 27 UF 221/01
    Das Empfangsbekenntnis ist grundsätzlich mit dem Datum zu versehen, an dem das zuzustellende Schriftstück von dem Rechtsanwalt mit dem Willen entgegengenommen wird, es zu behalten (vgl. BVerfG NJW 2001, 1563, 1564).
  • OLG Köln, 11.05.2001 - 26 WF 26/01

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung eines Kindes

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2002 - 27 UF 221/01
    Eine mit der Trennung des Namensbandes verbundene Einbenennung ist nur dann als aus Gründen des Kindeswohls unabdingbar notwendig anzusehen, wenn anderenfalls schwerwiegende Nachteile zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, dass ein sich verständig sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (vgl. BGH MDR 2001, 218; .OLG Köln FamRZ 2001, 1547, 1548; OLG Oldenburg, FamRZ 2000, 694 f ).
  • OLG Frankfurt, 29.03.1999 - 6 UF 86/99
    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2002 - 27 UF 221/01
    Insoweit mag zwar eine "vollständige Einbenennung" in die Familie der sorgeberechtigten Mutter wegen der Schwere des Eingriffs in das Elternrecht in Fällen ausscheiden, in denen eine unabdingbare Notwendigkeit im Interesse des Kindes nicht festgestellt werden kann, nicht jedoch die additive Einbenennung, der nach der Rechtsprechung als der "mildere Eingriff" in das Elternrecht stets zu prüfen ist (vgl. BGH MDR 2001, 217, 218; OLG Celle, FamRZ 1999, 1374, 1375; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1376, 1377; OLG Bamberg, 2 UF 327/99; AG Bad Oldeslohe KindPrax 2000, 51; Willutzki a.a.O., 78).).
  • OLG Celle, 03.02.1999 - 15 UF 259/98
    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2002 - 27 UF 221/01
    Insoweit mag zwar eine "vollständige Einbenennung" in die Familie der sorgeberechtigten Mutter wegen der Schwere des Eingriffs in das Elternrecht in Fällen ausscheiden, in denen eine unabdingbare Notwendigkeit im Interesse des Kindes nicht festgestellt werden kann, nicht jedoch die additive Einbenennung, der nach der Rechtsprechung als der "mildere Eingriff" in das Elternrecht stets zu prüfen ist (vgl. BGH MDR 2001, 217, 218; OLG Celle, FamRZ 1999, 1374, 1375; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1376, 1377; OLG Bamberg, 2 UF 327/99; AG Bad Oldeslohe KindPrax 2000, 51; Willutzki a.a.O., 78).).
  • OLG Oldenburg, 16.11.1999 - 11 UF 121/99

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des Kindesvaters zur

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2002 - 27 UF 221/01
    Eine mit der Trennung des Namensbandes verbundene Einbenennung ist nur dann als aus Gründen des Kindeswohls unabdingbar notwendig anzusehen, wenn anderenfalls schwerwiegende Nachteile zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, dass ein sich verständig sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (vgl. BGH MDR 2001, 218; .OLG Köln FamRZ 2001, 1547, 1548; OLG Oldenburg, FamRZ 2000, 694 f ).
  • OLG Bamberg, 02.02.2000 - 2 UF 327/99
    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2002 - 27 UF 221/01
    Insoweit mag zwar eine "vollständige Einbenennung" in die Familie der sorgeberechtigten Mutter wegen der Schwere des Eingriffs in das Elternrecht in Fällen ausscheiden, in denen eine unabdingbare Notwendigkeit im Interesse des Kindes nicht festgestellt werden kann, nicht jedoch die additive Einbenennung, der nach der Rechtsprechung als der "mildere Eingriff" in das Elternrecht stets zu prüfen ist (vgl. BGH MDR 2001, 217, 218; OLG Celle, FamRZ 1999, 1374, 1375; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1376, 1377; OLG Bamberg, 2 UF 327/99; AG Bad Oldeslohe KindPrax 2000, 51; Willutzki a.a.O., 78).).
  • OLG Bremen, 25.02.2010 - 4 UF 100/09

    Additive Einbenennung eines Kindes im Kleinkindalter

    Die Ersetzung der Einwilligung zu einer additiven Einbenennung nach § 1618 S. 2 BGB kommt unter weniger schwerwiegenden Voraussetzungen in Betracht als diejenige zu einer exclusiven Einbenennung nach S. 1 der Vorschrift, weil sie den milderen Eingriff in das Elternrecht des nicht betreuenden Elternteils darstellt (BGH, FamRZ 2002, 94; OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1990; OLG Köln, FamRZ 2003, 630).
  • OLG Hamm, 21.08.2013 - 7 WF 60/13

    Voraussetzungen einer additiven Einbenennung eines minderjährigen Kindes

    Dabei ist indes zu beachten, dass an eine Ersetzung der Einwilligung in eine additive Einbenennung unter Voranstellung des Namens der "Stieffamilie" weniger strenge Anforderungen zu stellen sind als an eine solche in eine exklusive Einbenennung (OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1990; OLG Köln FamRZ 2003, 630).
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